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Eheaus per Mausklick oder vor Gericht?

Scheidung online

Ein paar Formulare im Internet ausfüllen, schon ist man geschieden – zumindest in der Vorstellung. Geht die Online-Scheidung tatsächlich so einfach?

Ein Paar sitzt nebeneinander auf dem Sofa. Er sieht auf Dokumente in den Laptop und Sie Sieht ebenfalls unzufrieden weg.

Rechtsfrage des Tages:

Im Internet gibt es nichts, was es nicht gibt. Und so bieten viele Rechtsanwälte auch eine Online-Scheidung an. Wie funktioniert die Beendigung der Ehe über das Internet? Und was kostet eine Scheidung überhaupt?

Antwort:

Eine Ehe kann nur vor Gericht rechtsgültig geschieden werden. Außerdem herrscht Anwaltszwang. Daher reicht es nicht aus, im Internet Formulare auszufüllen und auf eine rechtskräftige Scheidung zu hoffen. Sind sich die Eheleute über alle Aspekte der Trennung einig, reicht es aus, wenn einer von beiden einen Anwalt einschaltet. Und die Kommunikation mit dem Rechtsanwalt kann über das Internet die Angelegenheit vereinfachen und beschleunigen.

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten einer Scheidung berechnen sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert. Dieser auch Verfahrenswert genannte Betrag setzt sich zusammen aus dem Netto-Einkommen beider Eheleute aus drei Monaten und deren Vermögen. Finanzielle Belastungen können aber auch wieder in Abzug gebracht werden. Einen pauschalen Wert können Sie also nicht bestimmen, dieser wird von zu vielen individuellen Faktoren beeinflusst. Der Mindestverfahrenswert ist aber immer 3.000 Euro. Dies bedeutet aber nicht, dass die Scheidung immer mindestens 3.000 Euro kostet.

Wie errechnen sich die Gebühren?

Anhand des Verfahrenswertes lassen sich die Anwalts- und Gerichtskosten ermitteln. Die gesetzliche Grundlage finden Sie im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und im Gerichtskostengesetz (GKG). Je nach Verfahrenswert fallen unterschiedlich hohe Gebühren an. Aber Achtung! Je nach Ablauf des Verfahrens können insbesondere beim Anwalt unterschiedliche Gebührentatbestände anfallen. Daher sollten Sie sich auch hinsichtlich der Kosten in einem Erstgespräch anwaltlich beraten lassen.

Scheidung via Internet

Wollen Eheleute getrennter Wege gehen, wünschen sich die meisten ein schnelles Ende. Eine Online-Scheidung weckt vielleicht auch bei Ihnen die Hoffnung auf ein unkompliziertes und zügiges Verfahren. Allerdings bietet dieser Weg den Scheidungswilligen lediglich eine vereinfachte Kommunikationsplattform. Zeit sparen können Sie zwar dabei tatsächlich. Schließlich sparen Sie sich den Weg zum Anwalt, da der Kontakt zunächst ausschließlich über E-Mail und Telefon läuft.

Gerichtstermin unerlässlich

Um einen Gerichtstermin kommen Sie aber nicht herum. Eine Ehe kann nur rechtsgültig durch ein Scheidungsurteil beendet werden. In der vorhergehenden mündlichen Verhandlung müssen beide Eheleute persönlich anwesend sein. Außerdem besteht für die Einleitung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens und den Gerichtstermin Anwaltszwang. Kosten können durch eine Online-Scheidung in der Regel ebenfalls nicht gespart werden. Die Gerichts- und Anwaltsgebühren für das Gerichtsverfahren berechnen sich nach gesetzlichen Vorschriften und sind auch bei einer Online-Scheidung nicht geringer.

Ein Anwalt kann reichen

Sind Sie sich mit Ihrem Partner aber einig, kann die Kommunikation über das Internet die Vorbereitung des Verfahrens erleichtern und beschleunigen. Zumindest, wenn Sie das einjährige Trennungsjahr bereits hinter sich gebracht haben. Tatsächlich Kosten sparen können Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung. Haben Sie im Vorfeld die Folgesachen wie Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich bereits geregelt, reicht ein Anwalt aus. Nur der Antragsteller muss sich anwaltlich vertreten lassen. Teilt sich das dann geschiedene Paar die Kosten, können diese deutlich geringer ausfallen. Der Anwalt vertritt allerdings nur denjenigen, der ihn beauftragt hat. Herrscht beispielsweise über den Unterhalt oder Versorgungsausgleich Streit, sollten immer beide Parteien einen Anwalt hinzuziehen.

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