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Organspende: Widerspruch oder Zustimmung

Was gilt im Ausland?

Ob Sie für oder gegen eine Organspende sind: Notieren Sie Ihren Wunsch im Organspendeausweis. Das ist vor allem auf Reisen wichtig.

Eine Hand mit medizinischem Handschuh hält ein rotes Kunst-Herz.

Rechtsfrage des Tages:

Mit dem Thema Organspende sollten Sie sich beschäftigen und eine eigene Entscheidung treffen. Was aber, wenn es im Urlaub zu einem Unglück kommt? Welche Regelungen gelten in unseren Nachbarländern?

Antwort:

Haben Sie sich zu einer postmortalen Organspende entschieden, sollten Sie einen Organspendeausweis bei sich führen. Auch wenn Sie eine Spende ablehnen, können Sie dies in einem solchen Ausweis dokumentieren. Doch ist dieser Ausweis auch im Ausland bindend? Vor einer Reise lohnt sich der Blick auf das Recht des Reiselandes. Denn es gilt das Recht des Landes, in dem ein Mensch verstirbt.

Welche Regelungen gibt es?

Die gesetzlichen Regelungen innerhalb Europas sind teils recht unterschiedlich. Auch wenn in einigen Ländern die sogenannte erweiterte Zustimmungslösung gilt, haben sich viele andere Staaten für die Widerspruchslösung entschieden. Als abgewandelte Form gilt bisher nur in Deutschland die Entscheidungslösung. Und in Bulgarien ist im Falle eines Notstands sogar die Organentnahme gegen den ausdrücklichen Willen des Verstorbenen zulässig.

Erweiterte Zustimmungslösung

Bei der erweiterten Zustimmungslösung dürfen Ärzte nur Organe entnehmen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten zugestimmt hat. Fehlt eine klare Entscheidung, können sie zudem den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen durch Befragung der Angehörigen erforschen. Diese Regelung gilt beispielsweise in Dänemark, Großbritannien, Litauen und der Schweiz.

Entscheidungslösung

Bei der nur in Deutschland geltenden Entscheidungslösung sollen alle Bürger durch regelmäßige Information zu einer bewussten Entscheidung für oder gegen eine Organspende gebracht werden. Die Krankenkassen versenden regelmäßig ergebnisoffenes Informationsmaterial, um eine bewusste Entscheidung des Einzelnen herbeizuführen. Künftig ist zudem die Einrichtung eines Online-Registers vorgesehen. Bei dieser Lösung handelt es sich um eine abgewandelte Form der erweiterten Zustimmungslösung. Im Fall der Fälle kommt es also wieder auf den ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen des Verstorbenen an.

Widerspruchslösung

Dagegen geht die Widerspruchslösung davon aus, dass jeder Mensch zur Organspende bereit ist. Ist er dies nicht, muss er zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen haben. Beispielsweise in Österreich können sich auch Ausländer im staatlich geführten Widerspruchsregister eintragen lassen, wenn sie einer Organspende nicht zustimmen wollen. Neben Österreich gilt diese Lösung unter anderem in Belgien, Frankreich, Italien, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten einer Organentnahme nicht ausdrücklich widersprochen, können in Ländern mit erweiterter Widerspruchslösung die Angehörigen dies nachholen. Dadurch können sie eine nicht gewollte Organspende verhindern.

Wichtig zu wissen

Warum ist es aber so wichtig, sich mit den Regelungen zur Organspende im Ausland auseinanderzusetzen? Die jeweilige gesetzliche Regelung gilt nicht nur für die dortigen Staatsangehörigen. Sie gilt auch für Touristen, Urlauber und Geschäftsreisende, wenn ihnen im Ausland ein tödlicher Unfall widerfährt. Daher sollten Sie Ihre Entscheidung am besten in Form des Organspendeausweises immer bei sich tragen.

Wo soll es hingehen?

Welches Recht in Ihrem Reiseland gilt, erfahren Sie auf der Webseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Gerade auf Urlaubsreisen ist der Organspendeausweis wichtig. In diesem Dokument können Sie auch vermerken, falls Sie eine Organspende ablehnen oder nur die Entnahme bestimmter Organe gestatten möchten. Damit können Sie sicherstellen, dass auch bei einem Unglück im Ausland Ihr Wunsch respektiert wird. Und keine Angst vor der Sprachbarriere. Die BZgA stellt Ihnen den Ausweis in 28 verschiedenen Sprachen zum Download zur Verfügung.

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