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Fremde Samtpfoten im eigenen Garten

Katze zu Besuch

Auch wenn Sie wahrlich kein Katzenfreund sind: Gegen gelegentliche Besucher in Ihrem Garten können Sie kaum etwas machen.

Rechtsfrage des Tages:

Katzen kümmern sich bei ihren Touren durchs Revier nicht um Zäune und Grundstücksgrenzen. Und so manchem Garten statten sie einen regelmäßigen Besuch ab. Müssen Sie es dulden, wenn die Nachbarskatze Ihren Garten als Jagdrevier oder sogar als Toilette nutzt?

Antwort:

Nicht jeder ist ein Katzenfreund. Tote Mäuse auf der Terrasse und wilde Kämpfe in der Nacht tragen nicht unbedingt zum nachbarschaftlichen Frieden bei. Da ist es nicht verwunderlich, dass frei laufende Katzen immer wieder die Gerichte beschäftigen. Bei der Beurteilung einer Duldungspflicht kommt es auf den Einzelfall an. Allerdings müssen Sie den tierischen Besuch dulden, sofern dieser das Grundstück nicht unzumutbar beeinträchtigt.

Was heißt unzumutbar?

Geht von einem Grundstück eine unzumutbare Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks aus, so hat der Nachbar einen Anspruch auf Beseitigung dieser Beeinträchtigung und Unterlassung. In Betracht kommt dabei jegliche Art von Belästigung wie üble Gerüche, Lärm oder auch Verschmutzungen durch Tiere. Tatsächlich muss es dabei noch nicht einmal zu einem konkreten Schaden kommen. Wann die Grenze der Zumutbarkeit überschritten ist, kommt allerdings auf den jeweiligen Einzelfall an. Jedenfalls müssen Grundstücksnachbarn eine bloße Unannehmlichkeit dulden.

Katze als Beeinträchtigung?

Frei laufende Katzen kennen keine Grundstücksgrenzen. Es gehört zum typischen Verhalten einer Katze, durch ihr Revier zu streifen und dabei auch fremde Gärten zu besuchen. Dieses artgerechte Verhalten müssen Nachbarn dulden. Gegen einen gelegentlichen Ausflug ist daher nichts einzuwenden. Auch regelmäßige Stammgäste müssen Sie hinnehmen, solange diese sich zu benehmen wissen. Nicht mehr dulden müssen Grundstückseigentümer die Nachbarskatzen, wenn diese eine große Menge Kot im Garten hinterlassen.

Schadenersatz für Verschmutzung und Schäden

Ärgerlich wird es, wenn die Nachbarskatze die teuren Zierfische aus dem Gartenteich angelt oder bei einem Revierkampf den alten Rosenbusch zerfetzt. Für Schäden durch Pfoten, Krallen und Kot muss der Tierhalter einstehen. Den Übeltäter zu überführen kann aber schwierig werden. Der Geschädigte muss nämlich nachweisen können, welche Katze das Beet umgepflügt oder die bunten Goldfische aus dem Teich gefischt hat. Laufen mehrere Katzen regelmäßig durch Ihren Garten, müssen Sie sich schon auf die Lauer legen und beispielsweise Beweisfotos schießen.

Hund vs. Katze

Besonders prekär kann es werden, wenn eine Katze einen Garten besucht, in dem ein Hund sein Revier hat. Geraten Hund und Katze aneinander, stehen nicht selten hohe Tierarztkosten an. Tierhalter haften grundsätzlich für Schäden, die durch ihr Tier verursacht werden. Dabei kommt es nicht auf ein Verschulden an und wo es zu Verletzungen oder Sachschäden gekommen ist. Daher kann der Hundehalter unter Umständen vom Besitzer der Katze für die Tierarztkosten belangt werden. Ob eine „Mitschuld“ der Katze durch Eindringen in das Revier des Hundes in Betracht kommt, ist zwar grundsätzlich denkbar. Da die Haltung als frei laufende Katze aber artgerecht und nicht verboten ist, kommt es wiederum erheblich auf den Einzelfall an. Umgekehrt ist natürlich auch eine Haftung des Katzenhalters denkbar, wenn das Tier einen Hund auf seinem Grundstück angreift und verletzt. In diesen Fällen wird ohne eine einvernehmliche Einigung vermutlich ein Gericht entscheiden müssen.

Katzensicherer Garten

Nicht nur im Internet finden Sie diverse Tipps und Apparate, um Katzen abzuschrecken. Achtung! Auch wenn sie frei verkäuflich sind - so einige Ideen zur Abwehr von Katzen verstoßen gegen das Tierschutzrecht. So dürfen Sie zwar bedenkenlos Kaffeesatz im Garten verteilen oder laut in die Hände klatschen, um eine Katze zu vertreiben. Sie dürfen einem Tier aber weder Schmerzen noch andere Schäden zufügen. Damit verstoßen Sie gegen das Tierschutzgesetz und machen sich sogar strafbar. Eine Katze mit Steinwürfen zu vertreiben ist selbstverständlich ebenso verboten wie das Auslegen von Giftködern. Gegen einen vorsichtigen Spritzer Wasser dürfte hingegen nichts einzuwenden sein.

Nachbarschaftlicher Frieden

Bevor die Situation eskaliert oder es sogar zu einem Gerichtsverfahren kommt, sollten sich Nachbarn grundsätzlich zusammensetzen und aussprechen. Mit gegenseitigem Verständnis kann häufig eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, beispielsweise durch einen geeignet hohen Zaun zwischen den Grundstücken.

 

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