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Darf ich Wildtiere füttern?

Sinnvoll oder verboten?

Auch wenn es gut gemeint ist: Wildtiere zu füttern ist meist nicht nur unnötig, sondern oft auch verboten. Dafür gibt es gute Gründe.

Ein Eichhörnchen versucht eine Nuss zu knacken

Aktuelle Rechtsfrage:

Wenn es kälter wird, finden sich in Wäldern und Stadtparks wieder vermehrt Tierfreunde ein, die Enten, Schwäne, Rehe, Wildschweine & Co. großzügig mit Futter versorgen. Aber ist das gut gemeinte Füttern von Wildtieren erlaubt?

Antwort:

Nicht nur für Kinder ist es ein Vergnügen, den Enten am Dorfteich Brot zuzuwerfen oder beim Waldspaziergang Rehe oder Wildschweine mit gesammelten Kastanien, Bucheckern und anderem Futter zu versorgen. Ob und wann Tiere gefüttert werden dürfen, regelt das Jagdrecht. Die jeweiligen Landesjagdgesetze enthalten die Fütterungsregeln. Außerdem verbieten mittlerweile viele Hinweisschilder die gut gemeinten Futterrationen.

Wie lauten die Regeln zur Wildfütterung?

Die Vorgaben in den Landesjagdgesetzen sehen in der Regel lediglich vor, dass Jäger oder Förster Wildtiere in Notsituationen füttern dürfen oder sogar müssen. Ob eine Notsituation vorliegt, entscheidet meist die Jagdbehörde. Beispielsweise in sehr kalten Wintern, in denen die Tiere sonst keine Nahrung finden. Bei üblichen herbst- oder winterlichen Temperaturen brauchen Wildtiere meist ohnehin kein zusätzliches Futter, da sie von Natur aus auf diese Zeiten eingestellt sind.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Darf ich Tiere in freier Wildbahn füttern?

Sie sollten Wild in freier Wildbahn generell nicht füttern. In einigen Bundesländern ist dies ausdrücklich verboten, in anderen auf bestimmte Wildarten begrenzt. In wieder anderen gibt es keine gesetzliche Regelung dazu. Die Jagdbehörden können jedoch örtliche Vorgaben machen. Wer trotz Verbot füttert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Erwischt ein Jäger einen Spaziergänger beim Füttern, darf er ihn festhalten und seine Personalien aufnehmen. Es droht je nach Bundesland ein Bußgeld von 2.500 bis zu 5.000 Euro.

Warum ist Füttern meist verboten?

Jäger und Förster müssen die Tiere vor falscher Nahrung schützen. Denn gerade Brot vertragen Rehe nicht. Gewöhnen sich Wildtiere außerdem an die Nähe der Menschen und werden zahmer, schrecken sie auch weniger vor der städtischen Umgebung in Siedlungsgebieten zurück. Dringen dann beispielsweise Wildschweine in Wohngebiete vor, können sie dort großen Schaden anrichten. Darüber hinaus würde die Anzahl der Wildunfälle im Straßenverkehr steigen. Auch ohne ausdrückliches Verbot sollten Tierfreunde daher von einer nicht artgerechten Wildfütterung absehen.

Darf ich Tiere in der Stadt füttern?

Wer Enten, Schwänen oder Tauben etwas Gutes tun will, wirft ihnen oft altes Brot zu. In diesem Fall müssen sich die Tierfreunde nicht an das Jagd-, sondern an das Stadtrecht halten. Ob Enten oder Schwäne Futter bekommen dürfen, ist in Deutschland nicht grundsätzlich geregelt. Dies kann jede Stadt individuell festlegen. So können Gemeinden beispielsweise per Satzung ein allgemeines Taubenfütterungsverbot erlassen. Tauben gelten in vielen Städten als Plage, da ihr Kot für Gebäude schädlich ist. Deshalb sollen die Einwohner sie nicht noch durch Futter anlocken. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mancherorts mit einem Bußgeld rechnen. 

Gut zu wissen

Wie lauten die Regeln zur Wildfütterung?

Informationen über ein mögliches Fütterungsverbot erhalten Bürger bei ihrer jeweiligen Stadtverwaltung. Verboten ist das Füttern von Tauben, Enten oder Schwänen zum Beispiel in Stuttgart oder München. Ein solches Verbot ist in der Regel durch entsprechende Hinweisschilder in Parks usw. erkennbar. Auch an vielen Teichen und Seen ist im Gegensatz zu früher das Füttern von Wasservögeln mittlerweile verboten. Der Grund: Das Futter ist oft für die Tiere ungesund bis gefährlich. Außerdem belasten Futterreste das Ökosystem und können beispielsweise den Dorfteich erheblich schädigen.

Darf ich Tiere in meinem Garten füttern?

In den meisten Fällen benötigen Wildtiere kein zusätzliches Futter im Winter. Es spricht jedoch nichts dagegen, Meisenknödel aufzuhängen oder ein Futterhäuschen für Amseln und Rotkehlchen aufzustellen. Achten Sie dabei auf die Qualität des Futters und auf den richten Aufstellort. Keinesfalls sollten Sie Tiere mit Essensresten füttern. Diese werden von den Tieren meist nicht vertragen und können ungebetene Gäste wie Waschbären oder Ratten anlocken.

Was sagt der Nachbar dazu?

Bei aller Tierliebe sollten Sie auch an Ihre Nachbarn denken. Füttern Sie im Herbst und Winter Vögel an, können diese zu Belästigungen Ihrer Nachbarschaft führen. Nimmt dann beispielsweise der Vogelkot auf dem unter Ihnen liegenden Balkon unzumutbare Ausmaße an, hat Ihr Nachbar unter Umständen einen Unterlassungsanspruch. Zumindest aber dürfte der nachbarschaftliche Frieden im Haus erheblich belastet werden.

Was gilt in Tierparks und Wildgattern?

Wollen Sie eine schöne Kindheitserinnerung mit Ihrem Nachwuchs teilen, können Sie alternativ ein Wildgatter aufsuchen. Zwar herrscht in den meisten Parks ebenfalls ein strenges Fütterungsverbot. Manchmal gibt es aber auch Futtertage, an denen selbstgesammelte Kastanien, Eicheln oder auch Möhren und Kartoffeln als Futterspende abgegeben werden können. Damit stocken Sie den Wintervorrat des Parks auf und können einen Waldspaziergang mit Ihren Kindern fröhlich zum Sammeln von Kastanien und Bucheckern nutzen.

Stand: 05.10.2026

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