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Dürfen Nachbarn unsere Katze füttern?

Kleine Leckerlis

Wer als Tierfreund keine eigene Katze hat, freut sich meist über Besuch auf vier Pfoten. Füttern sollten Sie die fremde Katze aber besser nicht.

Ein junger Mann füttert seine graue britische Kurzhaarkatze im Wohnzimmer.

Rechtsfrage des Tages:

Freilaufende Katzen holen sich ihre Mahlzeiten auch gerne mal bei freundlichen Nachbarn. Die Besitzer erfreut das nicht immer. Müssen Sie es dulden, wenn Ihr Nachbar immer wieder Ihre Katze füttert?

Antwort:

Katzen gelten als eigenwillige und freiheitsliebende Haustiere. Sind sie als Freigänger unterwegs, bekommen ihre Besitzer sie manchmal länger nicht zu Gesicht. Trotzdem stößt es den Tierbesitzern meist sauer auf, wenn die eigene Katze regelmäßig von anderen Leuten gefüttert und vielleicht sogar beherbergt wird. Artet die fremde Tierliebe aus, können Katzenhalter unter Umständen einen Anspruch auf Unterlassung haben. Gegen ein Leckerli hier und da werden sie sich aber kaum wehren können.

Freigang mit liebevollem Zuhause

Ein fremdes Tier sollte niemand einfach so füttern. Auch wenn es noch so gut gemeint ist. Sie wissen nicht, welches Futter die Katze verträgt und ob deren Besitzer damit einverstanden ist. Außerdem kann es passieren, dass die Katze Sie kurzerhand als neue Familie adoptiert und gar nicht mehr nach Hause geht. Gerade bei Freigängerkatzen sollten Sie nicht davon ausgehen, dass sich die Besitzer nicht um ihr Tier kümmern würden. Je nach Rasse haben Katzen einen ausgeprägten Freiheitsdrang und lieben es, auch durch fremde Gärten zu streifen. Im Normalfall haben sie aber ein sicheres Zuhause, in dem sie ausreichend und gut versorgt werden.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Katze gehört jemand

Auch wenn Katzen allein unterwegs sind und sich nur gelegentlich zu Hause sehen lassen, stehen sie im Eigentum des jeweiligen Halters. Füttert ein Nachbar gezielt eine Katze an und bindet sie so an sich, steht dem Halter ein Unterlassungsanspruch zu. Er kann also gerichtlich eine Unterlassungsverfügung erwirken, die dem Nachbarn das Füttern der Katze unter Androhung einer Strafzahlung verbietet. Die tatsächliche Umsetzung ist allerdings schwierig. Der Tierhalter muss nämlich nicht nur beweisen, dass der Nachbar die Katze regelmäßig anlockt und füttert. Er muss auch nachweisen können, dass dieser Nachbar ihm das Eigentum an der Katze entziehen will. Und das ist in der Praxis meist kaum möglich.

Verwahrloste Tiere

Etwas anderes kann gelten, wenn die Katze tatsächlich kein Zuhause hat. Manchmal entfernen sich Katzen auf ihren Streifzügen so weit von ihrem Heim, dass sie nicht mehr nach Hause finden. Oder sie steigen in ein kuschelig warmes Auto und werden unbemerkt ans andere Ende der Stadt gefahren. Haben Sie den Eindruck, die Katze sei herrenlos und verwildert, sollten Sie sie zunächst beobachten. Fragen Sie in der Nachbarschaft nach und achten Sie auf Aushänge im Supermarkt. Auch bestimmte Plattformen im Internet helfen, Tier und Herr wieder zusammenzubringen. Ist die streunende Katze offensichtlich krank oder unterernährt, gehen Sie mit ihr zum Tierarzt.

Krank durch falsches Futter

Füttert Ihr Nachbar Ihre Katze, macht er sich in der Regel nicht strafbar. Etwas anderes gilt natürlich, wenn er der Katze gezielt gesundheitsschädliches Futter hinstellt und sie erkrankt oder sogar daran stirbt. Dadurch würde er gegen das Tierschutzgesetz verstoßen und sich strafbar machen. Dabei muss ihm die Staatsanwaltschaft allerdings die Tat nachweisen können. Erkrankt ein Tier aufgrund falscher Fütterung, kann das zudem erhebliche Tierarztkosten für den Halter auslösen. Theoretisch könnte er diese Kosten im Wege des Schadenersatzes beim uneinsichtigen Nachbarn geltend machen. Auch hier besteht allerdings ein deutliches Beweisproblem. Der Katzenbesitzer müsste nämlich beweisen, dass die Katze konkret aufgrund der Fütterung durch den betroffenen Nachbarn krank geworden ist. Besucht das Tier während seiner Ausflüge vielleicht auch andere Nachbarn, ist der Nachweis kaum möglich.

Tierliebe in Maßen

Die Grenze zwischen Anfüttern und Entziehung des Tiers sowie bloßer Freundlichkeit ist fließend. Kein Gesetz verbietet es nämlich, eine fremde Katze gelegentlich zu streicheln oder ihr ab und zu eine Kleinigkeit zum Naschen hinzustellen. Solange die Katze nicht gezielt angefüttert wird, können die Katzenbesitzer rechtlich wenig dagegen tun. Ist die Katze als Freigänger unterwegs, müssen die Besitzer entsprechend das eigenbestimmte Verhalten des Tiers akzeptieren. So entschied beispielsweise das Amtsgericht München (Urteil vom 21.03.2018, Aktenzeichen: 132 C 14338/17). In der Entscheidung argumentiert das Gericht, dass Besitzer die Herrschaft über eine freilaufende Katze nicht ausüben könnten, solange das Tier unterwegs ist. Entsprechend könnte eine Herrschaft auch nicht beeinträchtigt werden.

Auf gute Nachbarschaft

Damit es nicht zu Unfrieden oder im schlimmsten Fall sogar zu einer Erkrankung des Tiers durch falsches Futter kommt, sollten Sie mit Ihren Nachbarn klare Absprachen treffen. Akzeptieren Sie, dass Ihre Katze Ihren eigenen Willen hat und vielleicht ganz gern mal bei den Nachbarn vorbeischaut. Umgekehrt sollten Sie Ihre Nachbarn aufklären, welches Futter Ihre Katze verträgt. Bitten Sie darum, das Tier nicht regelmäßig zu füttern. Und vielleicht entwickelt sich daraus sogar eine Möglichkeit, die Betreuung Ihrer Katze während Ihres Urlaubs zu sichern.

Stand: 09.09.2025

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