
Rechtsfrage des Tages:
Brunnen und Wasserspiele in der Stadt können für ein angenehmes Klima sorgen. Und nicht nur Kinder freuen sich über eine kleine Erfrischung. Dürfen Kinder im Brunnen planschen und Sie darin Ihre Füße kühlen?
Antwort:
Zur Naherholung gehören Brunnen, Wasserorgeln und kleine Fontänen einfach dazu. Sie sollen verschönern sowie für ein angenehmes Klima sorgen und sind zugleich oft Sehenswürdigkeiten. Daneben lockt das kühle Nass mit einer Erfrischung an heißen Tagen. Welches Kind kann einem lustigen Wasserspiel widerstehen, wenn es in der Stadt heiß und staubig ist? Erlaubt ist der Spaß aber leider meist nicht.
Baden verboten
In den meisten Städten ist das Baden in öffentlichen Brunnen verboten. Geregelt ist dies kommunalrechtlich in Gesetzen oder Satzungen. Vielerorts droht sogar ein Bußgeld, wenn Sie Ihre Füße ins kühle Nass tauchen oder Ihre Kinder planschen lassen. Grund dafür ist, dass Brunnen nicht zum Baden gedacht sind. Entsprechend anders ausgestattet sind die Becken. Der Belag ist weder rutschfest noch sind Schläuche oder Düsen verletzungssicher verbaut.
Zwei Augen zugedrückt
Die tatsächliche Umsetzung dieser Regelungen sieht allerdings meist anders aus. Vielerorts wird an besonders heißen Tagen das Planschen, Spritzen und Waten im kühlen Nass geduldet. Dabei kommt es aber auch darauf an, Maß zu halten. Tauchen Sie nur mal Ihre Füße ins Wasser, können Sie auf Milde hoffen. Auch kleinen Kindern wird der Spaß nicht immer verwehrt. Nutzen Sie einen Brunnen aber beispielsweise nachts im angetrunkenen Zustand für ein lautstarkes Vollbad, droht sicherlich Ärger.
Gut zu wissen ...
Achten Sie gut auf Ihre Kinder. Auch schon in flachem Wasser kann ein Kind zu Schaden kommen oder sogar ertrinken. Lehnt sich Ihr Nachwuchs über den Brunnenrand, sollten Sie in seiner Nähe bleiben und gut aufpassen.
Auf eigenes Risko
Auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld hoffen Sie nach einem Sturz im glitschigen Brunnen vergeblich. Aufgrund eines Badeverbots können Sie die Kommune nicht wegen mangelnder Verkehrssicherung in die Haftung nehmen. Es ist also Ihr eigenes Risiko, wenn Sie darin ausrutschen oder an einer Wasserleitung hängen bleiben. Bei allem Spaß sollten Sie zudem denkmalgeschützte Brunnen nicht als Freibad nutzen. Diese könnten dadurch beschädigt werden. Und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Sie dann neben einem Bußgeld Schadenersatz leisten müssen.
Andere Länder, andere Sitten
In anderen Ländern gelten mitunter andere Regelungen. Während das Baden im Trevi-Brunnen in Rom ausdrücklich verboten ist, dürfen Sie sich in Basel in den städtischen Brunnen, welche eigens dafür mit Trinkwasser gespeist werden, abkühlen. Aber auch in Deutschland kann das Baden und Planschen durchaus erlaubt sein. So gibt es beispielsweise in Berlin spezielle „Kinderplanschen“, die bei heißem Wetter befüllt und zum Toben freigegeben sind.
Wussten Sie, dass ...
… die meisten öffentlichen Brunnen nicht mit Trinkwasser gespeist werden? Das Wasser ist also nicht gefiltert oder desinfiziert und kann durchaus auch kontaminiert sein. Achten Sie daher auch darauf, dass Ihr Kind keinen kräftigen Schluck aus dem Brunnen nimmt.
Stand: 01.07.2025
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