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Sommerhitze: Planschen im Brunnen

Kleine Erfrischung

An heißen Sommertagen kühlen sich nicht nur kleine Kinder gerne die Füße in einem Brunnen. Ist das Abkühlen und Planschen denn erlaubt?

Rechtsfrage des Tages:

Ist es heiß, hat Wasser nicht nur auf Kinder eine magische Anziehungskraft. Und wer wäre nicht verlockt, die heißen Füße in den städtischen Brunnen zu halten oder den Kindern das vergnügliche Planschen zu gestatten? Aber ist das überhaupt erlaubt?

Antwort:

Brunnen und Wasserspiele auf öffentlichen Plätzen und in Parks dienen der Naherholung. Sie sollen verschönern, für ein angenehmes Klima sorgen und sind zugleich oft Sehenswürdigkeiten. Daneben lockt das kühle Nass mit einer Erfrischung an heißen Tagen. Welches Kind kann einem lustigen Wasserspiel widerstehen, wenn es in der Stadt heiß und staubig ist? Erlaubt ist der Spaß aber leider meist nicht.

Eigentlich verboten

Tatsächlich ist in den meisten Städten das Baden in öffentlichen Brunnen verboten. Geregelt ist dies kommunalrechtlich in Gesetzen oder kommunalen Satzungen. Vielerorts droht sogar ein Bußgeld, wenn Sie Ihre Füße ins kühle Nass tauchen oder Ihre Kinder planschen lassen. Grund dafür ist, dass Brunnen nicht zum Baden gedacht sind. Entsprechend anders ausgestattet sind die Becken. Der Belag ist weder rutschfest noch sind Schläuche oder Düsen verletzungssicher verbaut. Die tatsächliche Umsetzung dieser Regelungen sieht allerdings meist anders aus. Vielerorts wird an besonders heißen Tagen ein Auge zugedrückt. Dabei kommt es aber auch darauf an, Maß zu halten. Tauchen Sie nur mal Ihre Füße ins Wasser, können Sie auf Milde hoffen. Auch kleinen Kindern wird der Spaß nicht immer verwehrt. Nutzen Sie einen Brunnen aber beispielsweise nachts im angetrunkenen Zustand für ein lautstarkes Vollbad, droht sicherlich Ärger.

Keine Haftung der Gemeinde

Aber Achtung! Aufgrund eines Badeverbots können Sie die Kommune auch nicht wegen mangelnder Verkehrssicherung in die Haftung nehmen. Es ist also Ihr eigenes Risiko, wenn Sie auf dem glitschigen Brunnenboden ausrutschen oder an einer Wasserleitung hängen bleiben. Bei allem Spaß sollten Sie zudem denkmalgeschützte Brunnen nicht als Freibad nutzen. Diese könnten dadurch beschädigt werden. Und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Sie dann neben einem Bußgeld Schadenersatz leisten müssen.

Andere Länder, andere Sitten

In anderen Ländern gelten mitunter andere Regelungen. Während das Baden im Trevi-Brunnen in Rom ausdrücklich verboten ist, dürfen Sie sich in Basel in den städtischen Brunnen, welche eigens dafür mit Trinkwasser gespeist werden, abkühlen. Aber auch in Deutschland kann das Baden und Planschen durchaus erlaubt sein. So gibt es beispielsweise in Berlin spezielle „Kinderplanschen“, die bei heißem Wetter befüllt und zum Toben freigeben sind.

 

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