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Gutschein: einlösen in anderer Filiale

Je nach Kette

Haben Sie einen Gutschein für einen Laden in einer anderen Stadt bekommen? Können Sie diesen auch in Ihrer Filiale vor Ort einlösen?

Ein lächelndes Paar beim Einkaufen.

Rechtsfrage des Tages:

Wie in jedem Jahr haben Gutscheine auch diese Weihnachten wieder einen festen Platz unterm Weihnachtsbaum gehabt. Sie sind schließlich doch etwas persönlicher als das reine Geldgeschenk. Wie sieht es mit Gutscheinen einer Filialkette aus? Können Sie den Gutschein in jeder Filiale einlösen?

Antwort:

Haben Sie sich über einen opulenten Gutschein eines Bekleidungsgeschäfts oder einer Elektronikkette gefreut? Dann lösen Sie ihn doch schnell für einen Wunschartikel ein. Aber müssen Sie zum Einkaufen wirklich nach Wiesbaden fahren, wenn der Gutschein dort ausgestellt wurde? Oder können Sie ihn auch bei einer anderen Filiale an Ihrem Wohnort einlösen? Tatsächlich ist es Sache des Ladeninhabers, an welche Bedingungen er das Einlösen eines Gutscheins gebunden hat.

Gesetzliches zum Gutschein

Eines vorweggesagt: Konkrete gesetzliche Regelungen zu Gutscheinen gibt es nicht. Es ist Sache des Ladeninhabers, die Bedingungen rund um seine Gutscheine auszugestalten. Natürlich findet diese Ausgestaltung auch rechtliche Grenzen. Eine Kontrolle kann beispielsweise über die Vorschriften zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) stattfinden. Und auch das Wettbewerbsrecht müssen Händler beachten.

Sache des Inhabers

Daher ranken sich beispielsweise viele Gerichtsurteile rund um die Frage der Gültigkeitsdauer von Gutscheinen. Wo hingegen die Gutscheine eingelöst werden können, ist größtenteils Sache des Verkäufers. Wichtig ist nur, dass der Gutschein oder seine Gestaltung den Kunden nicht in die Irre führt. Für den Kunden muss also klar erkennbar sein, wo er seinen Gutschein in Waren einwechseln kann.

Eine Kette, verschiedene Inhaber

Meist handhaben Filialketten es so, dass Sie einen in Hamburg gekauften Gutschein auch in München einlösen können. Aber Achtung! Nicht immer gehören Geschäfte mit nahezu identischem Namen auch zu einem Inhaber. Manche Geschäftsketten gehören unterschiedlichen Firmen, beispielsweise für den Nord- und den Südbereich des Landes. Einen im Süden gekauften Gutschein können Sie dann nicht automatisch im Norden einlösen.

Franchising

Ähnlich kann es auch bei Franchise-Ketten sein. Rechtlich gehören die jeweiligen Läden nämlich unterschiedlichen Inhabern. Ob Sie die Gutscheine eines Franchise-Partners in einem anderen Laden der Kette einlösen können, kommt auf die Vertragsbedingungen an. Und manchmal finden Sie bereits auf dem Gutschein den Hinweis, dass Sie diesen nur in einer bestimmten Filiale einlösen können.

Achten Sie aufs Kleingedruckte

Als Fazit gilt daher der Rat, jeweils konkret nachzufragen. Finden Sie auf dem Gutschein "Kleingedrucktes", sollten Sie sich dieses auch ruhig zu Gemüte führen. So müssen Sie nicht umsonst einen Laden aufsuchen und unverrichteter Dinge wieder von dannen ziehen. Können Sie den Gutschein tatsächlich nur in einer anderen Stadt einlösen, müssen Sie bis zu einem Besuch dort warten. Oder Sie fragen beim Schenker nach, ob er den Gutschein einlösen und Ihnen etwas anderes schenken mag.

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