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Auch künftig nur mit Einwilligung

Organspende

Ja oder nein: Zustimmungs- oder Widerspruchslösung? Welche Regelung für die Organspende in Deutschland derzeit gilt, erfahren Sie hier.

Rechtsfrage des Tages:

Wieder einmal wurde in der Politik heftig über eine Reform des Rechts der Organspende diskutiert. Wie können Sie aktuell möglicher Organspender werden?

Antwort:

Die Zahl potenzieller Spender ist im Vergleich zur Anzahl der Menschen, die dringend eine Organspende benötigen, gering. Natürlich kann und darf niemand dazu gezwungen werden, nach dem Tod seine Organe anderen zur Verfügung zu stellen. Viele Menschen machen sich aber nicht einmal Gedanken darüber. Wichtig ist, dass Sie sich mit diesem Thema auseinandersetzen. Daher wird immer wieder über die sogenannte Widerspruchslösung diskutiert.

Danach gilt jeder Mensch als Spender, der nicht ausdrücklich einer Organentnahme nach dem Tode widersprochen hat. Ein aktueller Gesetzesentwurf wurde jedoch gerade abgelehnt. Daher gilt in Deutschland bis auf Weiteres die Zustimmungslösung oder genauer Entscheidungslösung. Allerdings sollen die Bürger alle zehn Jahre aktiv auf das Thema Organspende angesprochen werden und insgesamt eine intensivere Aufklärung betrieben werden. Potenzielle Spender sollen in einem zentralen Onlineregister aufgenommen werden und das Thema wird Bestandteil der Erste-Hilfe-Kurse für die Führerscheinprüfung.

Nach Ihrem Ableben dürfen entsprechend nur Organe entnommen werden, wenn Sie dem zu Lebzeiten zugestimmt haben. Idealerweise dokumentieren Sie diesen Willen mit einem Organspendeausweis oder in Ihrer Patientenverfügung. Umgekehrt können Sie dort auch angeben, wenn Sie nicht zu einer Organspende bereit sind. Haben Sie Ihren Wunsch nicht schriftlich festgelegt, befragen die Ärzte nach Ihrem Tod Ihre Angehörigen und erforschen Ihren mutmaßlichen Willen. Einen Organspendeausweis können Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestellen. Oder Sie fragen bei Ihrem Arzt, Apotheker oder Ihrer Krankenkasse nach.

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