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Müll auf der Straße

Kaugummi, Kippen & Co.

Weit und breit kein Mülleimer in Sicht? Dann sollten Sie Ihr Kaugummi oder das benutzte Taschentuch lieber mit nach Hause nehmen.

Rechtsfrage des Tages:

Ausgespuckte Kaugummis verschmutzen nicht nur Straßen und Gehwege. Unterm Schuh sind sie besonders ärgerlich. In vielen Städten drohen saftige Bußgelder. Was droht, wenn Sie Zigarettenstummel oder Kaugummis einfach fallenlassen?

Antwort:

Zigarettenkippen, Kronkorken, Kaugummis und anderer Müll verunzieren viele Städte. Und wer schon einmal versucht hat, einen frischen Kaugummi von seiner Schuhsohle zu kratzen, weiß wie ekelerregend das sein kann. Vielerorts gilt für solche Müllsünden bereits ein Bußgeld. Und auch Ihren Hausmüll sollten Sie nicht in öffentlichen Abfalltonnen entsorgen.

In Baden-Württemberg wird es teuer

In vielen Städten und Kommunen gibt es einen Bußgeldkatalog für wild entsorgten Kleinmüll. Wer seinen Kronkorken auf den Gehsteig wirft oder das gekaute Kaugummi einfach auf den Weg spuckt, muss mit einem teils saftigen Bußgeld rechnen. Kostete die weggeworfene Zigarette oder das ausgespuckte Kaugummi in Baden-Württemberg früher ein Bußgeld von 10 bis 20 Euro, können Umweltverschmutzer jetzt mit bis zu 250 Euro zur Kasse gebeten werden. In Mannheim kostet eine wild entsorgte Zigarettenkippe beispielsweise 75 Euro. Für liegen gelassenen Hundekot müssen Tierhalter zwischen 100 und 250 Euro berappen. Und auch der achtlos ausgespuckte Kaugummi kann bis zu 250 Euro kosten. In anderen Städten sind die Bußgelder zwar teilweise etwas niedriger, Müllsündern wird aber zum Beispiel in Stuttgart durch schärfere Kontrollen zu Leibe gerückt.

Saubere Stadt für alle

Auch in weiteren Städten wird immer wieder über schärfere Regelungen diskutiert. Letztlich sollten Sie aber schon aus Gründen der gegenseitigen Rücksichtnahme, des Umweltschutzes und der Sauberkeit unserer Städte auf die überall zu findenden Mülleimer zurückgreifen. Als Raucher können Sie auch einen praktischen Taschenaschenbecher verwenden. Den können Sie zu Hause sauber in den Hausmüll leeren, statt die Zigarette auf die Straße zu schnippen.

Hausmüll in öffentlicher Tonne

Mülltonnen finden Sie in unseren Städten an Bushaltestellen, in Fußgängerzonen und Grünanlagen. Diese stehen dort für unterwegs anfallenden Müll. Ein benutztes Taschentuch, das Butterbrotpapier vom Mittagessen oder einen Kaugummi dürfen Sie dort bedenkenlos entsorgen. Dafür stehen die Tonnen da. Auch den Kotbeutel mit den Hinterlassenschaften Ihres Hundes dürfen Sie in öffentlichen Mülleimern versenken. Verboten ist es hingegen, Hausmüll in öffentlichen Abfallbehältern zu entsorgen. Dazu gehören beispielsweise Restmüll, Altglas, Altpapier oder Elektroschrott. Nach den Polizeigesetzen der Länder begehen Sie damit eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einem Bußgeld je nach Fall von bis zu 1.000 Euro rechnen.

Müll entsorgen im Wald

Für Flora und Fauna ist es besonders belastend, wenn Sie Ihren Müll im Wald entsorgen. Nicht nur Hausmüll und Elektroschrott, auch Gartenabfälle stellen eine erhebliche Umweltverschmutzung dar. Selbst Rasen- und Gehölzschnitt schädigen den Wald und erhöhen auch die Waldbrandgefahr. Müllsünder verstoßen bei der wilden Entsorgung im Wald gleich gegen mehrere Gesetze und müssen mit einem satten Bußgeld rechnen. Unter Umständen machen sie sich sogar strafbar.

Wilde Müllkippe entdeckt?

Vielleicht haben Sie bei einem Spaziergang auch schon einmal einen illegalen Müllplatz entdeckt. Aktiv zum Umweltschutz können Sie beitragen, wenn Sie solche wilden Müllkippen den zuständigen Behörden melden. Viele Gemeinden bieten dafür bereits Online-Formulare oder sogar Apps für das Smartphone an. Durch Ihre Unterstützung kann die Behörde versuchen, den Verursacher ausfindig zu machen. Und zumindest kann der umweltschädliche Müll ordnungsgemäß entsorgt werden.

 

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