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Auto waschen auf dem eigenen Grundstück

Ist das erlaubt?

Die Deutschen lieben ihr Auto und waschen und pflegen es gern. Aber ist das auch in der Einfahrt oder im eigenen Garten erlaubt?

Rechtsfrage des Tages:

Früher gehörte es zum typischen Bild am Wochenende: Autoliebhaber, die ihr Gefährt mit reichlich Wasser und Schaum in der Einfahrt putzen. Ist das heute noch erlaubt?

Antwort:

Den Deutschen eilt der Ruf voraus, Ihre Autos zu lieben. Entsprechend lang sind bei Sonnenschein die Schlangen vor den Waschstraßen. Für viele mag es verlockend sein, ihr Fahrzeug direkt zu Hause mit Schwamm und Lappen gründlich zu wienern. Tatsächlich ist das aber meist verboten. Doch es gibt regionale Unterschiede.

Nicht nur Dreck

Warum ist das Waschen des Autos überhaupt so problematisch? Ganz einfach: Wenn Sie Ihr Auto abspritzen, entfernen Sie dabei nicht nur tote Insekten und Staub. Auch Ölrückstände, Benzinreste und Bremsstaub gelangen ins Wasser. Diese Stoffe belasten die Umwelt ebenso stark wie zugesetzte chemische Reinigungsmittel.

Schutz des Wassers

In Deutschland ist es nach dem Wasserhaushaltsgesetz verboten, potenziell gefährliche Stoffe in Gewässer einzuführen. Und nach dem Bundesbodenschutzgesetz dürfen Sie kein Schmutzwasser versickern lassen und dadurch den Boden verunreinigen. Dabei ist es Sache der Gemeinde, die gesetzliche Vorgabe umzusetzen. Entsprechend kann in der einen Gemeinde erlaubt sein, was in einer anderen streng verboten ist. Es kommt also auf das jeweilige Entwässerungssystem vor Ort sowie auf die Landesgesetze und Gemeindesatzungen an.

Trennung von Schmutz- und Regenwasser

Landen bei Ihnen Schmutz- und Regenwasser in 2 getrennten Abwasserleitungen, können Sie das Autowaschen vor Ihrem Haus getrost vergessen. Das Regenwasser wird dann nämlich über die getrennte Kanalisationsleitung nicht in die Kläranlage geleitet, sondern direkt dem Grundwasser oder einem anderen Gewässer zugeführt. Im Boden versickerndes oder in einem Gully ablaufendes Seifenwasser würde das Grundwasser verunreinigen. Autowaschen ist deshalb absolut tabu. Eine Ausnahmegenehmigung von Ihrer Gemeinde bekommen Sie sicher nicht.

Einheitliche Kanalisation

Waschaktionen in der asphaltierten Einfahrt können im Einzelfall genehmigt werden, wenn das Wasser grundsätzlich in eine einheitliche Kanalisation fließt. Meist bekommen Sie so eine Genehmigung aber mit der Auflage, nur klares Wasser ohne chemische Reinigungsmittel zu verwenden.

An der Straße und im Garten

Die Autowäsche auf einer öffentlichen Straße ist grundsätzlich verboten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um eine Hauptverkehrsstraße oder eine wenig befahrene Anliegerstraße handelt. Auch auf unbefestigten Böden dürfen Sie kein Schmutzwasser versickern lassen. Das Autowaschen im Garten, auf Schotter- und Grünflächen ist also auch verboten.

Fazit: Auto waschen ist fast immer verboten

Fast immer ist es verboten, ein Fahrzeug auf dem eigenen Grundstück zu waschen. Wollen Sie es genau wissen, informieren Sie sich bei Ihrem Ordnungsamt, z. B. auf dessen Website.

Was ist erlaubt?

Allerdings müssen Sie nicht immer in die Waschstraße fahren, um Ihr Auto zu pflegen. Zwar dürfen Sie Lack und Motor nicht mit dem Gartenschlauch abspritzen. Doch gegen eine Scheibenreinigung mit ein wenig klarem Wasser dürfte nichts einzuwenden sein. Erlaubt ist es auch, den Lack Ihres Wagens mit einer feinen Politur zu pflegen oder das Armaturenbrett abzuwischen. Auch Staubsaugen ist erlaubt.

Tipp: Halten Sie dabei unbedingt die Ruhezeiten Ihrer Gemeinde ein. An Sonn- und Feiertagen sowie in den Mittagsstunden sollten Sie lieber leise sein.

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