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Schwarzfahren: Das kann teuer werden

Keine Bagatelle

Ob absichtlich oder aus Versehen: Wer ohne Fahrschein im Bus oder Zug unterwegs ist, muss mit Konsequenzen rechnen. Nicht nur finanziell.

Im öffentlichen Nahverkehr zahlt eine junge Frau beim Schaffner eine Ticket.

Rechtsfrage des Tages:

Wer in Bus und Bahn ohne Ticket erwischt wird, muss kräftig in die Tasche greifen. Damit ist es aber nicht immer getan. Welche Folgen drohen noch, wenn Sie beim Schwarzfahren erwischt werden?

Antwort:

Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt. Neben einem erhöhten Beförderungsentgelt müssen Sie im Wiederholungsfall sogar mit Post von der Staatsanwaltschaft rechnen. Die Erschleichung von Leistungen ist nämlich strafbar. Haben Sie nur Ihre Monatskarte vergessen, können Sie Ihren Kopf aber meist noch aus der Schlinge ziehen.

Reine Bagatelle?

Gründe fürs Schwarzfahren gibt es viele. Angefangen von einer bloßen Nachlässigkeit bis hin zu offenem Protest gegen den Fahrpreis: Viele halten das Schwarzfahren für eine Kleinigkeit. Dabei entstehen den Verkehrsbetrieben durch Fahrgäste ohne Fahrschein jährlich mehrere Millionen Euro Schaden. Tatsächlich gehen viele Fahrgäste davon aus, eigentlich gar keinen Vertrag mit den Verkehrsbetrieben geschlossen zu haben. Daher hätten sie auch keine Verpflichtung, einen Fahrpreis zu entrichten. Die Rechtsprechung hat aber klar entschieden, dass ein Fahrgast mit dem Besteigen eines Busses oder einer Bahn stillschweigend einen Vertrag zur Beförderung eingeht. Einer ausdrücklichen Erklärung oder gar eines schriftlichen Vertrags bedarf es für einen wirksamen Vertragsschluss gerade nicht.

Erschleichen von Leistungen

Dass das Schwarzfahren keine Bagatelle ist, zeigt ein Blick in das Gesetz. Nach § 265a Strafgesetzbuch (StGB) macht sich strafbar, wer die Beförderung durch ein Verkehrsmittel in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten. Damit wird klar: Jede Schwarzfahrt ist eine Straftat. Wer angezeigt und verurteilt wird, muss mit einer Geldstrafe und im Wiederholungsfall sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

Erhöhtes Beförderungsentgelt

Auch wenn rechtlich eine Fahrt ohne gültigen Fahrschein eine Straftat ist, so können Sie auch Glück haben. Es handelt sich um ein Antragsdelikt und wird daher nur auf Anzeige der Verkehrsbetriebe verfolgt. Ausnahme: die Staatsanwaltschaft nimmt ein besonderes öffentliches Interesse an. Dann bedarf es nicht einmal einer Anzeige. Allerdings drücken die meisten Betriebe beim ersten Mal ein Auge zu. Sie müssen aber mit einem erhöhten Beförderungsentgelt rechnen. Werden Sie häufiger erwischt, droht sogar ein Hausverbot. Steigen Sie dann trotzdem wieder in eine Bahn ein, können Sie zusätzlich wegen Hausfriedensbruch belangt werden.

Rausreden? Lieber nicht!

Einen Kontrolleur sollten Sie lieber nicht versuchen, hinters Licht zu führen. Wollen Sie ihm eine alte Fahrkarte unterjubeln, steht nämlich auch eine Strafbarkeit wegen zumindest versuchten Betrugs im Raum. Manipulieren Sie zudem eine Fahrkarte und werden erwischt, können Sie den Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllt haben. Die Strafrahmen dieser Delikte sind deutlich höher als das Erschleichen von Leistungen.

Schwarzfahren aus Versehen

Nicht jeder, der ohne Fahrschein unterwegs ist, ist auch gleich bösen Willens. Hat der Fahrkartenautomat gestreikt, sollten Sie sich Uhrzeit und Standort genau notieren. Am besten machen Sie ein Foto des defekten Automaten. Im Bus oder in der Bahn müssen Sie dann aber einen Schaffner suchen und den Fahrschein nachlösen. Oder Sie müssen an der nächsten Station aussteigen und den dortigen Automaten nutzen. Setzen Sie sich einfach gemütlich hin und genießen die Fahrt, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Das Argument, Ihr Handy-Akku sei leer und daher könnten Sie das Handy-Ticket nicht vorzeigen, zieht übrigens nicht. Haben Sie sich für einen solchen Fahrschein entschieden, müssen Sie auch für einen vollen Akku sorgen. Und den Fahrschein müssen Sie auch ohne Internetverbindung abrufen können.

Monatskarte vergessen

Etwas anders ist die rechtliche Situation, wenn Sie Ihre Monatskarte vergessen haben. Diese können Sie innerhalb einer Woche bei dem Verkehrsbetrieb vorzeigen und zahlen nur eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro. Gleiches gilt, wenn Sie zum Monatswechsel vergessen haben, das abgelaufene Ticket gegen das neue zu tauschen. In beiden Fällen ist aber Voraussetzung, dass die Fahrkarte personalisiert ist. Haben Sie eine übertragbare Karte, kommen Sie um das erhöhte Beförderungsentgelt meist nicht herum.

Besonderheit beim 9-Euro-Ticket

Haben Sie sich ein 9-Euro-Ticket gekauft, müssen Sie noch an etwas anderes denken. Dieser Fahrschein ist personalisiert und nur gültig, wenn Sie Ihren Namen eingetragen haben. Außerdem müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass dabeihaben. Schauen Sie sich das Ticket mal genau an. Die Voraussetzungen sind darauf nämlich deutlich vermerkt. Haben Sie den Fahrschein nicht ausgefüllt oder Ihren Ausweis nicht dabei, fahren Sie schwarz. In den meisten Gebieten kostet das 60 Euro.

Maske nicht vergessen

Neben der Pflicht zum Entrichten des Fahrpreises sind Fahrgäste immer noch verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Daher müssen Sie vielerorts mit einem saftigen Bußgeld rechnen, wenn Sie ohne Maske in Bus oder Bahn erwischt werden. Es können Bußgelder zwischen 50 Euro und 250 Euro fällig werden.

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