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Haftung für den Gartenteich

Gefahren erkennen

Gartenteiche sind wunderschön, bergen aber auch Gefahren. Vor allem für Kinder. An einige Punkte sollten Sie bei der Planung denken.

Kleinkind steht barfuß mit selbst gebastelter Angel an einem Gartenteich.

Rechtsfrage des Tages:

Ein Teich ist eine Bereicherung für jeden Garten. Allerdings birgt er gerade für Kinder erhebliche Gefahren. Wie müssen Sie Ihren Gartenteich sichern und wann haften Sie für Unfälle?

Antwort:

Ein Gartenteich stellt für viele Hobbygärtner die Krönung ihres grünen Paradieses dar. Leider birgt ein Teich auch einige Gefahren. Wasser übt auf die meisten Kinder eine geradezu magische Anziehungskraft aus. Daher ist es richtig, sich über die Absicherung des Gewässers Gedanken zu machen. Als Eigentümer tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht für Ihr Grundstück. Gleiches gilt für Mieter, die einen Garten mit gemietet haben.

Sicherung des Grundstücks

Sie haben grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, dass von Ihrem Grundstück keine Gefahr für andere ausgeht. Dazu gehört die winterliche Streupflicht genauso wie der Rückschnitt morscher Bäume an der Grenze zum Fußweg. Auch ein Teich stellt eine potenzielle Gefahrenquelle dar. Die Rechtsprechung ist in der Regel sehr streng. Von Teichbesitzern wird gefordert, das Grundstück einzuzäunen und selbst vor unbefugtem Betreten abzusichern. Ist dies nicht möglich, müssen sie die Wasseroberfläche abdecken. Neuere Urteile sind nicht mehr ganz so streng. Einige Gerichte gehen davon aus, dass Teichbesitzer nicht mit einer Aufsichtspflichtverletzung der Erziehungsberechtigten rechnen müssten. Diese Rechtsprechung ist aber nicht gefestigt. Daher kann es sein, dass die Gerichte künftig wieder an den strengen Anforderungen festhalten.

Kinder in der Nachbarschaft

Eine gesteigerte Verkehrssicherungspflicht kann sich bei Kindern in der Nachbarschaft ergeben. Sicherlich kennen Sie die Nachbarskinder schon eine Weile. Kommen diese immer mal wieder zu einer Stippvisite zu Ihnen in den Garten? Selbst wenn Sie dies ausdrücklich verboten haben, müssen Sie besonders gut aufpassen. Wenn Sie nämlich mit unangemeldetem Besuch rechnen müssen, steigert sich auch Ihre Pflicht, Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Sie sollten auf jeden Fall auch mit Ihren Nachbarn sprechen. Sind diese sensibilisiert, passen sie sicherlich nochmal besser auf ihren Nachwuchs auf. Und vielleicht ist dies die Gelegenheit, mit den Nachbarn über einen vernünftigen Gartenzaun zwischen Ihren Grundstücken zu sprechen.

Sorgfältig planen

Letztlich möchte bei aller Juristerei niemand einen Kinderunfall am oder im Teich erleben. Daher sollten Sie den Platz für den Teich sorgfältig wählen und absichern. Beispielsweise wäre es nicht ratsam, den Gartenteich an der offenen Grundstücksgrenze direkt neben einem Kinderspielplatz anzulegen. Ist Ihr Garten hingegen nur vom Haus aus erreichbar und das Grundstück komplett eingezäunt, dürften Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht Genüge getan haben. Letztlich kommt es wie immer auf den Einzelfall an.

Vogelschutz

Nicht nur Teichbesitzer lieben bunte Goldfische und prächtige Koikarpfen. Auch Reiher und Kormorane freuen sich über eine Bereicherung ihres Speiseplans. Möglichkeiten zur Abwehr der ungebetenen Besucher gibt es viele. Dabei müssen Sie aber darauf achten, dass die Schutzmaßnahmen ein Tier weder verletzen noch töten. Dadurch würden Sie sich sogar strafbar machen. So musste ein Teichbesitzer das gespannte engmaschige Netz von seinem Teich wieder entfernen. Nach Ansicht der Richter bestand nämlich die Gefahr, dass sich Vögel im Netz verfangen und elend zugrunde gehen könnten (Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 24.03.2009, Aktenzeichen L 136/09.NW). Im Handel finden Sie aber viele Alternativen, die die Vögel wirksam verscheuchen und diese dabei nicht gefährden.

Seichtes Wasser und Regentonnen

Gehen Sie bei der Planung nicht davon aus, dass nur ein tiefer Teich zur tödlichen Gefahr für ein Kind werden kann. Auch in seichtem Wasser können Kinder ertrinken. Und eine gut gefüllte Regentonne sollten Sie auch nicht unabgedeckt stehen lassen. Rechnen Sie stets mit der Neugier von Kindern und sichern Sie mögliche Gefahrenquellen ab.

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