Rechtsfrage des Tages:
Der Angelsport erfreut sich ungebrochener Beliebtheit. Eine einfache Angel ist im Handel schon für kleines Geld zu haben. Aber dürfen Sie einfach so auf Fischfang gehen?
Antwort:
Eine Angel ist in Deutschland schnell und einfach zu kaufen. Einen spontanen Angelausflug können Sie trotzdem nicht ohne Weiteres unternehmen. Sie brauchen einen Fischereischein und eine Erlaubnis des Inhabers des Gewässers. Angeln Sie ohne Angelschein, machen Sie sich unter anderem wegen Fischwilderei strafbar.
Angelschein ein Muss
Angler strahlen meist Ruhe und Gelassenheit aus. Nicht nur bei schönem Wetter gehört das Angeln nach wie vor zu den beliebten Freizeitbeschäftigungen in der Natur. Legal ist das nur, wenn Sie vor Ihrem Angelausflug einen Fischereischein erwerben. Für die auch Angelschein genannte Lizenz müssen Sie eine Prüfung ablegen. Zuständig ist der Landesfischereiverband oder die Fischereibehörde.
Schulbank drücken
Um einen Fischereischein zu bekommen, müssen Sie zunächst ordentlich büffeln. In der theoretischen Prüfung werden Sie nämlich zu unterschiedlichsten Bereichen abgefragt. Sie müssen sich mit Fisch- und Gewässerkunde auskennen, mit Rechtsvorschriften und verschiedenen Angelmethoden. Auch müssen Sie wissen, wie Sie Fische erkennen und unterscheiden können und wie Sie mit einem gefangenen Fisch umgehen. Da Ihnen ganz schön viel Wissen abverlangt wird, sollten Sie einen Vorbereitungskurs besuchen. Erkundigen Sie sich bei Angelvereinen oder dem Fischereiverband in Ihrer Nähe, die nicht selten auch Online-Kurse anbieten.
Mehr als nur eine Angel
Ganz kostenlos ist der Weg zur Angelrute natürlich nicht. Neben den Bearbeitungsgebühren für das Dokument selbst müssen Sie auch Kosten für die Vorbereitung und Prüfung einkalkulieren. Außerdem müssen Sie Fischereiabgaben leisten, die Sie für fünf Jahre im Voraus zahlen können. Oder Sie beantragen gleich die Fischereiabgabe auf Lebenszeit. Die Höhe der Fischereiabgabe richtet sich nach der jeweiligen Regelung in Ihrem Bundesland. Mancherorts können Jugendliche auf günstigere Tarife hoffen. Haben Sie die Prüfung bestanden, erhalten Sie Ihre Fischereierlaubnis.
Angelkarte
Direkt losgehen kann es trotzdem noch nicht. Sie brauchen nämlich zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein, auch Angelkarte genannt. Bevor Sie nämlich Ihre Angel ins Wasser halten, müssen Sie den Eigentümer oder Pächter um Erlaubnis bitten. Diese wird Ihnen durch die Angelkarte erteilt, die Sie auch bei Ihrem Angelausflug für den Fall einer Kontrolle dabeihaben sollten. Fischen Sie ohne Erlaubnis, machen Sie sich wegen Fischwilderei strafbar. Das gilt selbst dann, wenn Sie gar nichts fangen. Was ebenfalls verboten ist: einen Fisch zu fangen und wieder freizulassen. Angeln ist nur zum Zweck der Ernährung zulässig. Das unter Anglern beliebte „Catch and Release“ ist in Deutschland grundsätzlich verboten.
Reinschnuppern im Urlaub
Es gibt die Möglichkeit, ohne aufwendige Prüfung legal ins neue Hobby reinzuschnuppern. In Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Brandenburg können Sie nämlich einen Tourismusfischereischein erwerben. Eine Prüfung müssen Sie dafür nicht ablegen. Sie erhalten aber eine Broschüre, in der Sie über die wichtigsten Grundlagen, landesspezifischen Auflagen und Rechtsvorschriften informiert werden. Diese sollten Sie sich in Ruhe zu Gemüte führen. Der Touristenfischereischein ist meist zeitlich begrenzt und kann auch andere Auflagen oder Einschränkungen haben, wie die Begrenzung auf das Angeln bestimmter Fischarten. Und eine Angelkarte brauchen Sie als Erlaubnis stets zusätzlich.
Jugend an die Angel
Kinder und Jugendliche sind oft nicht minder fasziniert vom Angelsport. Um ihnen einen leichteren Zugang zu gewähren, bieten die meisten Bundesländer einen Jugendfischereischein an. Diesen können Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr erwerben, ohne eine Fischereiprüfung nachweisen zu müssen. Allerdings gibt es bestimmte Auflagen. So muss in der Regel ein Erwachsener beim Angelausflug dabei sein. In den Bundesländern gelten teils unterschiedliche Voraussetzungen. So kann die Mitgliedschaft in einem Angelverein oder die sachkundige Einweisung durch einen Inhaber eines Fischereischeins verpflichtend sein.
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