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Maulwürfe im Garten: was tun?

Störende Wühler

Eigentlich sehen Maulwürfe putzig aus, aber in Gärten sind sie meist nicht willkommen. Rücken Sie dem Tier trotzdem nicht auf den Pelz.

Ein Opa und sein Enkel betrachten gemeinsam eine Pusteblume.

Rechtsfrage des Tages:

Der Frühling zieht wie jedes Jahr Hobbygärtner und Kleingartenfreunde nach draußen. Allerdings entfaltet auch allerlei Getier wieder seine Aktivitäten. Was dürfen Sie gegen Wühlmäuse, Maulwürfe und Co. unternehmen?

Antwort:

Ein gepflegter Rasen ist des Gartens Zier. Bunte Blumenbeete sorgen für Bewunderung und Obst und Gemüse aus dem eigenen Garten schmecken besonders gut. Ein schöner Garten erfordert aber auch viel Arbeit. Da ist der Ärger des Gärtners verständlich, wenn Maulwurfshügel den Rasen verunzieren oder Wühlmäuse die Wurzeln liebevoll gesetzter Pflanzen abknabbern. Bevor Sie den lästigen Wühlern aber zu Leibe rücken, sollten Sie sich gut informieren. Teilweise drohen nämlich empfindliche Bußgelder.

Maulwürfe sind geschützt

Maulwürfe gehören zu den besonders geschützten Tierarten. Sie dürfen ihn weder töten noch verletzen oder fangen. Auch dürfen Sie keine Maulwurfsgänge zerstören. Die Bußgelder können bis zu 65.000 Euro betragen. Maulwürfe gelten auch nicht als Schädlinge. Im Gegenteil. Entweder akzeptieren Sie den pelzigen Gartengenossen als Schädlingsbekämpfer oder Sie versuchen, ihn vorsichtig zu vertreiben. Manchmal reicht es schon, wenn Sie Ihre Rasenfläche für Ihren Nachwuchs als Bolzplatz freigeben. Achten Sie aber darauf, dass kein Maulwurf dabei verletzt wird.

Was tun gegen Wühlmäuse?

Anders ist die Rechtslage bei Wühlmäusen. Diese stehen nicht unter einem besonderen Artenschutz. Daher dürfen Sie diese im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen töten oder fangen. Dabei müssen Sie darauf achten, den Tieren nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen zuzufügen. Verboten sind beispielsweise Klebefallen gegen Nagetiere. Lassen Sie sich im Fachhandel beraten.

Viele geschützte Arten

Neben Maulwürfen und Wühlmäusen finden sich in einem Garten noch jede Menge andere Tiere. Viele Arten gelten als besonders bedroht und stehen unter Naturschutz. Das können bestimmte Schnecken- oder Käferarten sein, aber auch die am Kaffeetisch meist lästigen Wespen gehören dazu. Diese bedrohten Tierarten dürfen Sie ebenfalls nicht töten, verletzen oder fangen. Denken Sie auch daran, dass der Schutz auch für Larven und Engerlinge gilt. Außerdem haben viele Tierarten entgegen ihres schlechten Rufes oft auch einen Mehrwert für Ihren Garten und sind ohnehin für ein funktionierendes Ökosystem unentbehrlich.

Maulwürfe schonend vertreiben

Auch wenn Sie dem kleinen pelzigen Gartengenossen nicht ans Leder dürfen, so können Sie ihn schonend vertreiben. Maulwürfe gelten als sehr geruchsempfindlich. Daher sollen Hausmittel wie saure Milch, Hundehaare oder Essigessenzen geeignet sein, das Tier aus dem Garten zu vertreiben. Auch Knoblauch soll sein Werk tun. Ohne dem Tier zu schaden, können Sie es so zu einem Umzug bewegen.

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