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Ausfallhonorar für verpassten Arzttermin

Behandlung verschwitzt?

Können Sie einen Arzttermin nicht wahrnehmen, sollten Sie frühzeitig absagen. Darf der Arzt eine Rechnung stellen, wenn Sie das nicht tun?

Jemand unterschreibt etwas auf einem Klemmbrett. Darauf liegt ein Stethoskop.

Rechtsfrage des Tages:

Sicherlich haben Sie auch schon einmal einen Arzttermin verpasst. Haben Sie hinterher eine Rechnung bekommen? Und dürfen Ärzte überhaupt ein Ausfallhonorar verlangen?

Antwort:

Manchmal stehen unerwartete Ereignisse einem länger geplanten Arztbesuch im Weg. Natürlich kann es daher vorkommen, dass Sie einen Termin kurzfristig absagen müssen. Oder Sie haben vergessen, ihn in den Kalender einzutragen und einfach nicht daran gedacht. Ob ein Arzt Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen kann, kann nicht pauschal beantwortet werden. Sind Sie aber bei der Terminvergabe ausdrücklich darauf hingewiesen worden, müssen Sie unter Umständen das Portemonnaie zücken.

Bitte zeitig absagen!

Die zeitliche Planung der Patientenbesuche ist für eine Arztpraxis von erheblicher Bedeutung. Deshalb ist es ärgerlich und meist mit zusätzlichem Aufwand verbunden, erscheint ein Patient einfach nicht zur vereinbarten Zeit. Erste Regel sollte sein, Arzttermine so früh wie möglich abzusagen. So können andere Patienten den Termin wahrnehmen. Das geht natürlich nur, wenn Sie frühzeitig wissen, dass Sie den Termin nicht werden einhalten können. In diesen Fällen werden Sie meist nicht mit einem Ausfallhonorar rechnen müssen. Schließlich hat die Praxis genug Zeit, um den frei gewordenen Termin anderweitig zu vergeben.

Wenn was dazwischenkommt

Es kann aber auch passieren, dass Sie einen Termin sehr kurzfristig absagen müssen. Hatten Sie einen Unfall oder ist eine wichtige familiäre Angelegenheit dazwischengekommen, sollten Sie trotzdem zum Telefonhörer greifen. Einfach nicht zu erscheinen, ist nicht die feine Art. Haben Sie den Termin aber rundweg verschwitzt, wartet der Arzt vergeblich auf Sie. Können Sie einen wichtigen Grund für Ihr Nichterscheinen angeben, wird die Praxis vermutlich ein Auge zudrücken. Verpassen Sie aber häufiger einen Termin, müssen Sie für eine Ausfallrechnung schon Verständnis haben.

Hinweis nötig

Gerade beim kurzfristigen Ausfall zeitaufwendiger Behandlungstermine ist der Wunsch nach einem Ausfallhonorar seitens des Arztes durchaus nachvollziehbar. Will er dieses geltend machen, sollte er Sie aber auch vorher darauf hingewiesen haben. Ob wirklich ein Rechtsanspruch auf solche Gebühren besteht, haben die Gerichte bisher unterschiedlich entschieden. Teilweise sehen die Richter in der Terminabsage eine außerordentliche, nicht fristgebundene Kündigung des Behandlungsvertrages und lehnen einen Vergütungsanspruch ab.

Zeit anders verwenden

Andere Gerichte gestehen Ärzten hingegen ein Ausfallhonorar zu. Allerdings wird von ihnen erwartet, den ausgefallenen Termin anderweitig zu vergeben oder Verwaltungsaufgaben zu erledigen. Nur wenn all dies nachweislich nicht geht, komme eine Vergütung in Betracht. In der Regel verlangen die Gerichte dafür aber eine vorherige ausdrückliche Vereinbarung

Wie viel darf es kosten?

Kann ein Arzt im Einzelfall ein Ausfallhonorar berechnen, stellt sich die Frage nach der Höhe. Diese ist nicht festgelegt. So kann sich die Praxis an der jeweiligen Gebührenordnung orientieren oder Stundensätze verlangen. Materialkosten darf der Arzt ebenfalls in Rechnung stellen. Einige Gerichte fordern dabei, dass das Ausfallhonorar konkret berechnet werden muss. Wenn Sie Pech haben, kann das ganz schön teuer werden.

Erstattungsanspruch

Sind Sie privat krankenversichert, müssten Sie für eine solche Rechnung in die eigene Tasche greifen. Da gerade noch keine Untersuchung oder Heilbehandlung stattgefunden hat, handelt es sich um einen rein vertraglichen Anspruch des Arztes. Die private Krankenversicherung ist nicht zur Leistung verpflichtet. Das Gleiche gilt auch für die gesetzlichen Krankenkassen

 

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