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Holz aus dem Wald

Günstiges Brennholz für alle?

Im Wald liegen abgebrochene Äste oder ganze Bäume herum. Dürfen Sie sich da für den Kamin zu Hause bedienen?

Ein umgestürzter Baum blockiert den Weg entlang eines Bachs.

Rechtsfrage des Tages:

Nachdem ein Sturm übers Land getobt ist, sind die Folgen meist noch lange sichtbar. Abgeknickte Bäume und Totholz liegen an Straßen, Waldrändern und Parkanlagen. Dürfen Sie dieses Holz als kostenloses Brennholz mitnehmen?

Antwort:

Wer derzeit Holz für seinen Kamin oder Ofen kaufen möchte, muss richtig tief in die Tasche greifen. Oder bekommt gar nicht erst welches. Die steigenden Energiekosten führen dazu, dass viele im Herbst und Winter ihre Wohnzimmer lieber mit einem Holzfeuer wärmen möchten. Umgekehrt entwurzeln heftige Stürme immer wieder Bäume, lassen Äste abknicken oder abreißen. Mancherorts liegt das Totholz tagelang herum und wartet auf den Abtransport. Und auch in den Wäldern liegt überall Holz, das keiner verwendet. Auch wenn es wirkt, als wäre niemand zuständig - einfach mitnehmen dürfen Sie das Holz nicht.

Mein totes Holz!

Für Kamin- und Ofenbesitzer mag dieses Holz verlockend erscheinen. Nämlich als kostenloser Brennstoff zum Beheizen der eigenen vier Wände. Aber Achtung! Von einer Selbstbedienung ist dringend abzuraten. Das Holz gehört nämlich dem Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück der Baum gestanden hat. Private Grundstückseigentümer, die Kommune, Gemeinde, das Land oder der Bund verlieren nämlich nicht ihr Eigentum an dem Holz, nur weil der Baum umgefallen ist oder große Äste abgebrochen sind. Dabei kommt es auch nicht darauf an, wohin das Holz gefallen ist.

Mitnehmen strafbar

Zersägen Sie einen Baum oder zerkleinern einen großen Ast und laden das Holz in Ihr Auto, machen Sie sich tatsächlich wegen Diebstahls strafbar. Das gilt rechtlich sogar, wenn Sie nur einige kleinere Äste aufsammeln. Wobei Sie in der Praxis in diesem Fall wohl eher nicht mit einer Anzeige rechnen müssen. In größerem Stil sollten Sie aber kein Holz abtransportieren. Dann müssen Sie mit einer Anzeige rechnen.

Freigabe zum Abtransport

Dennoch lohnt es sich, die Augen und Ohren offenzuhalten. Manchmal geben einzelne Städte oder Gemeinden das Totholz zum Abtransport frei. Erlaubt ist dann aber meist auch nur so viel mitzunehmen, wie Sie für den normalen Hausgebrauch verwenden können. Und gehört der umgestürzte Baum Ihrem Nachbarn, können Sie ihn einfach fragen. Vielleicht ist er sogar froh, wenn Sie für ihn den Baum entfernen.

Sammeln mit Genehmigung

Einzelne abgebrochene Äste, Rinde und Zweige dürfen Sie im Wald zwar mitnehmen. Holz für den Kamin dürfen Sie aber nicht einfach so sammeln. Möchten Sie sich regelmäßig im nahen Wald mit Holz versorgen, gibt es eine legale Möglichkeit. Sie können nämlich beim zuständigen Forstamt einen Holzsammelschein beantragen. Wo Sie Holz sammeln dürfen, können Sie auf dem Sammelschein nachprüfen. Dieser berechtigt übrigens zunächst nur zum Sammeln von Holz.

Mit der Motorsäge

Der Holzsammelschein berechtigt Sie meist nur dazu, kleineren Ästen mit der Handsäge zu Leibe zu rücken. Die Benutzung einer Motorsäge ist in der Regel untersagt. Wollen Sie einen Baum fällen, brauchen Sie eine besondere Genehmigung. In der Regel teilt das Amt Ihnen dann einen bestimmten Baum zu. Voraussetzung ist aber meist, dass Sie eine Befähigung zum Umgang mit einer Motorsäge nachweisen können. Das Gleiche gilt, wenn Sie einen sogenannten Selbstwerberschein haben. Damit können Sie an bereits gefällten Bäumen Äste und Brennholz absägen. Vielleicht ist ein Motorsägenführerschein eine gute Geschenkidee für den nächsten Geburtstag?

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