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Mahngebühren: Fallen sie immer an?

Zu spät überwiesen

Haben Sie das Bezahlen einer Rechnung vergessen, müssen Sie mit einer Mahnung rechnen. Aber sind dabei auch Mahngebühren fällig?

Eine Frau liegt auf dem Boden und shoppt online am Laptop.

Rechtsfrage des Tages:

Gerade beim Kauf im Internet müssen Sie häufig selbst an die Bezahlung der Rechnung denken. Rutscht Ihnen diese durch, flattert bestimmt bald eine Mahnung ins Haus. Wie hoch dürfen dann die Mahngebühren ausfallen?

Antwort:

Viele Anbieter im Internet bieten ihren Kunden die Möglichkeit, Ware auf Rechnung zu kaufen. Das ist bequem und erleichtert die Rückabwicklung des Vertrages, wenn Sie die Bestellung nicht behalten möchten. Allerdings müssen Sie daran denken, die Rechnung pünktlich zu bezahlen. Befinden Sie sich in Verzug, darf der Verkäufer auch eine Mahngebühr erheben. Übertreiben darf er aber nicht.

Alles angekommen?

Passieren kann das jedem mal. Eine Rechnung wird aus Versehen vergessen oder verlegt und nicht bezahlt. Erst durch ein Mahnschreiben rückt der offene Betrag dann wieder ins Bewusstsein. Haben Sie eine solche Mahnung erhalten, sollten Sie immer zunächst prüfen, was eigentlich gefordert wird. Leider gibt es viele schwarze Schafe. Immer wieder versuchen Betrüger, mit einer Mahnung Leute zum Bezahlen von Dingen zu bewegen, die diese weder bestellt noch erhalten haben. Sind Sie sich aber sicher, dass der Rechnungsbetrag korrekt ist und von Ihnen lediglich vergessen wurde, so ist auch die Mahnung gerechtfertigt.

In Verzug

Allerdings sind die verlangten Mahngebühren nicht immer in Ordnung. Zum einen müssen Sie zunächst schauen, ob Sie wirklich zu spät mit der Bezahlung dran sind. Voraussetzung für eine Forderung von Mahngebühren oder Zinsen ist, dass Sie sich in Verzug befinden. Verzug wird beispielsweise dadurch ausgelöst, dass Ihnen ein konkreter Zahlungstermin in der Rechnung genannt wurde. Heißt es dort zum Beispiel "Zahlung bis zum 05.03.2023" und haben Sie diesen Termin verstreichen lassen, ist Verzug eingetreten. Auch in Verzug geraten können Sie, wenn Sie den Betrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlen. Darauf müssen Sie aber in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen worden sein.

Zinsen per Gesetz

Das Gesetz sieht vor, dass der Gläubiger ab Eintritt des Verzuges Zinsen berechnen darf. Diese betragen fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz für Verbraucher. Die Höhe des jeweils gültigen Basiszinssatzes finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank. Diese Zinsen kann der Gläubiger zusätzlich zur pauschalen Mahngebühr verlangen. Setzt die erste Mahnung Sie überhaupt erst in Verzug, so darf er für diese Mahnung noch nichts berechnen.

Pauschale Mahngebühren

Für weitere Mahngebühren fehlt hingegen eine gesetzliche Regelung. Natürlich haben sich aber bereits verschiedene Gerichte mit dieser Frage auseinandersetzen müssen. Dabei hat sich gezeigt, dass Mahngebühren von zwei bis drei Euro pro Mahnung in der Regel angemessen sind. Dies gilt zumindest dann, wenn der Gläubiger die Mahnung selbst bearbeitet und versandt hat. Manche Gerichte akzeptieren aber auch bis zu fünf Euro Gebühren. Meist erhöhen sich die Mahngebühren gestaffelt mit jeder weiteren Mahnung. Höhere Gebühren werden hingegen als unangemessen angesehen. Aktuell hat dies das Landgericht Erfurt für eine Mahngebühr in Höhe von 10 Euro entschieden (Urteil vom 30.09.2021, Aktenzeichen: 3 O 489/21).

Mahnkosten abwehren oder verhindern

Sind Sie der Ansicht, die Mahngebühren seien zu hoch angesetzt, sollten Sie die Rechnung bezahlen und zwei bis drei Euro zusätzliche Mahngebühren mit überweisen. Parallel sollten Sie den Gläubiger informieren, dass Sie die Mahngebühren nicht in voller Höhe akzeptieren und daher nur anteilig bezahlen. Es wäre dann am Gläubiger, etwaige weitere Mahngebühren gerichtlich geltend zu machen. Oft können Sie eine Mahnung aber auch frühzeitig verhindern. Ist Ihre Kasse gerade eng, sollten Sie offensiv auf Ihre Gläubiger zugehen und beispielsweise um eine Ratenzahlung bitten. Häufig nehmen Unternehmen ein solches Angebot dankend an, ersparen Sie sich doch dadurch den zeitaufwendigen Mahnlauf.

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