Aktuelle Rechtsfrage:
Wahre Autoliebhaber pflegen ihre Karossen und putzen und polieren sie regelmäßig. Bequem ginge das sicherlich auch zu Hause mit Eimer und Gartenschlauch. Aber ist das erlaubt?
Antwort:
Kommt die Sonne heraus, sind die Schlangen vor den Waschstraßen und Selbstwaschplätzen lang. Für viele mag es verlockend sein, ihr Fahrzeug direkt zu Hause mit Schwamm und Lappen gründlich zu wienern. Tatsächlich ist das aber meist verboten. Doch es gibt regionale Unterschiede.
Eine Frage des Umweltschutzes
Warum ist das Waschen des Autos überhaupt so problematisch? Ganz einfach: Wenn Sie Ihr Auto abspritzen, entfernen Sie dabei nicht nur tote Insekten und Staub. Auch Ölrückstände, Benzinreste und Bremsstaub gelangen ins Wasser. Diese Stoffe belasten die Umwelt ebenso stark wie zugesetzte chemische Reinigungsmittel.
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Wasser besonders geschützt
Unser Wasser ist besonders gut geschützt. In Deutschland ist es nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verboten, potenziell gefährliche Stoffe in Gewässer einzuführen. Und nach dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) dürfen Sie kein Schmutzwasser versickern lassen und dadurch den Boden verunreinigen. Dabei ist es Sache der Gemeinde, die gesetzliche Vorgabe umzusetzen. Entsprechend kann in der einen Gemeinde erlaubt sein, was in einer anderen streng verboten ist. Es kommt also auf das jeweilige Entwässerungssystem vor Ort sowie auf die Landesgesetze und Gemeindesatzungen an.
Wussten Sie, dass ...
… es in der Regel auch streng verboten ist, nach dem Hausputz Schmutzwasser mit Reinigungsmitteln in Gullis zu schütten? Die Chemikalien würden sonst ungefiltert in Gewässer gelangen und diese belasten.
Wann darf ich zu Hause waschen?
Landen bei Ihnen Schmutz- und Regenwasser in zwei getrennten Abwasserleitungen, können Sie das Autowaschen vor Ihrem Haus getrost vergessen. Das Regenwasser wird dann nämlich über die getrennte Kanalisationsleitung nicht in die Kläranlage geleitet, sondern direkt dem Grundwasser oder einem anderen Gewässer zugeführt. Im Boden versickerndes oder in einem Gully ablaufendes Seifenwasser würde das Grundwasser verunreinigen. Autowaschen ist deshalb absolut tabu. Eine Ausnahmegenehmigung von Ihrer Gemeinde bekommen Sie sicher nicht. Waschaktionen in der asphaltierten Einfahrt können im Einzelfall genehmigt werden, wenn das Wasser grundsätzlich in eine einheitliche Kanalisation fließt. Meist bekommen Sie so eine Genehmigung aber mit der Auflage, nur klares Wasser ohne chemische Reinigungsmittel zu verwenden.
An der Straße und im Garten
Die Autowäsche auf einer öffentlichen Straße ist grundsätzlich verboten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um eine Hauptverkehrsstraße oder eine wenig befahrene Anliegerstraße handelt. Auch auf unbefestigten Böden dürfen Sie kein Schmutzwasser versickern lassen. Das Autowaschen im Garten, auf Schotter- und Grünflächen und auch in Wasserschutzgebieten ist also auch verboten. Eine ausgiebige Motorwäsche dürfen Sie in Deutschland außerhalb professioneller Reinigungsplätze ebenfalls nicht durchführen. Fast immer ist es daher verboten, ein Fahrzeug auf dem eigenen Grundstück zu waschen. Wollen Sie es genau wissen, informieren Sie sich bei Ihrem Ordnungsamt, z. B. auf dessen Website. Verstoßen Sie gegen das Verbot, drohen hohe Bußgelder.
Was gilt für E-Autos?
Bei Elektrofahrzeugen könnte die Idee aufkommen, dass diese anders als Verbrenner auch zu Hause gewaschen werden dürften. Schließlich bestünde nicht die Gefahr, dass Schmierstoffe wie Motoröl in den Boden oder die Kanalisation gelangen. Allerdings besteht rechtlich kein Unterschied zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren. Auch von E-Autos können umweltschädliche Schmutzpartikel wie Bremsstaub, Schmierstoffe für Radlager und Getriebe oder chemische Reinigungsmittel in das Wasser gelangen. Daher ist es in der Regel keine gute Idee, sein E-Auto in der Garageneinfahrt zu schrubben.
Was ist erlaubt?
Allerdings müssen Sie nicht immer in die Waschstraße fahren, um Ihr Auto zu pflegen. Zwar dürfen Sie Lack und Motor nicht mit dem Gartenschlauch abspritzen. Doch gegen eine Scheibenreinigung mit ein wenig klarem Wasser dürfte nichts einzuwenden sein. Erlaubt ist es auch, den Lack Ihres Wagens mit einer feinen Politur zu pflegen oder das Armaturenbrett abzuwischen. Staubsaugen ist selbstverständlich ebenfalls erlaubt.
Ruhezeiten beachten
Wollen Sie mit dem lärmenden Staubsauger den Innenraum reinigen, müssen Sie unbedingt die Ruhezeiten einhalten. An Sonn- und Feiertagen muss auch Ihr Staubsauger frei haben. Welche konkreten Ruhezeiten in Ihrem Ort gelten, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Stand: 01.06.2026
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