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Liegen gebliebene Feldfrüchte mitnehmen?

Kartoffeln für lau

Auf abgeernteten Feldern bleiben meist noch viele Feldfrüchte liegen. Dürfen Sie die restlichen Kartoffeln dann einfach mitnehmen?

Gemüsebauer erntet Kartoffeln

Rechtsfrage des Tages:

Kennen Sie "Kartoffelstoppeln"? Der Begriff umschreibt das Einsammeln von Kartoffeln, die nach dem Abernten auf den Feldern liegen bleiben. Ist es erlaubt, zurückgelassene Feldfrüchte einfach einzusammeln?

Antwort:

Der Herbst lockt mit reichlich Gemüse und Obst. So manch einer denkt sich nichts dabei, auf einem Spaziergang einen reifen Apfel vom Baum zu pflücken oder einen Beutel Kartoffeln vom Feld einzusammeln. Dabei handelt es sich rechtlich allerdings um Diebstahl und ist verboten. Es sei denn, Sie haben vorher um Erlaubnis gefragt.

Stoppeln als alte Tradition

Nachdem die Erntemaschinen über die Felder gefahren sind, bleiben viele Feldfrüchte einfach auf der Erde liegen. Für den Landwirt lohnt es sich in der Regel nicht, diese noch aufzulesen. Für den privaten Gebrauch kann so aber eine erkleckliche Menge an beispielsweise Kartoffeln zusammenkommen. Diese alte Tradition des "Kartoffelstoppelns" stammt noch aus der Zeit, als Nahrungsmittel knapp waren und viele Menschen Hunger litten.

Feld betreten verboten

Viele vergessen dabei aber, dass es sich bei einem Acker um ein fremdes Grundstück handelt. Allein der Eigentümer darf entscheiden, wer dieses betreten darf. Die meisten Landwirte mögen keine Spaziergänger auf ihren Feldern. Je nach Jahreszeit zertrampeln diese die Saat, treten frisch gepflügte Erde platt oder vergreifen sich an den Feldfrüchten. Auch die Naturschutzgesetze der Länder sehen in der Regel ein Betretungsverbot in der Zeit zwischen Saat oder Feldbestellung und Ernte vor. Hat ein Landwirt bereits einen ungebetenen Besucher des Feldes verwiesen, kann er ihn im Wiederholungsfall sogar wegen Hausfriedensbruch anzeigen. Dafür muss er das Feld noch nicht einmal einzäunen oder Schilder aufstellen.

Kartoffeln als Diebesgut

Rechtlich ist es Ihnen eigentlich nicht gestattet, die liegen gebliebenen Kartoffeln oder Zuckerrüben mitzunehmen. Diese stehen im Eigentum des Bauern, dem auch das Feld gehört. Zum einen dürfen Sie nicht einfach so das Feld betreten. Zum anderen kann eine Strafbarkeit wegen Diebstahl oder Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a Strafgesetzbuch) in Betracht kommen. Weitet sich die unerlaubte Ernte erheblich aus, kann die Grenze der Geringwertigkeit auch überschritten sein. In der Praxis wird das Stoppeln aber vielfach geduldet. Meist scheitert eine Strafanzeige daran, dass der Landwirt die Täter nicht dingfest machen kann. Manchmal ist das Stoppeln aber auch für die Bewirtschaftung der Felder sogar erwünscht.

Um Erlaubnis fragen

Trotzdem sollten Sie vorher um Erlaubnis fragen. Dies gehört sich einfach und kann späterem Ärger vorbeugen. Wichtig ist, dass Sie erst nach dem Abernten mit dem Einsammeln der Reste beginnen. Reißen Sie schon vorher Stauden aus, um an die ersehnten Früchte zu kommen, ist der Spaß vorbei. Feldklau schädigt den Eigentümer und kann schnell eine Strafanzeige nach sich ziehen. Gleiches gilt beispielsweise auch, wenn Blumen auf einem Feld zum Selbstpflücken angeboten werden. Wer sich bedient ohne zu bezahlen, macht sich strafbar.

 

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