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Wechsel der Krankenkasse

Alles wird leichter

Wer seine Krankenkasse wechseln möchte, hat es jetzt deutlich leichter. Lesen Sie hier mehr.

Rechtsfrage des Tages:

Der Wechsel der Krankenkasse kann sich durchaus lohnen. Seit Januar 2021 ist das deutlich leichter geworden. Wie können Sie sich für eine neue Krankenkasse entscheiden?

Antwort:

Der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist seit Anfang des Jahres noch einfacher geworden. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie nur noch einen Beitrittsantrag bei der neuen Krankenkasse stellen. Eine Kündigung ist nicht mehr erforderlich. Auch für Rentner kann der Wechsel attraktiv sein.

Wer kann wechseln?

Damit Sie Ihre Krankenkasse wechseln können, müssen Sie mindestens 12 Monate Mitglied in Ihrer alten Krankenkasse gewesen sein. Außerdem haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Kasse den Zusatzbeitrag erhöht. Dann können Sie sich auch innerhalb der 12-monatigen Bindefrist für eine neue Krankenkasse entscheiden. Nehmen Sie eine neue Arbeitsstelle an, können Sie auch die Krankenkasse innerhalb der ersten 14 Tage des neuen Beschäftigungsverhältnisses wechseln. Die Bindefrist brauchen Sie dabei nicht einzuhalten.

Keine Kündigung erforderlich

Früher mussten Kassenpatienten aktiv kündigen. Die Kündigungsbestätigung der alten Krankenkasse musste der neuen vorgelegt werden. Jetzt reicht der Neuaufnahmeantrag, mit dem die neue Krankenkasse alles für Sie regelt. Allerdings müssen Sie Ihren Arbeitgeber über den Krankenkassenwechsel informieren.

Kündigungsfristen

Auch wenn keine Kündigung mehr nötig ist, bleibt die Kündigungsfrist bestehen: Es gilt eine 2-monatige Frist zum Monatsende. Stellen Sie also im August den Beitrittsantrag, sind Sie ab dem 1. November Mitglied der neuen Krankenkasse. Das geht heute ganz einfach. Um die Fristen und den korrekten Wechsel kümmern sich nämlich die Krankenkassen. Diese nehmen einen Datenaustausch vor und informieren Sie über den Wechseltermin. 

Kein Neubeginn der Bindefrist

Früher galt: Haben Sie das Arbeitsverhältnis gewechselt, sind aber bei Ihrer alten Krankenkasse geblieben, begann die Bindefrist von damals 18 Monaten neu zu laufen. Das hat sich nun geändert: Auch wenn Sie künftig für einen anderen Arbeitgeber tätig sind, beginnt die Bindefrist nicht neu. Das bedeutet: Wenn Sie die Bindefrist bereits in Ihrem alten Job hinter sich gebracht haben, steht auch nach dem Arbeitgeberwechsel einer neuen Krankenkasse nichts im Wege.

Wechsel für Rentner

Auch im Rentenalter kann es durchaus attraktiv sein, die Krankenkasse zu wechseln. Denn gerade im präventiven Bereich gibt es kleine, aber feine Unterschiede. Etwa bei der Förderung sportlicher Aktivitäten. Und einem solchen Wechsel steht grundsätzlich nichts entgegen. Allerdings gelten für Rentner noch einige Besonderheiten. Erkundigen Sie sich deshalb ausführlich, bevor Sie einen Beitrittsantrag stellen.

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