Zum Inhalt springen

Gewährleistung für Fachchinesisch

Anleitung als Mangel

Der neue Schrank kommt in 100 Einzelteilen zu Hause an. Aber was, wenn Sie die Aufbauanleitung gar nicht verstehen können?

Ein Mann sitzt in einem fast leeren Raum und studiert die Anleitung um die verschiedenen Möbelteile aufzubauen.

Rechtsfrage des Tages:

Bestellen Sie Möbel im Internet, müssen Sie häufig zu Schraubendreher und Inbus-Schlüssel greifen. Leider ist die Aufbauanleitung nicht immer verständlich. Welche Ansprüche haben Sie bei einer unverständlichen Montageanleitung?

Antwort:

Kommt Ihr neuer Schrank in einem flachen Karton statt mit der Spedition, müssen Sie das Werkzeug herausholen. Mit etwas Geschick lassen sich viele Möbel einfach selbst montieren. Voraussetzung ist allerdings eine unkomplizierte Aufbauanleitung. Ist diese falsch und unverständlich, können Sie Nacherfüllung verlangen. Scheitert diese mehrfach oder ist unmöglich, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Außerdem steht Ihnen meistens ein Widerrufsrecht zu.

Kosten sparen

Der Kauf vormontierter Möbel ist im Vergleich zu Möbeln zur Selbstmontage häufig teurer und mit zusätzlichen Transportkosten verbunden. Daher greifen viele Kunden gerne zu den flachen Kartons, aus deren Inhalt sich mit ein bisschen Geschick ein Kleiderschrank oder eine Kommode zaubern lassen. Ob der Aufbau leicht von der Hand geht oder den Hobbymöbelbauer doch vor gewisse Schwierigkeiten stellt, zeigt sich spätestens beim Blick in die Aufbauanleitung. Leider kann es natürlich immer mal wieder vorkommen, dass eine Anleitung derart unverständlich oder sogar falsch ist, dass beim Aufbau etwas schiefgeht. Oder der frustrierte Bastler sitzt nach Stunden immer noch zwischen Einzelteilen.

Aufbauanleitung als Mangel

Zu verzweifeln brauchen Sie dann aber nicht. Unklare oder fehlerhafte Montageanleitungen können Gewährleistungsansprüche auslösen, da sie unter Umständen als Sachmangel qualifiziert werden. Stellt sich heraus, dass die Aufbauanleitung einen eindeutigen Fehler enthält, kann der Käufer sich an das Möbelhaus wenden und Nacherfüllung verlangen. Falsch ist eine Anleitung, wenn beispielsweise ein Element unrichtig bezeichnet ist oder falsche Schrauben abgebildet werden. Gleiches gilt, wenn ein durchschnittlicher Verbraucher nach Würdigung der Umstände nicht in der Lage ist, anhand der Anleitung das Möbelstück zu montieren. Dabei kommt es dann auch nicht darauf an, ob der Schrank, der Tisch oder das Bett in der Substanz beschädigt ist. Allein eine fehlerhafte oder unklare Montageanleitung stellt einen Sachmangel dar.

Was tun bei Mangel?

Haben Sie beim Aufbau die Segel gestrichen und können nachweisen, dass die Aufbauanleitung nicht nachzuvollziehen war, haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder Sie fordern vom Verkäufer die Lieferung eines neuen Schrankes mit einer verständlichen Aufbauanleitung. Dies bietet sich insbesondere an, wenn durch die falschen Anweisungen das Möbelstück beschädigt wurde. Oder Sie verlangen zumindest eine verständliche und ausführbare Montageanleitung.

Rücktritt möglich

Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung oder geht auch ein zweiter Nacherfüllungsversuch schief, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Alternativ verlangen Sie eine Minderung des Kaufpreises. Daneben kommen auch Schadenersatzansprüche in Betracht. Konnten Sie hingegen trotz kryptischer Aufbauanleitung aufgrund Ihrer besonderen Geschicklichkeit den Schrank doch aufstellen, haben Sie gegenüber dem Verkäufer keinen Anspruch.

Widerruf auch beim Möbelkauf

Haben Sie Ihre Möbel im Internet bestellt, können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung widerrufen. Das gilt auch für Möbel, die Sie bereits montiert haben. Ausnahme: Sie haben einen maßgeschneiderten Waschtisch oder eine speziell angefertigte Kommode bestellt. Wurde das Möbelstück nach Ihrer Spezifikation gebaut, können Sie den Vertrag nicht widerrufen. Hier können Sie sich im Falle eines Mangels natürlich trotzdem auf Ihre Gewährleistungsansprüche berufen.

Widerruf trotz Aufbau?

Bestellen Sie im Internet Möbel, dürfen Sie diese ausprobieren. Dazu gehört auch die Montage. Allerdings sollten Sie den montierten Tisch oder das neue Bett nicht zu intensiv testen. Führt die Nutzung zu einem Wertverlust, kann der Verkäufer nämlich Wertersatz verlangen. Haben Sie das Möbelstück aber nur aufgebaut, ohne es mehrere Tage intensiv zu nutzen, gilt dies als Prüfung der Eigenschaft. Einen Wertersatz kann der Verkäufer trotz des Aufbaus nicht verlangen. Außerdem kann der Verkäufer nur Ersatz des Wertverlustes verlangen, wenn er den Käufer auf diese Folge hingewiesen hat. Meist finden Sie derartige Formulierungen in den Widerrufsbelehrungen.

Auch interessant:

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.

Ähnliche Beiträge: