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Spielplatz: Welche Regeln gelten?

Spielen statt ärgern

Je abenteuerlicher die Spielgeräte, umso attraktiver sind öffentliche Kinderspielplätze. Was müssen Eltern und Jugendliche dort beachten?

Ein Junge springt auf ein Trampolin.

Rechtsfrage des Tages:

Spielplätze ziehen nicht nur kleine Kinder magisch an. Auch Jugendliche nutzen die Flächen gerne zum Treffen und Entspannen. Ist das eigentlich erlaubt? Und welche Regeln müssen Eltern und Kinder beachten?

Antwort:

Eine bundeseinheitliche Nutzungsregelung für Spielplätze existiert nicht. Jede Stadt oder Gemeinde kann eigene Regeln aufstellen. Meist ähneln sich die Vorschriften aber stark. Beispielsweise sind Hunde eigentlich immer verboten, ebenso das Fahrrad- oder Skateboardfahren. Absolut tabu sind Drogen und Alkohol. Und rauchen dürfen Sie dort auch nicht. Außerdem enthalten Bestimmungen meist bestimmte Nutzungszeiten und Altersbegrenzungen.

Kinder und Jugendliche

Spielplätze sind zum Spielen, Toben und Turnen da. Als Jugendtreff sind sie nicht gedacht. Daher dürfen Spielplätze häufig nur von Kindern bis beispielsweise zum 14. Lebensjahr genutzt werden. Natürlich dürfen Jugendliche auch beispielsweise ihre jüngeren Geschwister begleiten. Schaukeln oder das Klettergerüst erkunden dürfen sie aber meist nicht, wenn sie die Altersbegrenzung überschritten haben. Kinder unter sieben Jahren müssen hingegen meist von einer erwachsenen Person begleitet werden und dürfen nicht allein über den Spielplatz tollen.

Bolzplatz oder Spielplatz?

Etwas andere Altersgrenzen gelten manchmal auf den sogenannten Bolzplätzen. Hierbei handelt es sich eher um Sport- als um Spielplätze. Dennoch finden Sie auch an diesen Anlagen häufig Schilder mit entsprechenden Nutzungsregeln. Manchmal werden Bolzplätze auch wie Spielplätze behandelt. Dabei kommt es meist insbesondere auf deren Lage an. In einem eng bebauten Wohngebiet müssen auf dem Bolzplatz nicht selten dieselben Regelungen eingehalten werden wie auf einem Spielplatz.

Mit gutem Vorbild

Den Regelungen in den Satzungen ist gemein, dass der Konsum von Alkohol oder Drogen auf Spielplätzen grundsätzlich verboten ist. Wer trotzdem auf dem Spielplatz ein Bier trinkt, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Auch das Rauchen ist untersagt. Ebenso dürfen keine Zigarettenstummel auf den Spielplatz geworfen werden. Der Grund ist klar. Kinder sollen auf dem Spielplatz ihrem Bewegungsdrang und ihrer Spiellust nachkommen und nicht in den Kontakt mit Alkohol, betrunkenen oder benebelten Menschen kommen oder die Sandburg mit Kippen verzieren.

Müll in die Tonne

Eigentlich sollte es selbstverständlich sein: Wie andernorts auch, gehört der Müll in die Abfalltonne. Eine solche werden Sie bestimmt auf dem Spielplatz entdecken. Ist die Tonne bereits überfüllt, sollten Sie Ihren Müll nicht obendrauf stapeln, sondern ihn lieber mit nach Hause nehmen. Sonst sieht der Spielplatz durch umherfliegenden Abfall schnell wie eine Mülldeponie aus und lädt nicht mehr zum Spielen ein. Haben Sie das Gefühl, dass der Abfallbehälter nicht regelmäßig entleert wird? Dann geben Sie in Ihrer Gemeinde Bescheid, damit sich die zuständige Stelle kümmern kann.

Hunde nicht erlaubt

Nehmen Sie Ihren Hund mit zu einem Spielplatzbesuch, müssen Sie ihn vor dem Gelände anleinen. Hunde und andere Tiere sind in der Regel nicht gestattet. Zum einen droht eine Verunreinigung der Spielgeräte und des Sandes durch Kot und Urin. Zum anderen kann von Hunden eine Gefahr gerade für kleine Kinder ausgehen. Gehen Sie mit Ihrem vierbeinigen Freund im Park spazieren, sollten Sie ihn in der Nähe von Spielplätzen anleinen. Nicht immer sind die Spielgeräte eingezäunt, sodass ein freilaufender Hund schnell zwischen Kletterturm und Schaukel verschwinden kann. Bei Verstößen droht wiederum ein Bußgeld. Und die Verletzung von Kindern wird kein Hundebesitzer riskieren wollen.

Psssst!

Viele Spielplätze befinden sich in Wohngebieten oder in der Nähe von Häusern. Um die Nachbarschaft nicht unangemessen durch Lärm zu belästigen, gelten auf den meisten Spielplätzen feste Nutzungszeiten. Diese können beispielsweise zwischen 7 Uhr und 20 Uhr liegen. Lassen Sie Ihren Nachwuchs Sonntagmorgen um 6 Uhr bereits auf einem Spielplatz herumtoben, droht eine Beschwerde von Anwohnern. Als Ordnungswidrigkeit ist die Nutzung eines Spielplatzes außerhalb der Nutzungszeiten nicht selten mit einem Bußgeld belegt. Übrigens legen viele Satzungen spezielle Nutzungszeiten für Bolzplätze oder auch einzelne bestimmte Spielplätze fest.

Jugendtreff beim Klettergerüst

Jugendliche nutzen Spielplätze gerne, um sich abends oder am Wochenende mit Freunden zu treffen. Je nach Altersbegrenzung und Nutzungszeiten verstoßen sie damit aber gegen die Nutzungsregeln. Es droht eine Beschwerde von Eltern und Anwohnern. Rauchen sie dort auch noch und trinken Alkohol, kann das zu einem ordentlichen Bußgeld führen. Ob und in welcher Höhe Bußgelder verhängt werden, kommt auf die jeweilige Nutzungsordnung an. Zudem wird nicht jeder Spielplatz regelmäßig überwacht. Was geht: Begleiten Jugendliche ihre kleinen Geschwister zum Spielplatz, ist gegen einen Plausch mit einer Freundin auf dem Spielplatz nichts einzuwenden.

Wo stehts?

Geregelt ist die Nutzung der öffentlichen Spielplätze in den jeweiligen Satzungen Ihrer Stadt oder Gemeinde. Auf vielen Spielplätzen finden Sie auch Hinweisschilder mit Verhaltensregeln im Eingangsbereich. Ansonsten können Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde erkundigen. Übrigens: Für Spielgeräte im privaten Garten entfalten Satzungen keine Gültigkeit. Haben Sie aber ein Klettergerüst oder eine große Spielburg im Garten, sollten Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn nehmen. Kinderlärm ist zwar in der Regel hinzunehmen und kein Grund für eine Beschwerde. Um Ärger zu vermeiden, sollten sich Eltern aber an den Nutzungszeiten der öffentlichen Spielplätze orientieren.

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