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Bei der Blutspende versichert

Gilt das für mich?

Blutspenden retten Leben. Und Ihr besonderer Einsatz wird unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt.

Bei der Blutspende versichert

Rechtsfrage des Tages:

Entscheiden Sie sich zu einer Blutspende, können Sie Leben retten. Der Bedarf an Blutkonserven ist ungebrochen hoch. Was aber, wenn doch etwas bei der Spende schiefgeht?

Antwort:

Ärzte und Krankenhäuser sind auf freiwillige Blutspenden angewiesen. Mit einer Spende tragen Sie aktiv zum Gemeinwohl bei. Dieser besondere Einsatz wird unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt. Dabei genießen Sie weitreichenden Schutz.

Die Versicherung greift nämlich nicht nur bei Verletzungen und Erkrankungen, die aufgrund der eigentlichen Blutspende auftreten. Auch auf dem direkten Weg zum Blutspendedienst und wieder nach Hause sind Sie versichert. Sollte einmal etwas passieren, brauchen Sie nicht Ihre Krankenversicherungskarte vorzulegen. Die Behandlungskosten werden direkt mit der gesetzlichen Unfallversicherung abgerechnet.

Wichtig ist, dass Sie dem behandelnden Arzt mitteilen, dass Sie auf dem Weg zur Blutspende oder von dieser wieder nach Hause waren. Auch die Einrichtung, bei der Sie gespendet haben oder spenden wollten, sollten Sie informieren. Diese leitet die Unfallanzeige automatisch an den zuständigen Versicherungsträger weiter. Für den Versicherungsschutz kommt es übrigens nicht darauf an, wo Sie Blut spenden wollten. Auch wenn Sie gegen Bezahlung bei einem gewerblichen Unternehmen Ihren kostbaren Lebenssaft teilen, können Sie im Falle eines Unfalls auf die gesetzliche Unfallversicherung bauen.

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