Rechtsfrage des Tages:
Nicht nur in der Bundesliga, auch bei Fußballspielen der unteren Ligen kann es heftig zur Sache gehen. Verletzungen sind keine Seltenheit. Kann ein gefoulter Spieler Schmerzensgeld verlangen?
Antwort:
Wie bei den meisten anderen temporeichen Sportarten auch, bleiben Verletzungen beim Fußballspielen nicht aus. Ob im Amateurbereich oder bei den Profis: Schon so mancher Spieler musste mit verdrehtem Knie oder Knöchelschmerzen vom Platz getragen werden. Da liegt die Annahme nahe, dass es bei regelwidrigem Verhalten ein Schmerzensgeld für den Verletzten gibt.
Nicht mit Absicht
Auch wenn ein Foul als unzulässig geahndet wird: Kaum ein Spieler will seinen Gegner wohl vorsätzlich verletzen. Aber auch bei einer fahrlässigen Körperverletzung kann der Geschädigte Schmerzensgeld verlangen. Allerdings sehen die Gerichte bei sportlichen Wettkämpfen nur ein beschränktes Haftungsrisiko – selbst im Amateurbereich. Zwischen den Spielern besteht nämlich eine stillschweigende Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Außerdem wird bei der Teilnahme an diesem verletzungsreichen Sport von einer Einwilligung der Spieler ausgegangen.
Grob unsportlich
Nicht jedes regelwidrige Verhalten realisiert auch gleich eine Schädigungsabsicht oder grobe Fahrlässigkeit. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Der Geschädigte müsste nachweisen, dass der Gegenspieler die im Spiel erforderliche Sorgfalt missachtet hat, und das unentschuldbar und in ungewöhnlich hohem Maße. Oder dass er ihn sogar absichtlich über den Haufen gerannt hat. Schmerzensgeld gibt es nur, wenn dieser Nachweis gelingt.
Gerichte sind streng
Schon einige Gerichte mussten sich mit entsprechenden Klagen teils dauerhaft verletzter Sportler auseinandersetzen. Die Entscheidungen gehen alle in dieselbe Richtung: Spieleifer, Unüberlegtheit oder technisches Versagen begründe noch lange keine grobe Fahrlässigkeit. Fußball sei schließlich von einer kampfbetonten Härte gekennzeichnet. Entsprechend müsse auch jeder Spieler eine Verletzung in Kauf nehmen.
Schwere Verfehlung
Diese Rechtsprechung ist natürlich kein Freibrief für unsportliches Verhalten. Und so gibt es auch immer wieder Fälle, bei denen foulende Spieler zur Schmerzensgeldzahlung verurteilt werden. Das Oberlandesgericht Hamm sprach einem durch ein Foul verletzten und dadurch letztlich berufsunfähig gewordenen Fußballspieler ein Schmerzensgeld von 50.000 € zu (Aktenzeichen I-6 U 241/11). Das Gericht sah in dem Foul des Beklagten ein grob rücksichtsloses Verhalten. Dieser habe den Zweikampf ohne jede Rücksicht auf Gefahr und auf die Folgen für den Gegner geführt.
Strafbarkeit möglich
In extremen Fällen kann sich ein foulender Fußballspieler sogar wegen Körperverletzung strafbar machen. Laut Oberlandesgericht Celle scheidet eine Strafbarkeit nur aus, wenn der Spieler die Wettkampfregel und die sportspezifischen Standards eingehalten hat. Grobe Verstöße dagegen seien nicht von der Einwilligung des Verletzten gedeckt (Aktenzeichen: 2 Ss 20/20). Eine sogenannte Blutgrätsche kann dann durchaus zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen.
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