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Herbstzeit ist Drachenzeit

Doch es gibt Grenzen

Ob Groß oder Klein: Viele lassen im Herbst Drachen steigen. Das Vergnügen ist aber nicht überall erlaubt und kann sogar gefährlich werden.

Kleinkind mit Mütze läuft, um einen Drachen steigen zu lassen.

Rechtsfrage des Tages:

Leuchtet das Laub in bunten Farben und der Himmel strahlt blau, zieht es viele hinaus in die Natur. Ein besonderes Vergnügen ist es dabei, bunte Drachen in die Lüfte steigen zu lassen. Aber dürfen Sie Ihre Drachen überall auf die Reise schicken?

Antwort:

Schönes Wetter und ordentlich Wind animieren große und kleine Drachenfreunde, ihrem Hobby nachzugehen. Damit aus dem Spaß aber kein bitterer Ernst wird, müssen Sie ein paar Dinge beachten. Wichtigste Grundregel: Meiden Sie Hochspannungsleitungen und elektrifizierte Bahnstrecken. Kommt der Drache oder die Schnur gegen die Leitung, wird es extrem gefährlich. Schaltet ein aufmerksamer Bahnmitarbeiter über die Notfallleitstelle den Strom ab, drohen zudem Schadensersatzansprüche.
Besonders einladend sind hingegen offene Wiesen und abgeerntete Felder. Denken Sie aber an die Rechte des Eigentümers. Insbesondere auf frisch bestellten Feldern sind Sie in der Regel nicht willkommen. Naturschutzgebiete, eingezäunte Flächen oder Wiesen sind für das Drachensteigenlassen ebenfalls tabu. Zu Flughäfen und Segelflugplätzen müssen Sie mindestens 1,5 Kilometer Abstand halten.
Die Schnur Ihres Drachens darf höchstens 100 Meter lang sein. Für eine längere Schnur brauchen Sie eine Sondergenehmigung. Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, erkundigen Sie sich nach Drachenflugtagen. Bei solchen Veranstaltungen können Sie bedenkenlos Ihrem Vergnügen nachgehen. Viele Gemeinden haben auch extra Flächen als Drachenwiese ausgezeichnet. Dort machen Sie ebenfalls nichts falsch.

 

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