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Wonach suchen Sie?

Gibt es Wohngeld fürs Eigenheim?

Oder nur für Mieter?

Auch ein Eigenheim kostet laufend Geld. Um bei finanziellen Engpässen dort weiterhin wohnen zu können, kann der Staat Eigentümern helfen.

Eine Frau sitzt auf einer Küchenablage und trinkt etwas. Sie lächelt.

Rechtsfrage des Tages:

Wird das Geld knapp, kann die Finanzierung des eigenen Hauses gefährdet sein. Damit das Haus nicht unter den Hammer kommt, kann es staatliche Hilfe geben. Wer hat Anspruch auf einen Lastenzuschuss?

Antwort:

Nicht immer können Wohneigentümer die Finanzierung ihrer Immobilie sicher gewährleisten. Unterschiedlichste Gründe können die Haushaltskasse schmal machen und damit das Leben in den eigenen vier Wänden gefährden. Zum Beispiel können persönliche Umstände wie unerwarteter Familienzuwachs oder eine Erkrankung den sorgfältigsten Finanzplan durcheinanderwerfen. Der Verkauf des geliebten Eigenheims scheint dann für viele unumgänglich. Die wenigsten wissen, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Hilfe in Anspruch nehmen können. Der Lastenzuschuss ähnelt dem Wohngeld für Mieter.

Lastenzuschuss fürs Eigenheim

Das Wohngeldgesetz (WoGG) sieht zur Sicherung angemessenen Wohnens nicht nur Mietzuschüsse vor. Auch Eigentümer können Ansprüche geltend machen. Die finanzielle Unterstützung heißt in diesem Fall Lastenzuschuss. Berechtigt sein können Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern und Wohnungen, sofern der Wohnraum selbst genutzt wird. Ausreichend ist auch, dass die vier Wände einem Familienangehörigen zur Verfügung stehen. Daneben können auch Inhaber von Nießbrauchsrechten, Wohnungsrechten oder Dauerwohnrechten einen Antrag auf Lastenzuschuss stellen.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Wer hat keinen Anspruch?

Beanspruchen Sie sogenannte Transferleistungen wie Bürgergeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt, sind Sie nicht anspruchsberechtigt. Dasselbe gilt für Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung und für BAföG- oder Berufsausbildungsbeihilfebrechtigte.

Was wird bezuschusst?

Die Wohngeldstelle prüft auf Ihren Antrag hin, wie hoch die finanzielle Belastung im Hinblick auf das Wohnobjekt ist. Zuschussfähig sind beispielsweise Zins und Tilgung eines Bau-, Kauf- oder Modernisierungsdarlehens, Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung und noch einiges mehr. Eine genaue Aufstellung finden Sie in § 11 WoGG. Außerdem gibt es seit Januar 2023 das sogenannte Wohngeld-Plus. Haushalte können einen Heizkostenzuschuss als Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente bekommen. Durch das Wohngeld-Plus ist auch die Höhe des Wohngeldes deutlich gestiegen. Zuletzt wurde es zum 1. Januar 2025 erhöht.

Einkommen entscheidend

Ob Sie Anspruch auf einen Zuschuss haben, richtet sich nach dem Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder und der Höhe der finanziellen Belastungen. Eine Rolle spielt auch das Kostenniveau von Wohnraum in Ihrer Stadt oder Gemeinde. Bei der Bemessung wird das Kindergeld nicht angerechnet. Bis zu einem bestimmten Betrag spielt das Vermögen keine Rolle. Nur wenn Sie über erhebliche Rücklagen verfügen, wäre die Auszahlung des Lastenzuschusses unbillig.

Wer ist zuständig?

Um von dem Lastenzuschuss profitieren zu können, müssen Sie einen Antrag stellen. Je nach Bundesland sind hierfür unter anderem die Wohngeldstelle, das Sozialamt oder auch das Standesamt zuständig. Wer in Ihrer Kommune der richtige Ansprechpartner ist, erfahren Sie zum Beispiel über die Internetseite Ihrer Gemeinde. Viele Ämter bieten mittlerweile auch einen Online-Antrag im Internet an.

Wussten Sie, dass ...

… Sie einen Rechtsanspruch auf den Lastenzuschuss haben, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind? Einen Ermessensspielraum der Behörde gibt es nicht. Scheuen Sie sich also nicht, Ihren Antrag von Ihrer Wohngeldbehörde prüfen zu lassen.

Notwendige Unterlagen

Ihrem Antrag müssen Sie einen Eigentumsnachweis wie beispielsweise einen Grundbuchauszug beifügen. Weitere notwendige Unterlagen sind unter anderem der Nachweis für mögliche Kredite nebst Zins- und Tilgungsleistung, eine Wohnflächenberechnung sowie die Hausgeldabrechnung und der Grundabgabenbescheid. Natürlich müssen Sie auch Ihre Einkommensnachweise vorlegen. Meist sind noch einige andere Nachweise nötig. Hierbei wird Ihnen aber Ihre Behörde helfen und die entsprechenden Belege bei Ihnen anfordern. Wichtig ist, dass Sie alle Angaben umfassend und wahrheitsgemäß abgeben.

Stand: 13.08.2025

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