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Bekleckert im Bus: Wer zahlt die Reinigung?

Kaffee "to go"

Muss der Busfahrer scharf bremsen, kann der Kaffee des Sitznachbarn schon mal auf Ihrem Hemd landen. Haften dann die Verkehrsbetriebe?

Eine Frau mit Kaffeebecher im Businessoutfit schaut in die Unterlagen eines Mannes neben ihr. Sie sitzen im Bus.

Rechtsfrage des Tages:

In Bus und Bahn kann es manchmal ganz schön wackelig werden. Trinkt Ihr Sitznachbar dann einen Kaffee, kann dieser schnell auf Ihrer Hose oder Ihrem Hemd landen. Wer zahlt die Reinigungskosten?

Antwort:

Viele nutzen die Fahrt zur Arbeit in Bus und Bahn für ein kleines Frühstück. Zumindest einen Kaffeebecher haben viele Fahrgäste dabei. Geht es im Bus ruckelig zu, kann der Kaffee dann schnell auf der Hose des Nachbarn landen. Auch wenn der Busfahrer noch so heftig gebremst hat, die Verkehrsbetriebe müssen in aller Regel nicht für die Reinigungskosten aufkommen.

Essen und Trinken oft verboten

In einigen öffentlichen Verkehrsmitteln ist der Verzehr von Speisen und Getränken mittlerweile verboten. Verschlossene Wasserflaschen werden von den Verkehrsbetrieben hingegen meist akzeptiert. Und ist es heiß, ist gegen einen Schluck im Bus auch kaum etwas einzuwenden. Thermobecher für Kaffee oder Tee stellen dabei eine Grauzone dar. Haben die Betriebe den Verzehr von Lebensmitteln grundsätzlich untersagt, kann der Busfahrer entscheiden. Er darf Fahrgäste auffordern, ohne den Pappbecher einzusteigen – oder es eben sein zu lassen.

Theorie und Praxis

Da der Fahrer aber mit dem Lenken des Busses und dem Straßenverkehr beschäftigt ist, sieht die Praxis oft anders aus. Daher nutzen nach wie vor viele Fahrgäste den Weg zur Arbeit, um im Bus zu frühstücken. Ärgerlich ist es natürlich, wenn das Frühstück statt im Mund auf der Jacke oder Hose des Nebenmannes landet. Soweit ersichtlich finden sich bisher keine Gerichtsentscheidungen über die Frage, wer für die Reinigung eines bekleckerten Kleidungsstückes in öffentlichen Verkehrsmitteln zahlen muss. Es gibt aber eine Fülle von Urteilen, die sich mit der Haftung von Verkehrsbetrieben befassen, wenn ein Fahrgast während der Beförderung stürzt und sich verletzt.

Fahrgast ist in der Verantwortung

Die Gerichte nehmen dabei den Fahrgast erheblich in die Pflicht und lehnen in den meisten Fällen eine Haftung des Fahrers oder Verkehrsbetriebes ab. Grund dafür ist die Verpflichtung, sich in Bus und Bahn stets einen festen Halt zu suchen. Stellen Sie sich freihändig in den Bus und kommen beispielsweise bei einem Bremsmanöver zu Fall, überwiegt das Eigenverschulden. Eine Haftung des Fahrers und damit des Verkehrsbetriebes tritt in der Regel zurück. Ein Busfahrer ist noch nicht einmal verpflichtet sich zu vergewissern, dass neu zugestiegene Fahrgäste einen Sitzplatz gefunden oder eine Halteschlaufe ergriffen haben.

Besondere Situationen

Etwas anderes gilt beispielsweise nur, wenn ein gebrechlicher oder behinderter Fahrgast den Bus betritt. Hier wird je nach Situation vom Fahrer schon erwartet, dass er prüft, ob diese Person einen sicheren Halt gefunden hat. Natürlich gibt es auch andere Fälle, in denen die sogenannte Gefährdungshaftung des Betriebes eintritt. Dabei kommt es dann nicht auf ein Verschulden des Fahrers an. Diese Fälle stellen aber eine eher seltene Ausnahme dar.

Haftung für Reinigungskosten

Diese rechtlichen Erwägungen legen nahe, dass bei einem bekleckerten Nebenmann das Verschulden beim essenden Fahrgast liegt. Dieser hat seine Verpflichtung, sich ordentlich festzuhalten, nicht erfüllt. Damit kann er auch nicht die Haftung für die Verunreinigung der Jacke auf den Busfahrer oder Verkehrsbetrieb abwälzen. Fahrgäste müssen jederzeit auch mit plötzlichen Brems- oder Lenkmanövern des Fahrers rechnen, der genauso am normalen Straßenverkehr teilnimmt wie jeder Autofahrer auch. Daher hat auch jeder selbst dafür zu sorgen, dass er nicht zu Fall kommt oder andere Fahrgäste mit Speisen oder Getränken bekleckert. Die Reinigungsrechnung sollte daher vom Fahrgast bezahlt werden, der das Malheur verursacht hat. In der Praxis ist die Umsetzung natürlich schwierig. Sie müssten schon direkt nach Name und Anschrift des anderen Fahrgastes fragen. Und haben Sie sich selbst heißen Kaffee auf das Hemd gegossen, werden Sie sich selbst um die Reinigung kümmern müssen.

 

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