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Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen

Essen in den Müll?

Ist der Käse bereits über dem Datum? Schauen Sie diesen erstmal an. Nicht immer brauchen Sie Ihre Lebensmittel gleich wegzuwerfen.

Eine Frau prüft einen Kassenbon. Dazu lehnt sie sich über ihren Einkaufswagen mit frischem Obst und Wasser.

Rechtsfrage des Tages:

Auf allen Lebensmitteln finden Sie die Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums. Was bedeutet es, wenn dieses Datum überschritten ist? Sind die Lebensmittel dann verdorben?

Antwort:

Nicht nur die steigenden Energiekosten machen vielen Leuten Sorge. Auch Lebensmittel werden immer teurer. Daher sollten Sie sich vom Mindesthaltbarkeitsdatum nicht verunsichern lassen. Kein Joghurt wird nach Ablauf des Stichtages spontan schlecht. Bevor Sie also vermeintlich alte Nahrungsmittel entsorgen, sollten Sie diese prüfen und auf Ihre Sinne vertrauen.

Umtauschen möglich

War die Schokolade beim Kauf verdorben oder unansehnlich verfärbt, liegt in der Regel ein Mangel vor. Ebenfalls handelt es sich um einen Sachmangel, wenn Sie statt knuspriger Kekse in der Packung nur noch Krümel finden. Diese Mängel ziehen die üblichen Gewährleistungsansprüche nach sich. Sie können zunächst Nacherfüllung verlangen. Vom Verkäufer müssten Sie dann also frische Ware oder eine intakte Kekspackung bekommen. Lehnt er dies ab oder ist es ihm unmöglich, etwa weil die Joghurtsorte ausverkauft ist, können Sie vom Vertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückverlangen.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum

Doch welche Bedeutung hat dabei das Mindesthaltbarkeitsdatum? Diese Datumsangabe auf Lebensmitteln wird von den meisten Konsumenten falsch verstanden. Es handelt sich nämlich um eine Beschaffenheitsgarantie. Das Mindesthaltbarkeitsdatum sagt nichts darüber aus, bis wann die Lebensmittel verzehrt werden können. Insofern muss es vom sogenannten Verbrauchs- oder Verfallsdatum unterschieden werden. Tatsächlich können Sie die meisten Lebensmittel vollkommen unbedenklich auch nach Ablauf dieses Datums verzehren. Vertrauen Sie auf Ihren Geschmacks- und Geruchssinn. Riecht und schmeckt das Produkt normal und sieht es aus wie erwartet, ist es in der Regel auch nicht verdorben.

Was dürfen Sie erwarten?

Vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums dürfen Sie damit rechnen, dass das Produkt in seiner Beschaffenheit, also beispielsweise Aussehen, Konsistenz und Aroma, Ihren Erwartungen entspricht. Das Mindesthaltbarkeitsdatum entscheidet also nicht darüber, ob Ansprüche eines Kunden bestehen oder nicht. Ist die Ware nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch einwandfrei, besteht kein Mangel und der Verkäufer muss weder umtauschen noch den Kaufpreis erstatten. Zumindest, wenn Sie den Artikel gekauft haben, als das Datum noch nicht erreicht war. Umgekehrt gilt, dass verdorbene Ware Ansprüche des Käufers auslöst, selbst wenn das Ablaufdatum noch nicht erreicht ist. Es kommt also auf den tatsächlichen Zustand des Produktes an.

Vorsicht bei Hackfleisch und Fisch

Etwas anders liegt der Fall bei einem Verbrauchs- oder Verfalldatum. Mit diesem Datum müssen leicht verderbliche, verpackte Waren wie Hackfleisch, Geflügel oder Räucherfisch deklariert werden. Nach Ablauf des genannten Tages besteht die Gefahr, dass das Produkt durch Keime konterminiert sein kann. Entsprechend darf es nicht verkauft werden. Auf einen Verzehr sollten Sie auch verzichten, weil eine echte Gesundheitsgefahr besteht.

Verkauf nicht als „Normalware“

Eine weitere Bedeutung hat das Mindesthaltbarkeitsdatum aber doch. Nach gerichtlichen Entscheidungen dürfen Händler Ware mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum nicht als „Normalware“ verkaufen. Wollen diese die Produkte noch an den Mann bringen, ist das zwar im Gegensatz zu abgelaufenen Verbrauchsdaten nicht verboten. Der Kunde muss aber deutlich erkennen können, dass die Lebensmittel über dem angegebenen Datum sind. Meist verkaufen Läden diese Artikel in besonderen Aufstellern zu einem günstigeren Preis. Entdecken Sie abgelaufene Produkte im Supermarktregal zum normalen Preis, können Sie aus dieser Rechtsprechung aber keinen Nutzen ziehen. Es handelt sich nämlich um einen Wettbewerbsverstoß, gegen den Verbraucher nicht vorgehen können. Sie können aber natürlich versuchen, den Artikel zu einem günstigeren Preis zu kaufen.

Umtausch verdorbener Lebensmittel

Hat Ihr Joghurt unabhängig vom Haltbarkeitsdatum seine besten Tage schon hinter sich und ist nicht mehr genießbar, können Sie im Geschäft einen Umtausch verlangen. Dabei müssen Sie natürlich nachweisen, dass Sie das Milcherzeugnis auch in diesem Geschäft gekauft haben. Insofern wäre es hilfreich, wenn Sie den Kassenbon aufgehoben haben. Dieser ist zwar nicht zwingend für die Gewährleistungsansprüche notwendig. Allerdings dient er Ihnen als Beweis. Gerade bei einem Massenprodukt wie Joghurt, Schokolade und anderen Lebensmitteln könnten Sie das ungenießbare Produkt ja auch anderswo gekauft haben.

Nachhaltigkeit

Trauen Sie sich ruhig, einen Joghurt auch nach Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums zu probieren – natürlich nur, wenn er normal riecht und Sie keinen Schimmel entdecken. Das schont nicht nur Ihr Portemonnaie, sondern wirkt auch aktiv der Lebensmittelverschwendung entgegen.

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