
Rechtsfrage des Tages:
Eine Freundin hat mir erzählt, ihr Sohn müsse ein Bußgeld bezahlen. Er wurde erwischt, als er an einer Ampel bei Rot über die Straße gelaufen ist. Können gegenüber Kindern tatsächlich Bußgelder verhängt werden?
Antwort:
Ist das Auge des Gesetzes wachsam, können auch kleine Sünden ein Bußgeld kosten. Und auch der Nachwuchs ist nicht vor einem Bußgeldverfahren sicher. Zumindest ab einem gewissen Alter. Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs sind Kinder nicht strafmündig. Das heißt, dass Behörden Verfehlungen bis zu diesem Alter gegenüber Kindern nicht ahnden dürfen (§ 12 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)). Unter Umständen können Gesetzesverstöße aber zu einem Bußgeld oder einer zivilrechtlichen Haftung der Eltern führen.
Ist der Sohn Ihrer Freundin zwischen 14 und 18 Jahren alt, kann die Ordnungsbehörde ihn unter Umständen in die Verantwortung nehmen. In dieser Altersspanne spricht das Gesetz von Jugendlichen. Diese sind straf- und ordnungsrechtlich verantwortlich, sofern sie nach ihrer sittlichen und geistigen Reife das Unrecht ihres Verstoßes einsehen und danach handeln können. Es kommt also immer darauf an, was dem Jugendlichen vorgeworfen wird. Die Behörde muss dann prüfen, ob der Jugendliche überhaupt reif genug ist, die Folgen seines Verstoßes zu überblicken.
Ignoriert ein normal entwickelter 16-Jähriger eine rote Fußgängerampel, wird er das Bußgeld zahlen müssen. Denn in diesem Alter müsste er wissen, dass er sich auch als Fußgänger an Verkehrsregeln halten muss. Umgekehrt sind viele Fälle denkbar, bei denen junge Menschen das Unrecht eines Fehltritts nicht wirklich ermessen können.
Sicherlich kommen Minderjährige seltener ins Visier der Ordnungsbehörden als beispielsweise volljährige Autofahrer. Aber auch jugendspezifische Tatbestände können Bußgelder auslösen. Beispielsweise werden jugendliche Schulschwänzer in einigen Gemeinden persönlich zur Kasse gebeten. Im Vordergrund steht dabei der erzieherische Gedanke – ähnlich wie im Jugendstrafrecht. Schmälert ein Bußgeld das Taschengeld, bleiben manche Schüler dem Unterricht wohl nicht mehr leichtfertig fern.