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Falsch zugestellte Post: wohin damit?

Nicht in die Tonne!

Es kann immer mal passieren, dass ein Brief falsch in Ihrem Briefkasten landet. Einfach wegwerfen sollten Sie ihn aber nicht.

Briefkästen einer Wohnanlage sind mit Werbepost gefüllt.

Rechtsfrage des Tages:

Entdecken Sie beim Durchschauen Ihrer Post einen falsch zugestellten Brief, sollten Sie ihn nicht einfach so entsorgen. Was können Sie tun, wenn Sie nicht der Empfänger sind?

Antwort:

Es kann immer mal passieren. Ein Brief wandert versehentlich in den falschen Briefkasten. Natürlich mag es lästig sein, sich um den verirrten Brief zu kümmern. Werfen Sie diesen aber weg oder öffnen ihn aus Neugier, können Sie sich sogar strafbar machen. Stecken Sie ihn lieber in den nächsten öffentlichen Briefkasten.

Bitte nicht öffnen!

Ist Post nicht an Sie adressiert, geht Sie der Inhalt nichts an. Entsorgen Sie das Schreiben kurzerhand in der Papiertonne, können Sie sich wegen Sachbeschädigung strafbar machen. Öffnen sollten Sie den Brief trotz aller Neugier auch nicht. Das stellt einen Verstoß gegen das Briefgeheimnis dar. Rein praktisch stellt sich natürlich die Frage, ob Ihre Tat entdeckt wird. Wird Post für Sie aber fehlgeleitet, freuen Sie sich auch, wenn sie den Weg dann doch noch zu Ihnen findet.

Einmal retour

Falsch zugestellte Briefe können Sie einfach in einen Briefkasten der Deutschen Post werfen. Dabei können Sie „Empfänger unbekannt“ oder Ähnliches darauf vermerken. Vorgeschrieben ist das aber nicht. Natürlich brauchen Sie auch keine neue Briefmarke draufzukleben. Achten Sie aber darauf, ob das Schreiben vielleicht von einem anderen Zusteller versandt wurde. Dann müssen Sie einen entsprechenden Briefkasten suchen oder Sie erkundigen sich beim Zustelldienst. Viele Anbieter stellen als Service bereit, den verirrten Brief bei Ihnen abzuholen.

Zum Nachbarn

War der Brief eigentlich für Ihren Nachbarn oder einen anderen Bewohner in Ihrem Mehrfamilienhaus gedacht, ist der Weg ganz einfach. Befördern Sie den Brief einfach in den richtigen Kasten. Oder geben Sie ihn direkt beim Nachbarn ab. Sie können das Kuvert auch Ihrem Postzusteller wieder mitgeben, wenn Sie ihm morgens über den Weg laufen. Klappt das alles nicht, können Sie den Brief sogar im örtlichen Fundbüro abgeben.

Immer wieder falsche Post

Finden Sie nur gelegentlich einen fremden Brief in Ihrem Postkasten, dürfte das nicht weiter schlimm sein. Passiert das häufiger, wird es dann doch schnell zum Ärgernis. Am besten sprechen Sie Ihren Postzusteller darauf an. Vermutlich ist er Ihnen für den Hinweis dankbar und achtet künftig besser auf Name und Anschrift. Häufen sich weiter die Falschzustellungen, sollten Sie sich bei der Post oder dem privaten Briefdienst beschweren und eine Reklamation abgeben.

Selbst falsch eingeworfen

Umgekehrt kann es auch passieren, dass Sie versehentlich einen Brief ohne Briefmarke oder zu wenig Porto in einen Briefkasten stecken. Haben Sie Ihre Absenderdaten vermerkt, erhalten Sie den Brief zurück und können ihn ausreichend frankiert nochmal auf die Reise schicken. Nachporto brauchen Sie nicht zu bezahlen. Selbst wenn die ursprüngliche Briefmarke nicht ausreichte, müssen Sie nur die Differenz nachkleben. Ohne Absender versucht die Post an den Empfänger zuzustellen, der dann aber Nachporto zahlen muss.

Falscher Kasten

Neben der Deutschen Post gibt es mittlerweile viele private Anbieter. Haben Sie einen Brief mit einer Marke eines solchen Anbieters in einen gelben Kasten der Deutschen Post geworfen, verfährt diese wie mit einem nicht oder nicht ausreichend frankierten Brief. Haben Sie den Briefkasten umgekehrt verwechselt, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Die privaten Anbieter übergeben mit Marken der Deutschen Post frankierte Umschläge in der Regel an diese zur Zustellung.

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