Rechtsfrage des Tages:
Entscheiden Sie sich zu einer Blutspende, können Sie Leben retten. Der Bedarf an Blutkonserven ist ungebrochen hoch. Auch wenn sich kaum jemand gerne pieksen lassen mag, passieren kann eigentlich wenig. Was aber, wenn doch etwas bei der Spende schiefgeht?
Antwort:
Ärzte und Krankenhäuser sind auf freiwillige Blutspenden angewiesen. Mit einer Spende tragen Sie aktiv zum Gemeinwohl bei. Dieser besondere Einsatz wird unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt. Dabei genießen Sie weitreichenden Schutz.
Komplikationen
Bei der Blutspende achtet das professionelle Personal akribisch darauf, dass Ihnen nichts passiert. Absolut ausgeschlossen sind Komplikationen bei der Blutentnahme natürlich leider trotzdem nicht. Kommt es zu einer lokalen Entzündung oder wird Ihnen schwindelig und Sie verletzen sich bei einem Sturz, tritt die gesetzliche Unfallversicherung für die Folgen ein.
Auf dem Weg zur Spende
Der Schutz geht aber noch deutlich weiter. Die Versicherung greift nämlich nicht nur bei Verletzungen und Erkrankungen, die aufgrund der eigentlichen Blutspende auftreten. Auch auf dem direkten Weg zum Blutspendedienst und wieder nach Hause sind Sie versichert. Sollte einmal etwas passieren, brauchen Sie nicht Ihre Krankenversicherungskarte vorzulegen. Die Behandlungskosten werden direkt mit der gesetzlichen Unfallversicherung abgerechnet.
Immer mitteilen
Passiert etwas auf dem Weg zur oder von der Blutspende zurück nach Hause, müssen Sie dies mitteilen. Wichtig ist, dass Sie Ihren behandelnden Arzt darüber informieren, dass es sich um einen sogenannten Wegeunfall handelt. Auch die Einrichtung, bei der Sie gespendet haben oder spenden wollten, sollten Sie informieren. Diese leitet die Unfallanzeige automatisch an den zuständigen Versicherungsträger weiter.
Ohne Umwege
Wie bei einem Unfall auf dem Weg zu Ihrer Arbeit, kommt es auch bei der Blutspende für die Anerkennung eines Wegeunfalls darauf an, dass Sie den direkten Weg genutzt haben. Waren Sie zwischendurch noch im Supermarkt oder haben bei einem Freund einen Kaffee getrunken, erlischt der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Auch gegen Geld
Für den Versicherungsschutz kommt es übrigens nicht darauf an, wo Sie Blut spenden wollten. Auch wenn Sie gegen Bezahlung bei einem gewerblichen Unternehmen Ihren kostbaren Lebenssaft teilen, können Sie im Falle eines Unfalls auf die gesetzliche Unfallversicherung bauen.
Gut versichert
Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung gehen über das hinaus, was beispielsweise Ihre Krankenkasse zahlt. Sie übernimmt nämlich nicht nur die Heilbehandlungskosten, sondern zahlt auch ein Verletztengeld, Pflegegeld und wenn nötig eine Unfallrente. Auch die Kosten für Rehabilitation, Physio- und Psychotherapie können gezahlt werden. Die Übernahme der Leistungen müssen Sie übrigens nicht beantragen. Vielmehr prüft die gesetzliche Unfallversicherung selbst, welche Leistungen für den Betroffenen notwendig und sinnvoll sind.
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