Zum Inhalt springen

Wonach suchen Sie?

Sind Laubbläser erlaubt?

Krach statt Besen

So mancher setzt beim Laubkehren lieber auf geräuschvolle Maschinenkraft statt herkömmlichen Besen. Meist zum Unmut der Nachbarschaft.

Viele bunte Blätter liegen auf dem Waldboden.

Rechtsfrage des Tages:

Die einen schwören drauf, andere verteufeln sie: Laubbläser und Laubsauger, die wieder in unregelmäßigen Rhythmen durch die Straßen röhren. Fallen die bunten Blätter von den Bäumen, sorgen sie zwar schnell für freie Fußwege und Beete, der Krach kann aber ganz schön auf die Nerven gehen. Gibt es Regeln, wann und wo diese technischen Hilfsmittel eingesetzt werden dürfen?

Antwort:

Wer schon mal mit Rechen und Besen Laub gekehrt hat weiß, wie anstrengend das ist. Gerade große Flächen oder lange Straßen lassen sich da wunderbar mit einem Laubbläser freipusten oder einem Laubsauger reinigen. Allerdings stellen diese Geräte für Insekten und Kleintiere eine tödliche Gefahr dar. Außerdem sind sie meist extrem laut und belästigen die Nachbarschaft. Halten Sie sich an ein paar Regeln, dürfen Sie diese technischen Hilfsmittel aber einsetzen.

Klare Zeitfenster

Laubbläser und -sauger machen in der Regel einen unregelmäßigen, extremen Krach. Daher gibt es klare Regeln zum Einsatz der röhrenden Gerätschaften. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) gibt feste Zeiten vor, wann die Geräte zum Einsatz kommen dürfen. Die extralauten Laubbläser dürfen Sie in Wohngebieten werktags nur zwischen 09:00 Uhr und 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr betreiben. Sonn- und Feiertage sind tabu. Eine Ausnahme von diesen strengen Zeiten gilt nur, wenn die Geräte über ein EU-Umweltzeichen verfügen.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutz für Singles, Alleinerziehende, Paare und Familien

Genau der Schutz, den Sie für Ihr Leben brauchen: ERGO vermittelt kompetente Anwälte, hilft bei außergerichtlichen Lösungen und gibt Ihnen finanzielle Rückendeckung, wenn es zum Prozess kommt.

Was sagt Ihre Gemeinde?

Diese Grundregeln gelten im ganzen Bundesgebiet. Außerdem sollten Sie sich aber bei Ihrer Gemeinde erkundigen. Eventuell gelten in Ihrem Ort zusätzliche Ruhezeiten. Machen Sie mit Ihrem Laubbläser Krach zur falschen Zeit, kann das richtig teuer werden. Als Ordnungswidrigkeit kann Ihnen das ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bescheren. In Misch-, Gewerbe- oder Dorfgebieten gilt die Lärmschutzverordnung übrigens nicht. Hier greift aber je nach Gebiet gegebenenfalls das Landesimmissionsschutzgesetz und das Sonn- und Feiertagsgesetz Ihres Bundeslandes. Letztlich ist es auch eine Frage der gegenseitigen Rücksichtnahme, den Laubbläser nicht gerade in den Mittagsstunden in Betrieb zu nehmen.

Alternativen

Diese Regelungen gelten übrigens egal, ob das Gerät saugt oder bläst. Die klassische Alternative ist der Kehrbesen, der Ihnen unter Umständen Kondition und Muskelkraft abverlangt. Vielleicht betrachten Sie das Kehren aber auch einfach als Workout und sparen sich den Gang ins Fitnessstudio. Wollen Sie Lärm und Umweltbelastung reduzieren, können Sie sich auch über elektrische Laubbläser schlaumachen. Es gibt Modelle, die deutlich leiser sind als benzinbetriebene.

Bei den Laubenpiepern

Nennen Sie einen Kleingarten Ihr Eigen, müssen Sie zusätzlich noch einen Blick in die Satzung Ihres Vereins werfen. Viele Kleingartenkolonien schreiben zusätzliche, strenge Ruhezeiten vor. Hält sich Ihr Nachbar nicht daran, sollten Sie ein Lärmprotokoll führen und sich an den Vereinsvorstand wenden. Zumindest, wenn Ihr Gartennachbar einem klärenden Gespräch gegenüber nicht aufgeschlossen ist.

Stand: 17.09.2025

Ähnliche Beiträge: