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Blumen pflücken: Was ist erlaubt?

Ein Strauß für daheim

Bald locken wieder die bunten Blumenwiesen. Aber darf man sich einfach einen Strauß mit nach Hause nehmen?

Rechtsfrage des Tages:

Das Frühjahr lockt mit frischem Grün und bunten Blumen. Sicher haben Sie auch schon einmal ein Sträußchen mit nach Hause genommen. Aber ist das überhaupt erlaubt?

Antwort:

Wer Wildblumen mag, braucht auf ein dekoratives Sträußchen auf dem Couchtisch nicht zu verzichten. Prinzipiell ist es nämlich erlaubt, Blumen, Zweige und Gräser zu pflücken. Allerdings müssen Sie klare Grenzen beachten: Bestimmte geschützte Arten dürfen Sie nicht abknicken. In Naturschutzgebieten und Nationalparks dürfen Sie sich auch nicht bedienen. Bekannte und häufig vorkommende Pflanzen dürfen Sie aber für ein Handsträußchen sammeln.

Handstraußregel

Machen Sie sich mit der Bundesartenschutzverordnung vertraut, bevor Sie Blumen pflücken gehen. Dort sind Pflanzenarten benannt, die als besonders geschützt gelten. Beispielsweise Arnika, Eisenhut oder wild wachsende Narzissen. Nach den meisten Naturschutzgesetzen der Länder ist es auch verboten, sogenannten Schmuckreisig zu entnehmen. Das sind in erster Linie Sträucher wie Weide oder Erle, die Kätzchen tragen.

Nicht geschützte Arten dürfen Sie pflücken. Dabei gilt die sogenannte Handstraußregel: Nehmen Sie nur so viele Blumen, wie zwischen Daumen und Zeigefinger passen.

Achtung: Bei allen Pflanzen ist es verboten, sie ohne vernünftigen Grund zu entnehmen oder zu zerstören. Rupfen Sie also Pflanzen nie einfach so ab.

Naturschutzgebiete und Nationalparks

In bestimmten Bereichen müssen Sie es beim Betrachten der Pflanzen belassen: In Nationalparks und Naturschutzgebieten dürfen Sie gar keine Pflanzen pflücken. Egal ob groß oder klein, ob geschützt oder nicht geschützt. Die Flächen außerhalb der Wege dürfen Sie dort ohnehin nicht betreten.

Beeren, Bärlauch, Waldmeister

Duftet es im Wald nach Bärlauch oder lockt ein wilder Brombeerstrauch mit reifen Früchten, knurrt so manchem der Magen. Für den Eigenbedarf dürfen Sie wild wachsende Beeren oder essbare Pflanzen ernten. Nicht erlaubt ist hingegen das Abernten im großen Stil zum gewerbsmäßigen Vertrieb. Dafür brauchen Sie eine Genehmigung der Behörde.

Passen Sie außerdem gut auf, was Sie mitnehmen. Denn so manche Pflanze hat einen schlecht bekömmlichen Doppelgänger. Verzehren Sie Beeren und Pflanzen daher nur, wenn Sie sich gut auskennen. Am besten schaffen Sie sich ein Buch zur Pflanzenbestimmung an oder laden sich eine entsprechende App auf Ihr Smartphone.

Finger weg von Nachbars Blumen

Hüten Sie sich davor, den Vorgarten Ihres Nachbarn zu plündern: Die dort wachsenden Blumen sind sein Eigentum. Streng genommen machen Sie sich sogar strafbar, wenn Sie sich ohne Erlaubnis dort bedienen. Eingefriedete, umzäunte oder gesperrte Bereiche dürfen Sie sowieso nicht betreten. Da mag die Blütenpracht hinterm Zaun noch so locken.

Blumen im Stadtpark

Gleiches gilt für die Blumenbeete im Stadtpark. Auch diese sind tabu. Zum einen sollen sich auch alle anderen Spaziergänger an Ihnen erfreuen können. Zum anderen begehen Sie einen Diebstahl, wenn Sie sich dort bedienen. Bei einzelnen Blüten kommen Sie vermutlich mit einer Verwarnung davon. Doch wenn Sie ein ganzes Beet abernten, müssen Sie mit einer Anzeige rechnen. Außerdem machen Sie sich schadensersatzpflichtig.

Tipp: Zaubern Sie doch selbst eine Blumenwiese, dann gehen Sie kein Risiko ein. Samenbomben und Wildblumensamen versprechen eine blühende Pracht, von der Sie sich im Blumenbeet oder Pflanztopf überraschen lassen können.

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