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Festival: Regeln im Ausnahmezustand

Feiern ohne Limit?

Sommerzeit ist Festivalzeit. Auch wenn das für viele Ausnahmezustand heißt, sollten Sie sich doch an die Regeln der Hausordnung halten.

Mehrere Frauen in der Disco.

Rechtsfrage des Tages:

Auch wenn viele ein Festival nutzen, um einmal komplett dem Alltag zu entfliehen: Ein Freifahrtschein für jegliches Benehmen ist das Eintrittsticket nicht. Und verstoßen Sie gegen bestimmte Verhaltensregeln, können erhebliche Folgen drohen. Was sollten Sie beachten, wenn Sie demnächst ein Festival besuchen?

Antwort:

Die Festivalsaison ist in vollem Gange. Auch in diesem Jahr werden sich wieder nicht nur eingefleischte Fans dem Feiern und Musikgenuss in besonderem Rahmen hingeben. Damit das Festival-Erlebnis zu einem gelungenen Event wird, sollten von den Besuchern einige Regeln beachtet werden. Wichtigste Grundlage ist neben den allgemeinen Gesetzen die jeweilige Hausordnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Veranstalters.

Hausordnung gilt

Eine solche Hausordnung hat zwar keinen Gesetzescharakter. Sie ist aber eine privatrechtliche Vorschrift, die beachtet werden muss. Entscheidend ist dabei, dass diese Bedingungen nicht gegen gültige Gesetze verstoßen. Inhalte der Hausordnung sind zumeist allgemeine Verhaltensregeln, Bestimmungen zum Alkohol- und Drogenkonsum und Fragen zur Haftung bei Diebstahl und Beschädigung. Bei einem Verstoß kann Ihnen mindestens ein Platzverweis drohen. Dazu ist der Veranstalter als Inhaber des Hausrechts berechtigt.

Haftung meist ausgeschlossen

Beispielsweise finden Sie in den AGB in der Regel einen Haftungsausschluss zugunsten des Veranstalters für Sachen, die aus einem Zelt gestohlen werden. Kostbare Wertgegenstände sollten Sie zu einem Festival aber ohnehin nicht mitnehmen. Auch Ihr Auto kommt als Safe nicht in Frage. Werden Wertgegenstände aus dem Auto gestohlen, haftet meist der Veranstalter nicht, ebenso wenig können Sie Ihre Kaskoversicherung in Anspruch nehmen.

Ruhiger Nachtschlaf?

Der Umgang mit Ruhezeiten ist meist nicht so eindeutig. Zwar bitten die Veranstalter in der Hausordnung um gegenseitige Rücksichtnahme. Selten finden sich aber konkrete Angaben darüber, was damit gemeint ist. Allerdings möchten auch manche Veranstalter das Ruhebedürfnis ihrer Gäste schützen und benennen Zeiten, in denen Ruhe herrschen sollte. Jeder Festivalbesucher weiß aber auch oder sollte zumindest wissen, dass er bei einer solchen Veranstaltung nicht mit einer regelmäßigen Nachtruhe mit acht Stunden Schlaf rechnen kann. Statt sich über andere Gäste zu beschweren, sollten Sie daher lieber Ohrstöpsel einpacken, um ein paar Stunden Schlaf tanken zu können.

Strafverfolgung und Rauswurf

Rigoroser ist hingegen meist der Umgang mit Körperverletzungen, Diebstahl oder illegalem Drogenbesitz. Viele Hausordnungen sehen einen Platzverweis vor, wenn ein Missetäter erwischt wird. Häufig droht zusätzlich eine Strafanzeige. Beachten Sie aber auch, dass viele Hausordnungen oder AGB klare Bestimmungen für das Fotografieren und Filmen bereithalten. Private Fotos sind meist erlaubt. Den Auftritt Ihrer Lieblingsband dürfen Sie in der Regel aber nicht komplett filmen und ins Internet stellen. Bei Verstößen machen Sie sich zwar nicht strafbar, es können aber zivilrechtliche Folgen drohen. 

Vorher vertraut machen

Sinnvoll ist es, sich vor der großen Feier die Hausordnung zu Gemüte zu führen. So laufen Sie nicht Gefahr, gegen bestimmte Regeln zu verstoßen und sich gegebenenfalls nicht nur unbeliebt zu machen, sondern im Ernstfall sogar einen Rauswurf oder eine Strafanzeige zu riskieren. Erkundigen Sie sich auch über die Vorschriften zu Essen und Getränken. Häufig sind beispielsweise Glasflaschen verboten, daher sollten Sie für einen Getränkevorrat in anderen Verpackungen sorgen. Beherzigen Sie die Vorschriften und nehmen Rücksicht auf die anderen Besucher, steht einer gemeinsamen ausgelassenen Feier nichts im Wege.

Stand: 01.01.2025

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