Rechtsfrage des Tages:
Ein Strandkorb bietet Schutz vor Wind und Sonne und lädt Badegäste zu einem langen Tag am Stand ein. Welche rechtlichen Regeln sollten Sie kennen?
Antwort:
Urlauber an Nord- und Ostsee wissen sie zu schätzen: gemütliche Strandkörbe, in denen der Tag am Meer noch bequemer wird. Bevor Sie Ihren gemieteten Strandkorb beziehen, sollten Sie aber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Vermieters lesen. Vielerorts ist es beispielsweise nicht gestattet, den Strandkorb in eine Sandburg einzubuddeln. Und Wertsachen sollten Sie auch im Strandkorb nicht unbeobachtet lassen.
Das Kleingedruckte
Auch wenn es lästig ist: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Verleihers sollten Sie sich zu Gemüte führen. Die Vertragsbedingungen der vielen unterschiedlichen Vermieter an den deutschen Küsten ähneln sich zwar häufig stark. Es gibt aber auch regionale Besonderheiten. Um nicht ein vorzeitiges Ende des Strandbesuchs zu riskieren, sollten Sie diese Regeln kennen und einhalten.
Mein Strandkorb, meine Festung
Eigentlich ist es ein typisches Bild. Hat eine Familie einen Strandkorb bezogen, buddelt der Nachwuchs fleißig eine Kuhle rundherum und schmückt den Schutzwall mit Muscheln und Strandgut. Auch wenn es hübsch aussieht: An vielen Stränden ist das verboten. Bei Sturmflut oder Hochwasser kann es nötig sein, Strandkörbe aus der Gefahrenzone zu schaffen. Kuhlen und Sandbunker würden eine schnelle Bergung behindern. Daher finden Sie dieses Verbot meist in den AGB von Vermietern an der Nordseeküste.
Korbkarte und Gästekarte
Während der Nutzung des Strandkorbs sollten Sie Ihre Quittung oder Korbkarte dabeihaben. In den AGB finden Sie regelmäßig den Hinweis, dass diese vom Sicherheitsdienst immer mal wieder überprüft werden. Brauchen Sie für den Urlaubsort eine Gästekarte, müssen Sie diese auch mit sich führen. Ohne die entsprechenden Nachweise können die Aufpasser Sie des Strandkorbs verweisen.
Mietvertrag für gemütliche Stunden
Um überhaupt in den Genuss eines Strandkorbs zu kommen, müssen Sie einen entsprechenden Mietvertrag abschließen. Keine Sorge. Sie werden sich nicht mit einem seitenlangen Vertragswerk auseinandersetzen müssen. Die Preise für Tages- oder Wochenmiete können Sie den Aushängen und den AGB entnehmen. Meist können Sie einen Strandkorb auch für andere Zeitabschnitte mit Beschlag belegen. So bieten die Vermieter meist auch Halbtagstarife oder Saisonanmietungen an. Stornobedingungen und die Kosten einer Absage können Sie erfragen oder auch in den AGB nachlesen.
Sauber und ordentlich
Selbstverständlich sollte es sein, dass Sie mit dem gemieteten Strandkorb pfleglich umgehen. Sie dürfen keinen Müll zurücklassen oder den Strandkorb beschädigen. Geht doch mal etwas zu Bruch, müssen Sie den Schaden dem Betreiber unverzüglich melden. Dieser kann unter Umständen Schadensersatz von Ihnen verlangen. Bei kleineren Beschädigungen dürfen Sie aber durchaus auf eine kulante Lösung hoffen. Übrigens dürfen Sie die Strandkörbe nicht einfach umstellen. Viele Strandkörbe sind einem bestimmten Strandabschnitt zugeordnet und sollen dort auch stehen bleiben. Was absolut tabu ist: den Strandkorb in die Dünen zu schleppen. Diese dürfen aus Gründen des Küsten- und Umweltschutzes nicht abseits der Wege betreten werden.
Geklemmt und geklaut
Strandkorbvermieter schließen in Ihren AGB eine Haftung für Verletzungen und Schäden in der Regel aus. Dennoch gilt, dass sie die Verkehrssicherungspflicht trifft. Werden Sie durch einen nachweislich defekten Strandkorb verletzt, kann eine Haftung für Schadensersatz und Schmerzensgeld trotzdem in Betracht kommen. Gerichtsurteile sind hierzu aber keine bekannt. Der Haftungsausschluss für den Diebstahl von im Strandkorb zurückgelassenen Gegenständen dürfte hingegen greifen. Ohnehin sollten Sie keine Wertgegenstände unbeobachtet am Strand zurücklassen. Und für das Verschwinden des über Nacht stehengelassenen Bollerwagens werden Sie den Vermieter nicht zur Verantwortung ziehen können.
Strandkorb auf Balkonien
Möchten Sie sich Ihr Urlaubsgefühl zu Hause gönnen? Strandkörbe können Sie auch jenseits der Küstenorte erwerben. Im Garten oder auf der Terrasse bieten die gemütlichen Sitzgelegenheiten die Möglichkeit, ein wenig Stranderlebnis zu genießen. Schwieriger kann es auf dem Balkon werden. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Potsdam gilt ein Strandkorb nicht als balkontypisches Sitzmöbel. Es handele sich nicht um eine normale Sitzgelegenheit, da deren Zweck der Sonnen- und Windschutz sei. Außerdem würde deren Größe die Nutzungsmöglichkeiten anderer Balkonbesitzer einschränken (AG Potsdam, Urteil vom 01.03.2018, Aktenzeichen: 31 C 34/17). Hier entschied das Gericht im Rahmen einer Auseinandersetzung zwischen Wohnungseigentümern. Gleiches dürfte aber auch für das Aufstellen eines Strandkorbs auf dem Balkon einer Mietwohnung gelten. Wollen Sie dennoch nicht auf einen Strandkorb verzichten, sollten Sie sich mit Ihren Nachbarn absprechen und Ihren Vermieter um Erlaubnis fragen.
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