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Garten als Tierfriedhof: Bestattung erlaubt?

Letzte Ruhe für Bello und Mieze

Ist Ihr geliebtes Haustier verstorben? Lesen Sie im Ergo Rechtsportal, ob Sie Ihren Fellfreund im Garten beerdigen dürfen.

Rechtsfrage des Tages:

Haustiere sind nicht nur für Kinder meist vollwertige Familienmitglieder. Stirbt ein tierischer Mitbewohner, ist die Trauer groß. Doch wohin mit dem verstorbenen Freund? Dürfen Sie ihn im Garten beisetzen?

Antwort:

Gerade für Kinder kann es wichtig sein, von einem Haustier mit einer kleinen Zeremonie Abschied zu nehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie Tiere sogar im Garten beerdigen. Ist das ausnahmsweise nicht zulässig, können Sie eine letzte Ruhestätte auf einem Tierfriedhof suchen.

Vorsicht bei Krankheiten

Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen und Wellensittiche dürfen in Ihrem Garten ihre letzte Ruhestätte finden. Ebenso einzelne Hunde oder Katzen. Wichtig ist aber, dass das Tier nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben ist.

Auch wenn Ihr Liebling vom Tierarzt eingeschläfert wurde, sollten Sie von einem Gartenbegräbnis Abstand nehmen. Denn Teile der Medikamente könnten ins Grundwasser gelangen. Sind Sie unsicher, fragen Sie Ihren Tierarzt.

Wie sollten Sie beerdigen?

Betten Sie den Körper des Tieres in ein leicht verrottendes Behältnis, etwa in einen Pappkarton oder ein Bettlaken. Heben Sie das Grab mindestens 60 Zentimeter tief aus, damit andere Tiere den toten Körper nicht wieder ausbuddeln können. Von öffentlichen Wegen und Plätzen müssen Sie ein bis 2 Meter Abstand halten.

Leben Sie in einem Wasserschutzgebiet, ist eine Bestattung im Garten leider nicht erlaubt. Auch nicht die Beisetzung von Kleintieren. Fragen Sie sicherheitshalber bei Ihrer Gemeinde nach.

Achtung: In den Bundesländern gelten unterschiedliche Regelungen. Und auch in den Gemeinden kann es unterschiedliche Auflagen geben. In Bremen ist beispielsweise eine Hausbestattung im heimischen Garten grundsätzlich verboten. Gründe sind der hohe Grundwasserstand und die dichte Besiedlung. Erkundigen Sie sich also vorher bei Ihrem Veterinär- oder Ordnungsamt.

Leben Sie nicht im Eigenheim mit Garten, müssen Sie auch an Ihre Mitmieter denken. Fragen Sie unbedingt Ihren Vermieter, ob er mit einer Beerdigung Ihres tierischen Freundes im Garten einverstanden ist.

Bestattung im Wald oder Park

Die Vorstellung mag trösten, sein geliebtes Haustier im Wald unter grünen Bäumen zu beerdigen. Von einer Bestattung im Wald sollten Sie aber ebenso Abstand nehmen wie von den Blumenrabatten im Stadtpark. Nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz droht sonst eine Geldbuße von bis zu 15.000 €.

Hat der Tierarzt Ihr Haustier eingeschläfert, können Sie es dort lassen. Der Arzt bringt den toten Körper dann zu einer Tierkörperbeseitigungsanlage.

Welche Alternativen sind möglich?

Sie haben keinen Garten oder können Ihr Haustier aus anderen Gründen nicht in Ihrer Nähe zur Ruhe betten? Dann können Sie Ihren Liebling auf einem Tierfriedhof beerdigen. Auch gibt es spezielle Krematorien, die Ihnen nach der Einäscherung eine Urne mit der Asche Ihres tierischen Freundes übergeben. Was Sie mit der Urne machen, bleibt Ihnen überlassen.

Übrigens: Erlaubt ist es auch, Ihren verstorbenen Hausgenossen ausstopfen zu lassen. Und auch wenn es herzlos klingt: Kleinere Tiere wie Vögel oder Nagetiere dürfen Sie auch in der Hausmülltonne entsorgen.

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