
Rechtsfrage des Tages:
Leben ältere oder kranke Menschen alleine, ist Hilfe im Notfall nicht immer gleich zur Stelle. Ein Hausnotruf kann dann helfen und dazu beitragen, möglichst lange im eigenen Zuhause leben zu können. Welche Zuschüsse können Betroffene in Anspruch nehmen?
Antwort:
Wird der Alltag aufgrund von Alter oder einer Erkrankung schwierig allein zu meistern, bedeutet das nicht immer den zwangsläufigen Umzug in ein Pflegeheim. Alleinlebende ältere, chronisch kranke oder behinderte Menschen brauchen allerdings eine Absicherung für den Notfall. Mit einem Hausnotrufsystem können sie im Ernstfall durch einen einfachen Knopfdruck Hilfe holen. In bestimmten Fällen werden die Kosten des Notfallsystems sogar von der Pflegekasse übernommen.
Ein Knopf für die Sicherheit
Für ältere Menschen ist es häufig wichtig, so lange wie möglich in ihrer eigenen häuslichen Umgebung leben zu können. Kommt es aber zu Erkrankungen oder einer Pflegebedürftigkeit, ist in vielen Fällen schnelle Hilfe vonnöten. Eine gute Möglichkeit bieten Hausnotrufsysteme. Sie erhalten einen Notfallknopf, den Sie je nach System wie eine Uhr am Handgelenk oder an einer Schnur um den Hals tragen können. Brauchen Sie Hilfe, können Sie durch Drücken des Knopfes mit dem zuständigen Dienst Kontakt aufnehmen. Dieser schickt dann schnelle und kompetente Hilfe.
Gut zu wissen ...
Selbst wenn der Notruf nicht ausgelöst wird, können zusätzliche Dienste eine gewisse Sicherheit bieten. Es gibt die Möglichkeit, per Knopfdruck zum Beispiel morgens und abends zu signalisieren, dass alles in Ordnung ist. Bleibt das Signal aus, schickt der Dienstleister automatisch jemanden, der nach dem Rechten sieht. Die Dienstleistung muss aber meist dazugebucht werden.
Kostenerstattung
Als Kosten fallen neben der Einrichtung monatliche Beträge an. Außerdem können Sie häufig noch besondere Dienste buchen, wie beispielsweise die Tagestaste oder ein Rauchwarnsystem. Als technisches Hilfsmittel könnten die Kosten für den Hausnotruf in bestimmten Fällen von der Pflegekasse übernommen werden. Das Hausnotrufsystem erkennen die Krankenkassen offiziell als Hilfsmittel an. Voraussetzung für die Bewilligung ist ein bestimmter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) oder eine eingeschränkte Alltagskompetenz. Diese kann auf einer psychischen oder geistigen Behinderung beruhen, unabhängig vom Alter. Die nur eingeschränkte Alltagskompetenz wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft und bescheinigt. Außerdem müssen Sie den ganzen oder größten Teil des Tages allein sein. Eine Übernahme ist auch möglich, wenn Sie mit jemandem zusammenleben, der im Notfall keine Hilfe leisten kann.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Für die Aufstellung, Installation und Inbetriebnahme sowie die Einweisung in die Benutzung kann die Pflegekasse einen Anteil der Kosten übernehmen. Monatliche Kosten für das betriebsbereite System zahlt die Pflegekasse in Höhe von bis zu 25,50 Euro. Meist verrechnet die Pflegekasse die Zuschüsse mit den monatlichen Kosten. Sie müssen dann nur die Differenz zwischen der Rechnung des Anbieters und der Zuzahlung der Pflegekasse zahlen. Haben Sie nur Standardleistungen gebucht, kann eine Zuzahlung ganz entfallen. Für zusätzliche Leistungen, wie beispielsweise einen Schlüsselservice, zahlt die Pflegekasse nicht. Diese Kosten müssen Sie selbst tragen.
Weitere Förderungen
Menschen mit geringem Einkommen können auch beim Sozialamt eine teilweise Kostenübernahme beantragen. Dafür müssen sie ihre Einkommensverhältnisse und Ersparnisse offenlegen. Zudem muss ein Arzt die Notwendigkeit eines Notrufsystems bestätigen. Übrigens: Nicht pflegebedürftige aber beispielsweise gehbehinderte Menschen können einen Hausnotruf unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls bezuschusst bekommen. Dies kann im Zuge eines Umbaus der Wohnung als barrierefrei durch Fördermittel der KfW oder der Förderbanken des Bundeslandes erfolgen.
Wussten Sie, dass ...
… Sie die Kosten des Hausnotrufs als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen können?
Der Weg zum Notfallknopf
Damit die Pflegekasse Ihr Hausnotrufsystem unterstützt, müssen Sie zunächst einen Pflegegrad beantragt haben. Dann stellen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse oder dem Sozialhilfeträger. Diese prüfen den Antrag und erteilen Ihnen bei Vorliegen aller Voraussetzungen eine Kostenübernahmeerklärung. Sobald diese vorliegt, installiert Ihr Anbieter das System und weist Sie in die Bedienung ein. Erkundigen Sie sich vorher: Manche Pflegekassen verlangen vor der Bewilligung die Vorlage eines Kostenvoranschlags.
Angebote vergleichen
Damit Sie den für Sie richtigen Partner finden, sollten Sie die Angebote und das Leistungsspektrum der verschiedenen Anbieter sorgfältig prüfen. Holen Sie sich kostenlose Angebote ein. Zwischen vielen Anbietern bestehen deutliche Preisunterschiede. Gerade wenn Sie zusätzlichen Service neben den Standardleistungen buchen möchten, lohnt sich ein Vergleich. Diese Kosten müssen Sie schließlich selbst tragen.
Stand: 14.05.2025
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