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Handwerker in der Wohnung

Ruhezeiten einhalten?

Renovieren kann oft sehr laut werden, daher sollten Sie die Ruhezeiten kennen. Gelten diese auch, wenn Sie Handwerker im Haus haben?

Rechtsfrage des Tages:

Wollen Sie Ihre Wohnung renovieren lassen, müssen Sie sich je nach anfallenden Arbeiten auf Baulärm einstellen. Dürfen Ihre Handwerker rund um die Uhr hämmern und bohren? Oder müssen sie die Ruhezeiten einhalten?

Antwort:

Mit dem Frühjahr kommt bei vielen die Lust auf einen buchstäblichen Tapetenwechsel auf. Allerorts wird gehämmert, gebohrt und gewerkelt. Greifen Sie selbst zu Hammer und Schleifmaschine, müssen Sie sich an die örtlichen Ruhezeiten halten. Auch Ihre Hausordnung sollten Sie kennen. Gewerbliche Handwerker müssen sich zumindest an die Nachtruhe halten und unter Umständen auch mittags das Werkzeug ruhen lassen.

Ruhezeiten

Die Regelung der Ruhezeiten ist Sache der Bundesländer. Daher gibt es keine einheitliche, bundesweit geltende Ruhezeit. Zusätzlich können Städte und Gemeinden auch eigene Ruhezeiten festlegen. Die meisten Regelungen ähneln sich aber. So gilt die Nachtruhe meist zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr oder 07:00 Uhr morgens und eine Mittagsruhe zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr. In manchen Bundesländern weichen insbesondere die Zeiten der Mittagsruhe voneinander ab. In verschiedenen Kommunen gibt es gar keine vorgegebene Mittagsruhe mehr. An Sonn- und Feiertagen hat es hingegen generell still zu sein. Diese Vorschrift finden Sie in der Feiertagsschutz-Verordnung (FSchVO) des Bundes.

Was sagt die Hausordnung?

Sowohl in Ihrem Mietvertrag als auch einer Hausordnung können Sie von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Regelungen finden. Diese haben Vorrang vor den gesetzlichen Ruhezeiten. Allerdings kann Ihr Vermieter nicht willkürlich andere Ruhezeiten festlegen. Ist die Ruhezeit in Ihrer Hausordnung kürzer als der in Ihrem Land geltende Zeitabschnitt, ist diese Regelung Ihres Vermieters unzulässig. Er kann lediglich längere Ruhezeiten vorschreiben, beispielsweise eine Nachtruhe bis 08:00 Uhr statt nur bis 06:00 Uhr morgens. Die verlängerten Zeiten müssen dabei aber auch verhältnismäßig und zumutbar sein.

Lärm durch Heimwerker

Sind Sie mit dem Werkzeug geschickt, können Sie sich vielleicht einen professionellen Handwerker sparen. Bei Heimwerkerlärm müssen Sie sich aber streng an die in Ihrer Gemeinde geltenden Ruhezeiten halten. Verstoßen Sie dagegen und greifen nachts zur Schlagbohrmaschine, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Ein Blick in Ihre Hausordnung ist auch unerlässlich. Ein Verstoß kann nicht nur den Unmut Ihrer Nachbarn nach sich ziehen. Auch eine Abmahnung und im schlimmsten Fall eine Kündigung Ihres Vermieters kann Ihnen ins Haus stehen.

Baulärm vom Profi

Auch professionelle Handwerker müssen sich an die gesetzlichen Ruhezeiten halten. Zu nachtschlafender Zeit dürfen die Bauarbeiten im Mietshaus also nicht losgehen. Ob auch die Mittagsruhe eingehalten werden muss, kommt drauf an. Nämlich, ob in Ihrer Gemeinde eine solche vorgeschrieben ist oder nicht. Außerdem kann Ihr Vermieter eine Mittagsruhe auch in der Hausordnung vorschreiben. Diese gilt zwar eigentlich nur verbindlich für die jeweiligen Mieter. Um Unfrieden zu vermeiden, können Sie aber Ihre Handwerker um Rücksicht bitten. Wenn möglich, sollen sie in der Mittagszeit auf besonders lärmende Arbeiten verzichten. Am besten vereinbaren Sie dies vertraglich.

Mietminderung bei Lärm

Fühlen Sie sich durch Baulärm aus der Nachbarwohnung oder dem Nebenhaus gestört, können Sie unter Umständen die Miete mindern. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Ihr Vermieter für die Lärmbelästigung verantwortlich ist. Allerdings müssen Sie ihm vor der Minderung der Mietzahlung die Möglichkeit geben, gegen die Ruhestörer vorzugehen.

Ausnahmen möglich

In Eil- und Notsituationen brauchen Handwerker die Ruhezeiten nicht zu beachten. Es dürfte auf der Hand liegen, dass bei einem nächtlichen Rohrbruch mit den Arbeiten nicht bis zum nächsten Morgen gewartet werden kann. Als Mieter dürfen Sie beispielsweise Ihren Umzug über die Mittagsruhe weiter voranbringen. Dazu gehört auch Hämmern, Schrauben und Bohren, um Möbel ab- und wieder aufzubauen. Diese kurzfristigen Lärmbelastungen müssen die Nachbarn hinnehmen. Um es sich aber nicht gleich mit den neuen Nachbarn zu verscherzen, können Sie diese vorher über den geplanten Umzug informieren und um Verständnis bitten.

 

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