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Einbruchschutz mit staatlicher Förderung

Sicheres Heim

Wollen Sie Ihre alte Haustür durch eine einbruchhemmende Tür ersetzen? Dann sollten Sie über mögliche Zuschüsse Bescheid wissen.

Rechtsfrage des Tages:

Zu Hause möchten Sie sich sicher und geborgen fühlen. Dazu gehört auch eine solide Haustür und moderne Fenster. Wollen Sie Ihr Eigenheim vor Einbrechern schützen, können Sie Fördermittel in Anspruch nehmen. Wie geht das?

Antwort:

Wenn es abends wieder früher dunkel wird, haben Einbrecher häufig ein leichteres Spiel als im strahlenden Sonnenschein. Nicht umsonst steigt im Winter regelmäßig die Zahl der Wohnungseinbrüche an. Mit sicheren Fenstern und einer stabilen Tür können Sie schon viel erreichen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Privatpersonen dafür interessante Fördermöglichkeiten.

Einbruch und seine Folgen

Nach Angaben der Ermittlungsbehörden nimmt seit längerer Zeit die Zahl der Einbrüche dramatisch zu. Verschaffen sich Langfinger Zutritt zu Ihren vier Wänden, müssen Sie meist nicht nur einen finanziellen oder ideellen Schaden hinnehmen. Viele Einbruchsopfer leiden auch lange Zeit danach noch psychisch an den Folgen eines Einbruchs. Möchten Sie Vorkehrungen treffen, gibt Ihnen zum Beispiel die Polizei hilfreiche Tipps, wie Sie Ihr Zuhause besser gegen Einbrüche schützen können. Beispielsweise kann der Einbau von Fenstergittern, Rollläden oder einbruchshemmenden Haustüren bösen Buben die Arbeit deutlich erschweren und Ihr Objekt damit für diese uninteressant machen. 

Förderung für Einbruchschutz

Bereits seit Sommer 2014 fördert die KfW bauliche Maßnahmen zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden. Sie gewährt allen Antragsberechtigten zinsgünstige Darlehen und Privatpersonen Investitionszuschüsse. Allerdings kann diese Fördermaßnahme teilweise nur im Zusammenhang mit bestimmten anderen Förderprojekten abgerufen werden. Hierbei kommt es darauf an, ob Sie neue Fenster oder beispielsweise einbruchhemmende Türen einbauen wollen.

Kombination möglich

Nehmen Sie das Förderprodukt "Energieeffizient Sanieren" oder "Altersgerecht Umbauen" in Anspruch, sollten Sie sich gleich zusätzlich über die Fördermöglichkeiten hinsichtlich des Einbruchschutzes informieren. Wollen Sie nämlich zur Energieeinsparung neue Fenster einbauen, können Sie diese auch gleich mit zusätzlichen Rollläden ausstatten. Die beiden Förderprodukte können Sie auch kombinieren. Wichtig ist, dass die Maßnahmen zum Einbruchschutz in unmittelbarem Zusammenhang mit dem altersgerechten Umbau oder der Sanierung aus energetischen Gründen stehen.

Antrag richtig stellen

Denken Sie auch daran, dass Sie den Antrag vor der Baumaßnahme stellen müssen. Antragsberechtigt sind neben Privatpersonen auch Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen und sogar Mieter. Diese sollten aber mit ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung treffen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der KfW.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Je nach Projekt können Sie einen Zuschuss von bis zu 1.600 Euro bekommen. Ihre förderfähigen Investitionskosten müssen aber mindestens 500 Euro und dürfen höchsten 15.000 Euro pro Wohneinheit betragen. Für Kosten zwischen 500 Euro und 1.000 Euro bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent. Schlägt das Projekt mit mehr als 1.000 Euro zu Buche, erhalten Sie für den Betrag über 1.000 Euro dann weitere 10 Prozent.

Spezielle Programme

Erkundigen Sie sich auch nach speziellen Programmen in Ihrem Bundesland. In verschiedenen Bundesländern werden Sie Programme finden, die einen finanziellen Anreiz zur Einbruchsicherung des Eigentums geben sollen. Diese sind sogar mit den KfW-Förderprogrammen kombinierbar, sofern dies im Landesprogramm nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

 

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