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Jugendliche und Medikamente

Dürfen Kinder Arznei abholen?

Keine Zeit oder krank? Erfahren Sie hier, ob Ihr Kind in der Apotheke Medikamente für Sie abholen darf.

Eine Apothekerin verbindet einem Teddybären. Ein kleines Mädchen sieht zu.

Rechtsfrage des Tages:

Wenn Sie krank im Bett liegen, können Sie die notwendigen Medikamente nicht selbst in der Apotheke besorgen. Dürfen Sie Ihr Kind beauftragen, die Arznei für Sie abzuholen?

Antwort:

Manche Probleme sind ganz praktischer Natur: Sind Sie krank, fällt der Weg zur Apotheke meist schwer. Schön, wenn Familienmitglieder helfen können. Auch Ihr Kind können Sie zur Apotheke schicken. Ob es aber erfolgreich mit der Arznei zurückkommt? Es kommt darauf an.

Rechtlich möglich

Ein gesetzliches Mindestalter gibt es in diesem Fall nicht. Löst Ihr Kind für Sie ein Rezept ein, ist es rechtlich gesehen Ihr Bote. Daher muss es für die Abholung der Medikamente noch nicht einmal geschäftsfähig sein. Denn es gilt der Grundsatz: Ist das Kind auch noch so klein, kann es doch schon Bote sein.

Praktisch problematisch

Dennoch geben Apotheken nicht gern Arzneimittel an Kinder heraus. Denn Kinder können die Hinweise der Apothekenmitarbeiter zur Dosierung leicht missverstehen. Außerdem können Kinder meist keine Angaben zu anderen Medikamenten machen, die Sie vielleicht einnehmen. Das kann aber im Hinblick auf mögliche Wechselwirkungen wichtig sein.

Apotheken entscheiden

Apotheken können selbst entscheiden, ob sie Medikamente an Kinder abgeben oder nicht. Für die Entscheidung ausschlaggebend sind mehrere Kriterien:

  • Wie steht es um Alter und Reife des Kindes? Je jünger das Kind ist, umso weniger sollten Sie es als Boten einsetzen.
  • Ist Ihre Familie in der Apotheke bekannt – und damit auch das Kind?
  • Um welches Medikament handelt es sich?

Tipp: Geben Sie Ihrem Kind einen Zettel mit Ihrer Telefonnummer mit. Dann können die Mitarbeiter im Zweifel bei Ihnen nachfragen oder Ihnen die Dosierungsempfehlung direkt mitteilen.

Botendienst als Alternative

Manche Apotheken bitten um einen Rückruf, wenn das Medikament bei Ihnen angekommen ist. Letztlich ist es aber allein die Entscheidung des Apothekers, ob er Ihrem Kind das Präparat aushändigt.

Übrigens: Sind Sie bettlägerig oder gehbehindert, schicken viele Apotheken die benötigte Arznei auch per Botendienst.

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