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Tierarztkosten: Wie werden sie berechnet?

Teures Haustier

Sind Bello oder Mieze krank, spielt für viele Geld keine Rolle. Dennoch sollten Sie wissen, welche Tierarztkosten Sie zu erwarten haben.

Ein Junge und ein Mädchen mit einem Mops.

Rechtsfrage des Tages:

Wer sich ein Haustier anschaffen will, sollte die möglichen Tierarztkosten mitberücksichtigen. Was kostet der Besuch beim Tierarzt und wonach berechnen sich die Gebühren?

Antwort:

Ob Meerschweinchen, Hund oder Katze – Haustiere sind beliebt und finden sich in vielen Familien. Wollen Sie sich auch ein Haustier anschaffen? Vergessen Sie bei Ihrer Planung nicht die Tierarztkosten. Selbst wenn der neue Mitbewohner kerngesund ist, müssen Sie an Kosten für Impfungen und Routineuntersuchungen denken. 

Nicht unüberlegt

Nicht allein wegen der möglichen Tierarztkosten sollte die Anschaffung eines Haustieres gut überlegt werden. Ein Hund verlangt Ihre volle Aufmerksamkeit, auch wenn Sie vielleicht nicht flexibel daheim arbeiten können. Und eine Katze möchte auch versorgt werden, wenn Sie in den Urlaub fahren. Daher sollten Sie ein Haustier nicht aus einer Laune heraus kaufen. Denken Sie sorgfältig nach, ob Sie dem Tier sein Leben lang gerecht werden können.

Gebührenordnung der Tierärzte

Nicht nur bei Krankheit oder Verletzungen fallen Tierarztkosten an. So sollten Hunde und Katzen gechippt werden und einige Impfungen werden dringend empfohlen. Die Kosten eines Tierarztbesuches richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Dort finden Sie unterschiedliche Untersuchungen und Behandlungen mit den entsprechenden Kosten aufgelistet. Tierärzte können von diesen Kosten den 1-fachen, 2-fachen oder 3-fachen Satz berechnen. Eine Erhöhung ist beispielsweise angemessen, wenn es während der Behandlung zu Komplikationen kommt oder das Tier besonders aggressiv ist und von einem Mitarbeiter beruhigt werden muss. Neben diesen Kosten rechnet der Tierarzt auch Arzneimittel, Verbandsmaterial und Laborkosten ab. Je nach Umfang der Behandlung kann so schon eine stattliche Summe zusammenkommen.

Im Notfall teurer

Unfälle passieren immer und überall. Und auch ein Infekt kommt nicht stets zur üblichen Öffnungszeit der Tierarztpraxis. Wie bei Humanmedizinern auch bieten Tierärzte daher einen Notdienst an. Finanziell tragbar war das für viele Praxen in der Vergangenheit kaum. Seit Anfang 2020 gilt eine neue Gebührenordnung für Tierärzte, die teils deutlich höhere Kosten für Tierhalter nach sich zog.

Wenn das Geld nicht reicht

Leider reicht die private Kasse nicht immer aus, um den geliebten Hausgenossen ausreichend zu versorgen. Tierhalter mit geringem Einkommen und finanziellen Nöten können sich nach örtlichen Tiertafeln erkundigen. In vielen Städten und Gemeinden helfen mittlerweile Ehrenamtliche bei der Versorgung von Haustieren. Dort bekommen bedürftige Tierhalter Futterrationen für ihr Haustier. Berechtigte können damit mit etwas Glück trotz überall steigender Kosten weiterhin ihr geliebtes Haustier behalten. Die Tiertafeln, Tierschutzvereine oder Tierheime können im Einzelfall auch unterstützen, wenn ein Tier chronisch erkrankt ist oder operiert werden muss. Ziel ist es, das Tier und auch den Besitzer vor einer Abgabe des tierischen Freundes ins Tierheim zu bewahren.

Gut versichert?

Als Tierbesitzer sollten Sie über eine Krankenversicherung für Ihren felligen Freund nachdenken. Dabei sollten Sie sich gründlich informieren. Häufig gilt für die Versicherung ein Mindest- und ein Höchstalter. Unter Umständen und gerade bei älteren Tieren verlangen die Versicherungen vor Vertragsschluss ein tierärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand des Tieres. Kommt eine Krankenversicherung nicht für Sie in Betracht, können Sie auch eine reine OP-Kostenversicherung abschließen. Diese Policen sind in der Regel günstiger und schützen Sie zumindest teilweise bei hohen Operationskosten.

Tierheime in Not

Nicht nur für private Tierhalter kann der Geldbeutel eng werden. Gerade Tierheime leiden unter den gestiegenen Tierarztkosten. Viele Einrichtungen werden als Dienstleister für die Kommune tätig und haben pauschale Regelungen zur Kostentragung getroffen. Sind Sie tierlieb, wollen sich aber nicht selbst ein Haustier zulegen? Vielleicht denken Sie über eine Spende an Ihr örtliches Tierheim oder einen Tierschutzverein nach. 

Stand: 01.01.2025

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