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Kinderbetreuung: Muss ein Kind in die Kita?

Früh weg von Mama

Es gibt zu wenig Plätze für die Betreuung kleiner Kinder. Aber manche Eltern möchten ihr Kind ohnehin nicht in den Kindergarten geben.

Viele Kinder auf einen Kindergeburtstag.

Rechtsfrage des Tages:

Entwachsen die Kinder dem Säuglingsalter, stellen sich viele Eltern die Frage: Kita, Tagesmutter oder nichts von alldem? Muss ein Kind eigentlich in den Kindergarten?

Antwort:

Die Aufgabe der Erziehung ihrer Kinder liegt bei den Eltern. Das steht sogar im Grundgesetz. Der Wandel unserer Gesellschaft hat es aber mit sich gebracht, dass der Kindergartenbesuch für den Nachwuchs durchaus üblich ist. Und so übernehmen neben den Eltern, Großeltern und anderen Verwandten auch ausgebildete Fachkräfte die Betreuung und Erziehung unserer Kleinen. Eine Pflicht, sein Kind in einen Kindergarten oder eine Kita zu bringen, gibt es allerdings nicht.

Anspruch ab einem Jahr

Bereits seit 1996 haben Eltern in Deutschland einen rechtlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz, sobald der Nachwuchs drei Jahre alt ist. Seit 2013 ist dieser Anspruch auf Kinder zwischen einem und drei Jahren ausgeweitet worden. In der Presse wird regelmäßig berichtet, dass zu wenig Betreuungsplätze vorhanden sind. Umgekehrt gibt es aber auch Eltern, die ihr Kind lieber erst später oder sogar gar nicht in den Kindergarten geben möchten.

Keine Pflicht

Und tatsächlich ist es allein die Entscheidung der Eltern, ob das Kind eine Kita besuchen soll oder nicht. In Deutschland besteht keine Kindergartenpflicht. Aus rechtlicher Sicht spricht also nichts dagegen, Sohn oder Tochter erst mit vier Jahren oder noch später in den Kindergarten zu geben. Etwas anderes gilt für die Schule. Je nach Bundesland beginnt die Schulpflicht zwischen dem 5. und 7. Lebensjahr.

Österreich geht anderen Weg

Im Nachbarland Österreich sieht die Rechtslage etwas anders aus. Dort herrscht eine Kindergartenpflicht für Kinder ab 5 Jahren. Verstoßen die Eltern gegen diese Pflicht, drohen ein Verwaltungsverfahren und Geldstrafen. Allerdings kann auch eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Auch bei uns wird immer mal wieder über eine Kindergartenpflicht diskutiert. Derzeit brauchen Sie damit aber nicht zu rechnen. Nach statistischen Angaben soll ohnehin der Großteil der Eltern die Betreuungsangebote für ihre Kinder in Anspruch nehmen. Und die teilweise langen Wartelisten sprechen ebenfalls eine eigene Sprache.

Alternative: Tagesmutter

Neben Kita oder Kindergarten können Sie Ihr Kind auch in die treuen Hände einer Tagesmutter geben. Diese betreuen in der Regel weniger Kinder als eine Kita und können im Idealfall so etwas wie ein weiteres Familienmitglied für Ihr Kind werden. Zuschüsse und Förderungen sind auch bei den Kosten möglich, die Sie für eine Tagesmutter kalkulieren müssen. 

 

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