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Endlich Herbst – ab in die Pilze

Aber mit Grenzen

Ob Pfifferlinge, Steinpilze oder Morcheln: Wollen Sie mal wieder Pilze sammeln, sollten Sie die gesetzlichen Regeln zum Artenschutz kennen.

 Endlich Herbst – ab in die Pilze

Rechtsfrage des Tages:

Zu einem deftigen Herbstgericht gehören Pilze einfach dazu. Umso besser schmeckt es, wenn Sie diese dann noch selbst gesammelt haben. Welche Regeln müssen Sie dabei beachten?

Antwort:

Bald ist es wieder so weit. An geheimen Plätzen wachsen Steinpilze, Rotkappen und Morcheln. Für wahre Pilzfreunde ist es ein besonderes Vergnügen, am Wochenende in die Pilze zu gehen. Dass Sie dabei giftige und essbare Pilze unterscheiden können sollten, dürfte klar sein. Aber auch bestimmte gesetzliche Regelungen müssen Sie kennen.

Geschützte Pilze sind tabu

Aus Gründen des Artenschutzes dürfen Sie verschiedene Pilzsorten gar nicht anrühren. Eine genaue Liste finden Sie in der Anlage 1 zu § 1 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Wundern Sie sich nicht. In der Auflistung finden Sie unter anderem auch Pfifferlinge, Morcheln und Trüffel. Aber keine Sorge. Es gibt für diese Pilze eine Ausnahme. Nach Maßgabe des § 2 BArtSchV dürfen Sie nämlich beispielsweise heimische Rotkappen, Pfifferlinge und Steinpilze mitnehmen.

Nicht zu viel

Diese Ausnahme ist aber begrenzt auf geringe Mengen zum eigenen Bedarf. Wie viele Pilze Sie genau mitnehmen dürfen, ist nicht definiert. Die zulässige Menge variiert auch zwischen den einzelnen Bundesländern. Solange Sie ein Körbchen voll fürs Abendessen mitnehmen, brauchen Sie sich aber keine Sorgen zu machen. Zwischen ein und zwei Kilo pro Person dürften in der Regel kein Problem sein. Allerdings sollte Ihre Sammelaktion nicht ausarten. Sie dürfen nämlich keine Pilze in den heimischen Wäldern zum späteren Verkauf, sei es an einem Marktstand oder in der Gastronomie, sammeln. 

Wo darf gesammelt werden?

Am besten eignen sich Wälder, um die schönsten Exemplare zu finden. In Wäldern unter öffentlicher Verwaltung dürfen Sie problemlos auf Pilzsuche gehen. Bei privaten Wäldern brauchen Sie eigentlich die Zustimmung des Eigentümers. Die Unterscheidung ist aber nicht immer ganz einfach. Meiden Sie auf jeden Fall abgezäunte Bereiche und umgehen Sie keine Schilder, die das Betreten verbieten. Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, nennt Ihnen die Untere Naturschutzbehörde geeignete Waldstücke. Vielleicht hält Ihre Gemeinde sogar eine Karte bereit, die Ihnen besonders gute und erlaubte Plätze zum Pilzesammeln verrät.

Gutes Benehmen zählt

Wie immer im Wald sollten Sie sich auch bei der Pilzsuche rücksichtsvoll verhalten. Knicken Sie keine jungen Bäume um oder reißen Sie keine Pilze wahllos aus dem Boden. Haben Sie geeignete Kandidaten für Ihre Pilzpfanne gefunden, schneiden Sie diese ab. Die Wurzeln im Boden sind für andere Pflanzen wichtig und gewähren, dass bald wieder neue Pilze sprießen können. In Naturschutzgebieten und Nationalparks dürfen Sie alle Pilze nur bewundern, nicht aber mit nach Hause nehmen.

 

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