
Rechtsfrage des Tages:
Spielplätze ziehen nicht nur kleine Kinder magisch an. Auch Jugendliche nutzen die Flächen gerne zum Treffen und Entspannen. Ist das eigentlich erlaubt? Und welche Regeln müssen Eltern und Kinder beachten?
Antwort:
Eine bundeseinheitliche Nutzungsregelung für Spielplätze existiert nicht. Jede Stadt oder Gemeinde kann eigene Regeln aufstellen. Meist ähneln sich die Vorschriften aber stark. Beispielsweise sind Hunde in der Regel verboten, ebenso Fahrrad- oder Skateboardfahren. Absolut tabu sind Drogen und Alkohol. Und rauchen dürfen Sie dort auch nicht. Außerdem enthalten die Regeln meist bestimmte Nutzungszeiten und Altersbegrenzungen.
Kinder und Jugendliche
Spielplätze sind zum Spielen, Toben und Turnen da. Als Jugendtreff sind sie nicht gedacht. Daher dürfen Spielplätze häufig nur von Kindern bis beispielsweise zum 14. Lebensjahr genutzt werden. Kinder unter sieben Jahren müssen hingegen meist von einer erwachsenen Person begleitet werden und dürfen nicht allein über den Spielplatz tollen.
Alkohol und Drogen
Den Regelungen in den Satzungen ist gemein, dass der Konsum von Alkohol oder Drogen auf Spielplätzen grundsätzlich verboten ist. Wer trotzdem auf dem Spielplatz ein Bier trinkt, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Auch Rauchen ist untersagt. Ebenso dürfen Sie keine Zigarettenstummel auf den Spielplatz werfen. Der Grund ist klar. Kinder sollen auf dem Spielplatz ihrem Bewegungsdrang und ihrer Spiellust nachkommen und nicht in den Kontakt mit Alkohol, betrunkenen oder benebelten Menschen kommen oder die Sandburg mit Kippen verzieren.
Hunde verboten
Nehmen Sie Ihren Hund mit zu einem Spielplatzbesuch, müssen Sie ihn vor dem Gelände anleinen. Hunde und andere Tiere sind in der Regel ebenfalls nicht gestattet. Zum einen droht eine Verunreinigung der Spielgeräte und des Sandes durch Kot und Urin. Zum anderen kann von Hunden eine Gefahr gerade für kleine Kinder ausgehen. Gehen Sie mit Ihrem vierbeinigen Freund im Park spazieren, sollten Sie ihn in der Nähe von Spielplätzen anleinen. Nicht immer sind die Spielgeräte eingezäunt, sodass ein frei laufender Hund schnell zwischen Kletterturm und Schaukel verschwinden kann. Bei Verstößen droht wiederum ein Bußgeld.
Ruhezeiten beachten
Viele Spielplätze befinden sich in Wohngebieten oder in der Nähe von Häusern. Um die Nachbarschaft nicht unangemessen durch Lärm zu belästigen, gelten auf den meisten Spielplätzen feste Nutzungszeiten. Diese können beispielsweise zwischen 7 Uhr und 20 Uhr liegen. Lassen Sie Ihren Nachwuchs Sonntagmorgen um 6 Uhr bereits auf einem Spielplatz herumtoben, droht eine Beschwerde von Anwohnern. Als Ordnungswidrigkeit ist die Nutzung eines Spielplatzes außerhalb der Nutzungszeiten nicht selten mit einem Bußgeld belegt. Übrigens legen viele Satzungen spezielle Nutzungszeiten für Bolzplätze oder auch einzelne bestimmte Spielplätze fest.
Chillen mit Freunden
Jugendliche nutzen Spielplätze gerne, um sich abends oder am Wochenende mit Freunden zu treffen. Je nach Altersbegrenzung und Nutzungszeiten verstoßen sie damit aber gegen die Nutzungsregeln. Es droht eine Beschwerde von Eltern und Anwohnern. Rauchen sie dort auch noch und trinken Alkohol, kann das zu einem ordentlichen Bußgeld führen. Ob und in welcher Höhe Bußgelder verhängt werden, kommt auf die jeweilige Nutzungsordnung an. Zudem wird nicht jeder Spielplatz regelmäßig überwacht. Was geht: Begleiten Jugendliche ihre kleinen Geschwister zum Spielplatz, ist gegen einen Plausch mit einer Freundin auf dem Spielplatz nichts einzuwenden.
Wo erfahre ich, was gilt?
Geregelt ist die Nutzung der öffentlichen Spielplätze in den jeweiligen Satzungen Ihrer Stadt oder Gemeinde. Auf vielen Spielplätzen finden Sie auch Hinweisschilder mit Verhaltensregeln im Eingangsbereich. Ansonsten können Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde erkundigen. Übrigens: Für Spielgeräte im privaten Garten entfalten Satzungen keine Gültigkeit.
Spielplätze und Corona
Vor Kurzem mussten viele Eltern und Kinder schmerzlich erdulden, dass die öffentlichen Spielplätze wegen der Corona-Krise geschlossen waren. Nach und nach haben die Spielanlagen nun wieder geöffnet. Städte und Kommunen müssen aber ein Hygienekonzept für die Spielplatznutzung haben. Außerdem gelten die grundlegenden Verhaltensregeln natürlich auch auf dem Spielplatz. Dazu gehört das gründliche Händewaschen vor und nach dem Spielplatzbesuch, das Husten und Niesen in die Armbeuge. Vermeiden Sie es, sich ins Gesicht zu fassen. Achten Sie auf den Mindestabstand auch dann, wenn Ihr Kind auf dem Spielgerüst turnt. Ob Sie eine Gesichtsmaske tragen müssen, kommt auf die örtliche Regelung an. Mancherorts kann dies durchaus vorgeschrieben sein.