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Familienzuwachs aus dem Tierheim

Zuhause für Bello

Überlegen Sie, einen Hund oder eine Katze aus dem Tierheim aufzunehmen? Dann sollten Sie sich auch über Rechtliches informieren.

Rechtsfrage des Tages:

Die Aufnahme eines Haustiers in den Kreis der Familie sollte immer gut überlegt werden. Und gerade, wenn der neue Mitbewohner aus dem Tierheim kommt, sollten Sie sich gut vorbereiten. Aber nicht nur Platz, Zeit und Geld sind zu bedenken. Was gilt rechtlich?

Antwort:

Möchten Sie ein Haustier in die Familie holen, muss Ihr Weg nicht unbedingt zum Züchter führen. In Tierheimen warten tausende Hunde, Katzen und andere Kleintiere auf ein neues Zuhause. Rechtlich schließen Sie mit dem Tierheim meist keinen Kaufvertrag. Dies hat wichtige juristische Folgen und führt leider immer wieder mal zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Die Entscheidung

Ein Haustier kann frischen Wind in die Familie bringen. Auch viele Kinder sehnen sich nach einem Hund oder einer Katze und können bei deren Versorgung viel über Verantwortung lernen. Bevor Sie sich aber auf den Weg ins Tierheim machen, sollten Sie genau überlegen. Haben Sie genug Platz und Zeit für einen Hund? Können Sie sich um eine Katze angemessen kümmern? Und wer kümmert sich um das Tier, wenn eine Urlaubsreise ansteht? Ein Haustier bringt neben Freude und Spaß nämlich auch viele Verpflichtungen mit sich. Letztlich müssen Sie auch bedenken, dass Ihnen jederzeit nicht unerhebliche Tierarztkosten ins Haus stehen können. Die Anschaffung eines Haustiers sollten Sie nie aus einer Laune heraus beschließen. Nehmen Sie sich Zeit und prüfen Sie sich und Ihre Lieben genau. Steht die Entscheidung dann fest, können Sie die ersten Besuche im Tierheim planen.

Vertrag mit dem Tierheim

Haben Sie einen vierbeinigen Freund im Tierheim gefunden, geht es an die juristische Seite. Holen Sie sich ein Tier vom Züchter, schließen Sie meist einen Kaufvertrag. Verträge mit Tierheimen sind aber in den seltensten Fällen Kaufverträge. In der Regel handelt es sich um Überlassungs-, Abgabe- oder Übergabeverträge. Dies hat zur Folge, dass Ihnen zwar der Besitz am Tier eingeräumt wird, die Tierschutzorganisation aber Eigentümer des Tieres bleibt. Außerdem haben Sie bei diesen Vertragstypen keine Gewährleistung. Leidet das Tier an Erkrankungen, haben Sie keinen Anspruch gegenüber dem Tierheim. Bei einem Züchter könnten Sie hingegen Gewährleistungsansprüche geltend machen und beispielsweise Ersatz der Tierarztkosten verlangen.

Vertrag genau lesen

Auch wenn Sie Ihren felligen Freund am liebsten sofort mitnehmen möchten: Grundsätzlich sollten Sie den Vertrag vor dem Unterschreiben mit nach Hause nehmen und sorgfältig durchlesen. Die Verträge können zwischen den verschiedenen Organisationen deutlich variieren. Nicht in allen Verträgen sind beispielsweise Klauseln enthalten, nach denen Sie mit Ablauf einer bestimmten Frist Eigentümer des Tieres werden. Dass Ihr minderjähriges Kind plötzlich mit einem neuen Hund nach Hause kommt, brauchen Sie übrigens nicht zu fürchten. In der Regel schließen Tierheime nur Verträge mit volljährigen, geschäftsfähigen Tierliebhabern.

Zurück nach Hause

Tiere landen aus den unterschiedlichsten Gründen im Tierheim. Manchmal können sich die Besitzer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr um sie kümmern und geben sie ab. Viele Tiere im Tierheim sind aber sogenannte Fundtiere, die ausgesetzt wurden oder entlaufen sind. Bevor Sie ein Tier „adoptieren“ sollten Sie im Tierheim nach dessen Herkunft fragen. Für Fundtiere gibt es nämlich eine Verwahrfrist. Binnen sechs Monaten kann sich der Eigentümer melden und sein Tier zurückfordern. Wollen Sie ein erst kürzlich im Tierheim aufgenommenes Fundtier übernehmen, müssen Sie noch einige Zeit bangen. Meldet sich nämlich der eigentliche Eigentümer, müssen Sie das Tier an diesen wieder herausgeben. Wurde das Tier hingegen vom Herrchen freiwillig abgegeben, können Sie sich gleich auf eine lange glückliche Zukunft mit Ihrem neuen Hausgenossen freuen.

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