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Bürokratie rund um den Nachwuchs

Kindergeld & Co.

Die Geburt eines Kindes wird getrübt durch den dazugehörigen Behördenmarathon. Was müssen Eltern wo beantragen?

Eltern mit Baby beim Umzug.

Rechtsfrage des Tages:

Werdende Eltern beginnen meist lange vor der Geburt, sich auf den Nachwuchs vorzubereiten. Ist das Kind endlich da, möchten sie sich schließlich voll und ganz ihm widmen. Doch auch dann ist noch viel zu organisieren. Welche Behördengänge stehen eigentlich rund um die Geburt an?

Antwort:

Eine Geburt ist mit viel Bürokratie verbunden. Sowohl vorher als auch nachher müssen Eltern zahlreiche Anträge stellen und Anmeldungen erledigen.

Mutterschaftsgeld

Für sozialversicherungspflichtig beschäftigte werdende Mütter gilt: Beantragen Sie das Mutterschaftsgeld rechtzeitig vor Beginn der Frist. Sie bekommen es 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlings- oder Frühgeburten verlängert sich die Frist nach der Entbindung auf 12 Wochen. 

Das Mutterschaftsgeld zahlt Ihre Krankenkasse, und zwar maximal 13 € täglich. Ist Ihr Nettogehalt höher als Ihr Anspruch auf Mutterschaftsgeld, bekommen Sie die Differenz als Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Wichtig: Stellen Sie unbedingt einen schriftlichen Antrag und legen Sie eine Bescheinigung Ihres Frauenarztes über die Schwangerschaft bei. 

Privat versicherte Mütter

Sind Sie privat krankenversichert, erhalten Sie kein Mutterschaftsgeld von Ihrer Versicherung. Stattdessen zahlt Ihnen das Bundesversicherungsamt einmalig bis zu 210 €. Ihr Arbeitgeber stockt die Zahlung so weit auf, als wären Sie gesetzlich versichert. Privat versicherte Mütter erhalten demnach ihr Nettogehalt abzüglich der täglichen 13 €, die sonst die Krankenkasse zahlen würde.

Anerkennung der Vaterschaft

Sind Sie als werdende Eltern verheiratet, gilt der Ehemann automatisch als Vater des Kindes. Er hat zusammen mit seiner Frau das Sorgerecht. Sie müssen also nichts unternehmen.

Sind Sie nicht verheiratet, kann der Vater schon vor der Geburt beim Standes- oder Jugendamt die Vaterschaft anerkennen und das Sorgerecht regeln. Denn bei unverheirateten Paaren hat sonst die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Stimmt diese zu, können Sie beide ein gemeinsames Sorgerecht wahrnehmen. 

Vaterschaft und Sorgerecht können Sie aber auch dann noch regeln, wenn Ihr Baby schon auf der Welt ist. 

Geburtsurkunde beantragen

Ist die Geburt überstanden, müssen Sie ein paar weitere Dinge klären. Zunächst müssen Sie innerhalb von 7 Tagen nach der Entbindung eine Geburtsurkunde beim Standesamt beantragen. Das Dokument erhalten Sie innerhalb weniger Tage per Post. Dann müssen Sie zum Einwohnermeldeamt, um Ihr jüngstes Familienmitglied anzumelden.

Finanzamt

Im nächsten Schritt bekommen Sie Post vom Finanzamt: Ihr Neugeborenes erhält eine Steuer-Identifikationsnummer, die sein Leben lang gilt. 

Vergessen Sie auch nicht, das Kindergeld zu beantragen. Dafür haben Sie zwar ein bisschen Zeit: Kindergeld können Sie bis zu 6 Monate rückwirkend erhalten. Aber warten Sie nicht zu lange, denn nach Ablauf der 6 Monate ist es zu spät. Dann bekommen Sie nur noch die monatlichen Beträge.

Anmeldung bei der Krankenkasse

Auch wenn Ihr Baby automatisch ab der Entbindung krankenversichert ist: Denken Sie daran, es innerhalb von 2 Monaten bei Ihrer Krankenkasse anzumelden. 

Sind beide Elternteile privat versichert, wird auch das Kind privat versichert. Bei einigen anderen Konstellationen kommt es auf das Einkommen an: Verdient ein privat versicherter Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte, kann das Kind nicht in die Familienversicherung. Stattdessen muss es auch privat versichert werden. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Krankenversicherung.

Elterngeld

Wollen Sie als Vater oder Mutter Ihr Kind betreuen und dafür Elternzeit nehmen, gilt: Beantragen Sie Elterngeld bei einer Elterngeldstelle Ihres Bundeslands. Und zwar spätestens am Ende des 4. Lebensmonats Ihres Kindes. Denn Elterngeld kann für höchstens 3 Monate rückwirkend gezahlt werden. Neben dem Basiselterngeld gibt es auch ElterngeldPuls und den Partnerschaftsbonus. Aber Achtung! Für Geburten ab dem 1. April 2024 hat sich einiges geändert. Informationen finden Sie hier.

Geordnete Verhältnisse

Sicher sind Sie froh, wenn Sie alle bürokratischen Hürden genommen haben. Um weiteren Aufwand zu vermeiden, legen Sie am besten einen Ordner für Ihr Kind an. Dann haben Sie immer alle wichtigen Papiere griffbereit.

Sollten Dokumente wie z. B. die Steuer-Identifikationsnummer dennoch einmal verloren gehen, brauchen Sie keinen Behördenmarathon zu befürchten: Die jeweilige Nummer können Sie telefonisch, per E-Mail oder per Post beim Bundeszentralamt in Bonn anfordern.

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