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Partyzeit: Wie oft darf ich feiern?

Ruhe, bitte!

Wer glaubt, er hätte in seiner Wohnung ein Recht auf lautes Feiern, der irrt. Das Recht der anderen auf Nachtruhe geht vor.

Mehrere Frauen in der Disco.

Rechtsfrage des Tages:

Ich werde nächsten Monat 30 Jahre alt und möchte eine große Party feiern. Allerdings habe ich schon vor 3 Monaten auf meine Beförderung zu Hause angestoßen. Wie oft darf ich pro Jahr laut feiern?


Antwort:

Sind Sie der Meinung, Sie haben einen rechtlichen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl Feiern pro Jahr? Dann sind Sie nicht allein. Es gehört zu einem weit verbreiteten Irrtum, dass Feiern mit nächtlichen Ruhestörungen ein- bis zweimal pro Jahr erlaubt seien. Die juristisch korrekte Antwort ist deutlich ernüchternder: Sie müssen das ganze Jahr hindurch auf Ihre Nachbarn Rücksicht nehmen. Natürlich müssen Sie nicht auf Samtpfoten durch Ihre Wohnung schleichen. Übermäßigen Lärm sollten Sie aber grundsätzlich vermeiden.

Ruhezeiten müssen eingehalten werden

Vor allem müssen Sie sich aber an die Ruhezeiten halten. Zwischen 22 und 6 Uhr herrscht Nachtruhe. Gerade in diesem Zeitraum wird von Ihnen erwartet, sich leise zu verhalten. Da eine fröhliche Feier meist nicht schon um 22 Uhr zu Ende ist, kann das schwierig werden.

Tatsächlich ist aber von dieser Nachtruhe keine Ausnahme vorgesehen. Sie werden vergeblich nach einer gesetzlichen Regelung suchen, die Ihnen beispielsweise einmal im Jahr erlaubt, es auch zu nachtschlafender Zeit richtig krachen zu lassen.

Dieser weit verbreitete Irrtum rührt vermutlich von einem recht alten Urteil des Amtsgerichts Bremen her. Dieses entschied, dass Nachbarn ein bis 2 Feiern pro Jahr akzeptieren müssten. Selbst wenn sie bis nach Mitternacht dauern. Allerdings müsste der Lärm ab 22 Uhr auf ein Minimum reduziert werden (AG Bremen, Urteil vom 06.06.1957, Aktenzeichen 15 C 2658/57). Ein Gewohnheitsrecht können Sie davon aber nicht ableiten. Bei einem Streit mit Ihren Nachbarn wird es vielmehr darauf ankommen, wann, wie oft und wie lange der Lärm aus Ihrer Wohnung dringt.

Was ist erlaubt?

Gegen eine gelegentliche Feier dürften Ihre Nachbarn dennoch nichts einzuwenden haben. Ab 22 Uhr sollten Sie aber die Musik deutlich herunterregeln und allzu laute Feiergäste zur Ruhe anhalten. Ansonsten könnte es sein, dass die Polizei vor Ihrer Tür steht und Ihnen ein Bußgeld droht. Auch mit Ihrem Vermieter können Sie Schwierigkeiten bekommen. Der sicherste Weg für Sie ist, Ihre Nachbarn einzuweihen. Informieren Sie sie über Ihre Feier und bitten Sie um ihr Einverständnis. Und wenn Ihre Nachbarn nett sind, laden Sie sie doch ein. Dann können Sie sicher ohne unliebsame Folgen Ihren runden Geburtstag ordentlich feiern.

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