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Wenn Laub die Dachrinne verstopft

Nasse Wand droht

Regnet es mal heftiger und die Dachrinne ist verstopft, kann es in der Wohnung feucht werden. Wer haftet dann bei einem Wasserschaden?

Ein Mann auf einer Leiter reinigt die Dachrinnen.

Rechtsfrage des Tages:

Die meisten Bäume haben sich ihres Laubs schon entledigt. Dass die braunen Blätter häufig die Dachrinnen von Häusern verstopfen, ist nicht immer sichtbar. Wer ist zuständig, wenn die Dachrinne wegen zu viel Laub nicht mehr ihren Dienst tut?

Antwort:

Blockiert das Laub den Ablauf des Regenwassers in der Dachrinne, kann der Niederschlag schnell zum Wasserfall werden. Auch verstopfte Regenabflüsse und Fallrohre können die Dachentwässerung behindern. Grundsätzlich ist dies Sache des Vermieters. Er hat dafür zu sorgen, dass das Regenwasser ordentlich über die Dachrinne und die Rohre in die Kanalisation abgeleitet wird. Unter Umständen kann er auch eine generelle Pflicht zur Kontrolle haben.

Wenn es feucht wird

Dachrinnen und Fallrohre sollen die Entwässerung des Daches sichern. Sind sie verstopft, kann das Wasser nicht ablaufen. Folge: Die Regenrinne läuft über. Das herablaufende Wasser kann auf Dauer die Fassade beschädigen und als Feuchtigkeit ins Gebäude eindringen. Handelt es sich dann auch noch um ein Flachdach, droht eine tropfende Decke im Wohnzimmer. Wind und Sturm führen dazu, dass sich regelmäßig Staub und Schmutz in der Dachrinne sammeln und auch in die Fallrohre gelangen. Besonders hartnäckig sind Verunreinigungen aber durch Laub, das aufgrund seines Volumens zu einer deutlich schnelleren Verstopfung führen kann. Eine regelmäßige Kontrolle und Reinigung des Entwässerungssystems ist daher anzuraten.

Vermieter gefragt

Ihr Vermieter schuldet Ihnen den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung und des Gebäudes. Dazu gehört auch die ordnungsgemäße Entwässerung des Dachs. Tatsächlich sind Vermieter aber nicht immer verpflichtet, die Dachrinnen und Abflüsse regelmäßig zu kontrollieren. Im Einzelfall kann aber doch eine Kontrollpflicht bestehen. Zum Herbst gehört naturgemäß viel Laub, das von den Bäumen fällt. Steht das Wohngebäude in der Nähe von Laubbäumen, droht im Herbst schnell eine Verstopfung. Zumindest wenn die Bäume so hoch sind, dass viele Blätter auf das Dach und in die Regenrinne fallen. In diesem Fall hat der Vermieter die Pflicht, die Dachrinne, Fallrohre und die Regenabflüsse entsprechend zu prüfen. Schließlich muss er ja die ordnungsgemäße Dachentwässerung gewährleisten. Natürlich kann er dafür auch eine Fachfirma beauftragen.

Muss der Mieter zahlen?

Vermieter haben die Möglichkeit, die Reinigungskosten für die Dachrinnen mit den Betriebskosten auf die Mieter umzulegen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) ist dies zumindest dann möglich, wenn aufgrund des Baumbestandes eine regelmäßige Reinigung notwendig ist (BGH, Urteil vom 07.04.2004, Aktenzeichen VIII ZR 167/03). Dann fallen die Kosten für die Dachrinnenreinigung unter die Position "sonstige Betriebskosten". Voraussetzung ist allerdings eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag oder ein stillschweigendes Übereinkommen aufgrund jahrelanger Übung.

Keine Umlage bei Verstopfung

Nicht umlegen können Vermieter auf diese Weise die Kosten für eine einmalige, nicht regelmäßig notwendige Reinigung. Hat das Laub bereits die Dachrinne verstopft und der Vermieter muss eine Fachfirma mit der Reinigung beauftragen, muss er die Kosten selbst tragen. Er darf sie nicht als Betriebskosten auf seine Mieter abwälzen.

Geld vom Nachbarn

Übrigens können Sie als Grundstückseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen auch von Ihrem Nachbarn Schadenersatz verlangen. In einzelnen Bundesländern sprechen die Gerichte diesen zu, wenn ein Baum zu dicht an der Grenze steht, aber aufgrund landesrechtlicher Vorschriften nicht mehr gefällt werden darf.

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