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Im Bus keine großen Scheine

Kleingeld an Bord?

Große Scheine sind in Bus und Bahn nicht willkommen. Den Fahrpreis sollten Sie deshalb möglichst passend dabei haben.

Rechtsfrage des Tages:

Haben Sie gerade kein Kleingeld zur Hand? Dann kann es passieren, dass Sie im Bus nicht mitgenommen werden. Große Geldscheine sind dort nämlich verpönt. Aber müssen Sie den Fahrpreis immer genau abgezählt dabei haben?

 

Antwort:

Natürlich erwartet niemand von Ihnen, dass Sie den Fahrpreis in Bus und Bahn auf den Cent genau parat haben. Umgekehrt können Sie nicht davon ausgehen, bei einem Fahrpreis von 2,70 € Ihren Hunderteuroschein gewechselt zu bekommen.

In den Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Omnibusverkehr (BefBedV) wird darum gebeten, dass der Fahrgast das Geld möglichst passend dabeihaben soll. Die einzelnen Verkehrsbetriebe haben diese Regelung übernommen und teilweise modifiziert. Meist ist in den jeweiligen Beförderungsbedingungen genau festgelegt, welcher Geldschein noch akzeptiert wird und wie viele Geldmünzen in Ordnung gehen. Sie dürfen dabei auch nicht vergessen, dass Busse und Bahnen keine Wechselstuben sind. Welche Grenzen konkret gelten, können Sie den Beförderungsbedingungen Ihres Verkehrsbetriebs entnehmen.

Letztlich ist es einem Busfahrer nach dem Wortlaut der Bedingungen nicht verboten, einen größeren Geldschein anzunehmen. Er ist aber genauso wenig dazu verpflichtet. Ist die Kasse voll, haben Sie vielleicht Glück und können trotz anderslautender Bedingungen mit einem größeren Geldschein bezahlen.

Was viele nicht wissen: Reicht das Wechselgeld nicht, können Sie sich vom Fahrer eine Quittung ausstellen lassen. Diese können Sie dann beim Verkehrsbetrieb gegen Bargeld eintauschen.

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