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Wenn der Ausweis verloren geht

Was ist zu tun?

Oh Schreck, der Perso ist weg. Sollte Ihnen das passieren, müssen Sie sich gleich kümmern, damit niemand Ihren Ausweis missbraucht.

Ausschnitt eines Personalausweises.

Rechtsfrage des Tages:

Ist der Personalausweis weg, ist der Schreck zunächst groß. Jetzt müssen Sie einiges in die Wege leiten. Was müssen Sie alles unternehmen?

Antwort:

Auch wenn Sie Ihren Ausweis nicht immer bei sich tragen müssen, eine Ausweispflicht besteht in Deutschland gleichwohl. Daher müssen Sie aktiv werden, geht Ihr Pass oder Personalausweis verloren. Wichtig ist, dass Sie den Verlust beim Bürgeramt oder der Polizei melden. Vergessen Sie dabei auch nicht, dass Sie die Online-Funktion Ihres Personalausweises sperren lassen müssen. Ist Ihr Ausweis im Urlaub verloren gegangen? Keine Sorge. Die Deutsche Botschaft oder das Konsulat kann Ihnen ein Ersatzdokument für die Heimreise ausstellen.

Mitführpflicht

Nach dem Passgesetz ist jeder Bürger ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Eine generelle Mitführpflicht besteht hingegen nicht. Gehen Sie zum Einkaufen oder abends in ein Restaurant, dürfen Sie das Ausweisdokument zu Hause lassen. Immer dabei haben müssen Sie Ihren Ausweis hingegen, wenn Sie berechtigt eine Waffe führen. Eine Mitführpflicht besteht beispielsweise für Ihren Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein) für Ihr Auto, wenn Sie im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs sind. Außerdem sind Sie verpflichtet, sich auf Verlangen zum Beispiel der Polizei durch Vorlage Ihres Ausweises zu identifizieren. Daher ist es sinnvoll, die mittlerweile kleine Personalausweiskarte im Portemonnaie bei sich zu haben.

Verloren oder gestohlen?

Finden Sie Ihren Personalausweis nicht wieder, sollten Sie dies im eigenen Interesse unverzüglich der Polizei oder dem Bürgeramt melden. Führt Ihr Weg zum Bürgeramt, übernimmt dieses für Sie die Meldung bei der Polizei. Denken Sie auch daran, dass Sie möglicherweise die Online-Funktion Ihres Persos aktiviert haben. Diese müssen Sie umgehend sperren lassen, damit niemand Ihren Personalausweis missbrauchen kann. 

Online-Funktion sperren

Melden Sie den Verlust Ihres Persos beim Bürgeramt, kann dieses die Online-Funktion umgehend für Sie sperren. Gehen Sie hingegen zur Polizei, müssen Sie sich selbst um die Sperrung kümmern. Dafür können Sie am einfachsten die telefonische Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116 kontaktieren. Rufen Sie aus dem Ausland an, müssen Sie an die Landesvorwahl für Deutschland denken. Für die Sperrung benötigen Sie dann noch das Sperrkennwort. Dieses wurde Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt.

Unterschriftenfunktion

Haben Sie für Ihren Personalausweis die Unterschriftenfunktion gewählt, müssen Sie diese ebenfalls sperren lassen. Dies kann nur der Anbieter des Signaturzertifikats vornehmen. Das Bürgeramt kann diese Funktion nicht sperren. Auch über die Sperrhotline werden Sie leider nicht weiterkommen. Haben Sie einen neuen Personalausweis mit diesen Funktionen beantragt, sollten Sie die entsprechenden Unterlagen sicher verwahren. Denken Sie bei einer Reise auch daran, im Notfall Zugriff auf Ihr Sperrkennwort und die Daten des Anbieters des Signaturzertifikats zu haben.

Verlust im Ausland

Besonders unangenehm kann es werden, wenn Sie Ihren Ausweis im Urlaub außerhalb Deutschlands verlieren. Um schnell an Ersatz zu kommen, sollten Sie eine Fotokopie Ihres Ausweises separat in Ihrem Reisegepäck verstauen. So haben Sie sofort alle wichtigen Daten wie Ausweisnummer, ausstellende Behörde und das Ausstellungsdatum parat. Dann müssen Sie sich an die deutsche Auslandsvertretung wenden. Das kann die Deutsche Botschaft oder das Konsulat sein. Dort erhalten Sie einen Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland. Denken Sie neben der Kopie Ihres Ausweises auch an ein Passbild. Wieder zu Hause müssen Sie sich um einen neuen Personalausweis kümmern. Wichtig ist auch, dass Sie einen möglichen Diebstahl der örtlichen Polizei melden.

Doch nicht weg?

Finden Sie Ihren Ausweis doch wieder, müssen Sie dies dem Bürgeramt melden. Dieses vermerkt Ihren Personalausweis als „aufgefunden“ und der Eintrag bei der Polizei wird wieder gelöscht. Dann können Sie Ihren Ausweis bis zum Ablauf der Gültigkeit weiter nutzen. Allerdings ist nicht garantiert, dass ausländische Behörden den wiedergefundenen Ausweis akzeptieren. Steht eine Reise an, sollten Sie besser auf den neuen Personalausweis warten und den alten entwerten lassen.

Reisepass

Ähnliche Regeln gelten, wenn Sie Ihren Reisepass nicht wiederfinden. Auch hier müssen Sie Ihrer Meldepflicht nachkommen und ein neues Dokument beantragen. Verschwindet der Pass auf der Zielgeraden zum Urlaub am Flughafen, können Sie sich an die Bundespolizei wenden. Diese kann Ihnen einen Notreisepass ausstellen. Leider besteht auch hier das Risiko, dass das Urlaubsland dieses Ersatzdokument bei der Einreise nicht akzeptiert.

 

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