Zum Inhalt springen

Der Gang zum Anwalt: immer teuer?

Geregelte Gebühren

Brauchen Sie Hilfe vom Anwalt, steckt meist keine fröhliche Geschichte dahinter. Gut, wenn Sie dann wenigstens auf die Kosten gefasst sind.

Gerechtigkeitsstatue

Rechtsfrage des Tages:

Es gibt Streitigkeiten, die lassen sich nicht durch ein Gespräch klären. Manchmal ist der Gang zum Anwalt unerlässlich. Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen, wenn Sie sich rechtlichen Rat einholen?

Antwort:

Landläufig gehen die meisten davon aus, dass die Beratung und Vertretung durch einen Anwalt immer hohe Kosten verursacht. Dabei wissen die wenigsten, wie sich Rechtsanwaltsgebühren eigentlich berechnen. Grundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das die einem Anwalt zustehenden Gebühren genau festlegt.

Gesetzliche Gebühr oder Vereinbarung?

Wer meint, ein Anwalt verdient grundsätzlich mehrere hundert Euro die Stunde, hat sich in den meisten Fällen geirrt. Verlangt ein Anwalt mehr als die festgelegten Mindestgebühren, muss er mit seinem Mandanten eine Honorarvereinbarung abschließen. Umgekehrt brauchen Sie bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsvertreter keinen Preisvergleich vorzunehmen. Das Gesetz legt nämlich Mindestgebühren fest, die ein Anwalt verlangen muss. Was geht: Viele Rechtsanwälte bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an. Unzulässig ist hingegen die Vereinbarung eines Erfolgshonorars. Das ist nur in wenigen engen Ausnahmefällen möglich. Im Klartext heißt das üblicherweise: Ein Anwalt hat immer Anspruch auf seine Gebühren, egal wie ein Rechtsstreit ausgeht.

Worum geht es?

Um die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren zu bestimmen, müssen Sie zunächst einen Blick auf den Streitwert oder auch Gegenstandswert richten. Was heißt das? Verlangen Sie von einem Bekannten die Erstattung eines Darlehens in Höhe von 10.000 Euro, ist die Sache einfach. Der Gegenstandswert beträgt 10.000 Euro und bildet die Basis für die Berechnung der Gebühren. Schwieriger wird es, wenn es um Streitigkeiten geht, bei denen Sie nicht einen konkreten Wert ermitteln können. Das kann beispielsweise eine Wohnungsräumung oder die Unterlassung ehrverletzender Äußerungen sein. Für solche Auseinandersetzungen haben die Gerichte Regeln aufgestellt, die sich beispielsweise bei mietrechtlichen Streitigkeiten an der Miete orientieren. Lässt sich partout kein geeigneter Wert finden, gilt der Auffangstreitwert von 5.000 Euro.

Wofür gibt es Geld?

Nach dem RVG lösen bestimmte Tätigkeiten unterschiedliche Gebühren aus. So verdient ein Anwalt eine Geschäftsgebühr, wenn er sich in Ihrem Namen mit der Gegenseite in Verbindung setzt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob er nur einen Brief schreibt oder die Korrespondenz später eine dicke Akte füllt. Die Geschäftsgebühr fällt für die außergerichtliche Tätigkeit nur einmal an. Als Mittelgebühr nennt das RVG eine 1,3 Geschäftsgebühr. Bei besonders einfachen Tätigkeiten kann sich diese auch auf eine 1,0 Gebühr reduzieren. Ist die Sache hingegen hoch kompliziert, besonders aufwendig und schwierig, darf der Anwalt auch einen höheren Gebührensatz berechnen. Aber keine Angst. Darüber muss er Sie rechtzeitig aufklären. Auch wenn die Tätigkeit eine weitere Gebühr wie zum Beispiel eine Vergleichsgebühr auslöst, müssen Sie das vorher erfahren.

Kosten konkret

Kennen Sie den Streitwert und wissen, welche Gebühr anfällt, haben Sie aber noch keine konkreten Kosten auf dem Papier. Dafür müssen Sie einen Blick in die Gebührentabelle des RVG werfen. Wie ein Koordinatensystem können Sie genau schauen, welcher Gebührensatz bei welchem Streitwert fällig wird. So kostet die außergerichtliche Vertretung durch den Anwalt bei einem Streitwert von 5.000 Euro und Anwendung der Mittelgebühr 434,20 Euro. Hinzu kommt eine Auslagenpauschale von 20 Euro und die Mehrwertsteuer. Natürlich müssen Sie nicht vor dem Besuch in der Kanzlei das RVG studieren. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, können Sie auch vorher dort nach Deckungsschutz fragen. Bei entsprechendem Versicherungsschutz übernimmt diese Versicherung in vielen Fällen die Kosten für die Beratung und Vertretung durch einen Anwalt.

Erstberatung

Es gehört nämlich zu den Pflichten eines Anwalts, Mandanten über die möglichen anfallenden Kosten ausführlich zu informieren. Sinnvoll ist es daher immer, zunächst einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren. Diese kostet höchstens 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Entscheiden Sie sich anschließend für die Beauftragung, wird diese Gebühr in der Regel auf die Geschäftsgebühr angerechnet. Im Rahmen einer Erstberatung können Sie sich auch zunächst über die Rechtslage und Ihre möglichen Erfolgsaussichten informieren, ohne eine hohe Rechnung befürchten zu müssen.

Wer muss zahlen?

Kostenschuldner eines Anwalts ist immer sein Mandant. Es gibt aber viele Fälle, in denen dieser trotzdem nicht zum Portemonnaie greifen muss. So kann es sein, dass der Gegner nicht nur die Hauptforderung zahlen muss. Auch die Anwaltskosten muss er übernehmen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn er mit einer Leistung in Verzug ist oder Schadenersatz schuldet. War die Beauftragung eines Rechtsanwalts notwendig, muss der Gegner die Kosten übernehmen. Hatten Sie zum Beispiel einen unverschuldeten Verkehrsunfall, muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nicht nur Ihren Blechschaden zahlen. Auch die Kosten Ihres Anwalts muss die Versicherung übernehmen. Landet ein Rechtsstreit vor Gericht, zahlt am Ende die unterlegene Partei sämtliche Verfahrenskosten. Einigen Sie sich, werden die Kosten zwischen den Parteien aufgeteilt. Und verlieren Sie Ihren Prozess, müssen Sie nicht nur Ihren eigenen Anwalt, sondern auch den der Gegenseite bezahlen. Hiervon gibt es aber auch Ausnahmen. Beispielsweise vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei in der ersten Instanz ihre Kosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Für manchen mag aber bereits die Erstberatungsgebühr kaum zu stemmen sein. Auch solche Leute brauchen nicht auf einen Rechtsbeistand zu verzichten. Wer unter anderem Anspruch auf Sozialleistungen hat, Bürgergeld bezieht oder Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommt, kann sich beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen. Mit diesem Beratungshilfeschein müssen Sie beim Anwalt nur eine Schutzgebühr von 10 Euro zahlen. Weitere Gebühren rechnet der Anwalt über die Staatskasse ab. Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, können Bedürftige Prozesskostenhilfe beantragen. Auch in diesem Fall trägt die Staatskasse die Kosten des Gerichtsverfahrens einschließlich der Rechtsanwaltsgebühren. Aber Achtung! Geht der Prozess verloren, werden die Kosten des gegnerischen Anwalts nicht übernommen.

Auch interessant:

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.

Ähnliche Beiträge: