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Das Wichtigste zum gerichtlichen Mahnverfahren

Auf einen Blick

Kurz & knapp: Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen zum gerichtlichen Mahnverfahren, um sich einen Überblick zu verschaffen.

  • Gerichtliche Mahnverfahren sind zulässig bei Geldforderungen (Euro)
  • Typische Beispiele sind direkte Ansprüche auf Zahlung aus Kauf-, Miet-, Pacht-, Reise- oder Werkverträgen oder Rückforderungen einer geleisteten (An-)Zahlung nach Rücktritt oder Widerruf
  • Bei Geldforderungen aus einem Arbeitsverhältnis und bei Ansprüchen mit Auslandsbezug (grenzüberschreitende Ansprüche) ist ein besonderes Verfahren einzuhalten. 
  • Ein Internetangebot der Justiz – www.online-mahnantrag.de – stellt ein interaktives Formular zum Ausfüllen bereit. Eine Online-Hilfe unterstützt Sie dabei.
  • Auf der Internetseite www.mahngerichte.de finden Sie zahlreiche sehr gute Ausfüllbeispiele, Muster, Informationen und einen Kostenrechner der Justizbehörden.
  • Es besteht beim Mahnverfahren kein Anwaltszwang
  • Sie müssen Ihren Zahlungsanspruch im Mahnantrag weder begründen noch müssen Sie Beweismittel schicken.  
  • Die Gebühren für einen Mahnbescheid sind gesetzlich festgelegt. Bis zu einer Forderung (Streitwert) von 1.000 Euro kostet Sie das Verfahren 36 Euro Gerichtsgebühr.
  • Den Mahnbescheid kann sowohl eine Privatperson beantragen als auch ein Unternehmen. Auch die Gegenseite kann sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person (z. B. GmbH, AG) sein. 
  • Es gibt zentrale Mahngerichte, die die Mahnsachen bearbeiten (www.mahngerichte.de). 
  • Ein Mahnbescheid hemmt die Verjährung.  

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