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Herbstzeit: Wohin mit dem Laub?

Richtig entsorgen

Der Herbst lockt Hobbygärtner vor der Winterpause in den Garten. Überlegen Sie vorher, wo Sie die Gartenabfälle entsorgen wollen.

Ein Mann schneidet eine Buchshecke zurecht.

Rechtsfrage des Tages:

Im Herbst ist die Zeit, in der viele Pflanzen einen kräftigen Rückschnitt vertragen. Auch der Rasen will winterfit gemacht und das Laub zusammengeharkt werden. Doch wo können Sie die Gartenabfälle entsorgen?

Antwort:

Wer im Garten und vor seinem Grundstück dem Laub mit Rechen und Besen zu Leibe geht, staunt nicht schlecht über die Berge an Blättern. Dazu kommen Äste, Rasenschnitt und verblühte Pflanzen. Auf Ihrem Grundstück verbrennen dürfen Sie die Überreste des Sommers in der Regel nicht. Und auch den Wald sollten Sie nicht als Gründeponie verwenden.

Auf den Kompost

Laub, Rasenschnitt und Pflanzenreste können Sie wunderbar auf Ihrem Kompost entsorgen. Schwieriger wird es mit dem Holzschnitt. Damit dieser im Kompost seinen Dienst tun kann, müssen Sie ihn vorher häckseln oder schreddern. Entsprechende Geräte können Sie zum Beispiel im Baumarkt leihen. Alternativ können Sie auch in einer geschützten Ecke Ihres Gartens einen Reisighaufen auftürmen. Damit bieten Sie Wildtieren einen schützenden Unterschlupf. Und Laub eignet sich hervorragend als Frostschutz für Ihre Pflanzen, wenn Sie es auf den Beeten verteilen.

Wohin sonst?

Haben Sie keinen Kompost oder anderen Platz im Garten, wird es etwas komplizierter. Im Hausmüll haben Laub und Grünschnitt nichts verloren. Entsorgen können Sie die alten Blätter vielmehr in der Biotonne oder dem grünen Sack. Reicht der Platz nicht aus, können Sie die Gartenabfälle auf einer Deponie loswerden. Viele Gemeinden haben zusätzlich zu den Wertstoffhöfen Sammelplätze für Grünabfälle eingerichtet. Fragen Sie doch mal im Bürgerbüro nach.

Wald ist kein Müllplatz

Weder Baumschnitt noch alten Rasen oder Laub dürfen Sie einfach im Wald verteilen. Verrotten Gartenabfälle im Wald, verändern sie den Nährstoffhaushalt der Böden und stören dadurch das sensible Ökosystem. Werden Sie erwischt, droht Ihnen ein hohes Bußgeld.

Bitte kein Feuer!

Es klingt verlockend. Durch ein Feuerchen können Sie Ihre Gartenabfälle einfach loswerden, ohne sie abtransportieren zu müssen. Aber Achtung! Meist ist es verboten, Grünschnitt und Laub im eigenen Garten zu verbrennen. Landesrechtlich kann das Verbrennen der Abfälle ausnahmsweise erlaubt sein. Erkundigen Sie sich aber unbedingt bei Ihrer Gemeinde, bevor Sie zum Feuerzeug greifen. In der Regel brauchen Sie nämlich eine Genehmigung und müssen strenge Auflagen, beispielsweise bezüglich des Brandschutzes, erfüllen. Vergessen Sie auch nicht, dass die teils starke Rauchentwicklung zu Ärger mit den Nachbarn führen kann. Diese dürfen Sie nämlich nicht mehr als nur unerheblich durch Immissionen belästigen.

Holz für die Finne

Haben Sie viel Holzschnitt gesammelt, dürfen Sie es zwar nicht auf einem großen Haufen einfach so verbrennen. Besitzen Sie aber eine Feuerschale, können Sie die Zweige und Äste für ein gemütliches Feuerchen nutzen. Feuerschalen mit einem Durchmesser von bis zu einem Meter sind nämlich in der Regel genehmigungsfrei. Bevor Sie aber loszündeln müssen Sie das Holz gut ablagern und trocknen. Grünes oder feuchtes Holz zeigt beim Verbrennen eine starke Rauchentwicklung, die gesundheitsschädlich sein kann. Und auch, wenn das Holz gut durchgetrocknet ist: Denken Sie daran, Ihre Nachbarn nicht unfreiwillig an Ihrem Feuer teilhaben zu lassen.

 

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